Demjanjuk blitzt beim Obersten US-Gericht ab
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Die Echtheit kann überprüft werden: Der Dienstausweis von Iwan «John» Demjanjuk als Hilfsdienstler der SS im Vernichtungslager Sobibor.
Bild: KEYSTONE/AP
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Die Auslieferung des mutmasslichen NS-Verbrechers John Demjanjuk aus den USA nach Deutschland wird immer wahrscheinlicher. Der Oberste Gerichtshof in Washington lehnte am Donnerstag einen Stopp der Abschiebung ab. Eine Begründung für die Entscheidung nannte Richter John Paul Stevens nicht. Demjanjuks Anwalt John Broadley hatte zuvor erklärt, er wolle einen Aufschub der Auslieferung um mindestens 90 Tage erreichen. Zunächst gab es keine Hinweise darauf, ob diese nun unmittelbar bevorsteht.
Klage auch in Deutschland
Demjanjuk kämpft auch in Deutschland gegen seine Abschiebung. Er liess am Donnerstag vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss der Vorinstanz einlegen, wonach der mit Haftbefehl Gesuchte in Deutschland aufgenommen wird. Der 89-jährige frühere Ukrainer ist seit der Entziehung seiner US-Staatsbürgerschaft staatenlos.
Sein Verteidiger Ulrich Busch sagte AP, er wolle eine Rücknahme der Zusage der Bundesregierung erreichen, Demjanjuk aus humanitären Gründen aufzunehmen. Eine Entscheidung über seine Beschwerde könne bis zu zwei Wochen auf sich warten lassen. Sollte der Beschwerde stattgegeben werden, könnten die USA seinen Mandanten dennoch ausweisen.
Der mutmassliche frühere KZ-Aufseher soll in München vor Gericht gestellt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zum Mord an 29'000 Juden im Vernichtungslager Sobibor in Polen vor. Ein US-Berufungsgericht in Ohio hatte seinen Antrag auf einen weiteren Aufschub in der vergangenen Woche abgelehnt. Ein Gericht in Cincinnati hatte Demjanjuks Abschiebung bereits am 14. April einmal in letzter Minute gestoppt, nachdem die Familie des 89-Jährigen wegen dessen Gesundheitszustand Einspruch eingelegt hatte.
Haftstrafe von drei bis 15 Jahren in jedem Einzelfall
Bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord droht Demjanjuk eine Haftstrafe von drei bis 15 Jahren in jedem einzelnen Fall. Wegen einer Verwechslung mit einem als «Iwan der Schreckliche» berüchtigten KZ-Aufseher in Treblinka hatte er in Israel bis 1993 sechs Jahre lang in der Todeszelle gesessen. Einem Dienstausweis und Zeugenaussagen zufolge soll Demjanjuk tatsächlich in Sobibor gewesen sein. Er behauptet dagegen, er sei nur Kriegsgefangener gewesen.
Demjanjuk kam 1952 in die USA und erhielt 1958 die amerikanische Staatsbürgerschaft. Sie wurde ihm inzwischen aberkannt. Demjanjuk befindet sich derzeit wieder in seinem Haus in einem Vorort von Cleveland in Ohio. (vin/ap)
Erstellt: 07.05.2009, 23:34 Uhr
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