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Kolumbianische Paramilitärs gestehen 25'000 Morde

Aktualisiert am 01.10.2009

Ein Bericht dokumentiert die von Ultrarechten verübten Massaker an der Zivilbevölkerung in Kolumbien. Er nennt Zahlen von Toten und Vermissten.

In Kolumbien an der Tagesordnung: Opfer von Paramilitärs.

In Kolumbien an der Tagesordnung: Opfer von Paramilitärs.
Bild: Keystone

Mitglieder der früheren ultrarechten Paramilitärs in Kolumbien haben insgesamt etwa 25'000 Morde eingestanden. Das geht aus einem am Mittwoch in Bogotá bekannt gewordenen Bericht der Einheit für Gerechtigkeit und Frieden, einer Abteilung der Staatsanwaltschaft, hervor. Insgesamt hätten 3700 ehemalige Paramilitärs die Taten eingeräumt, die sich über einen Zeitraum von etwa 20 Jahren verteilten. Die geständigen Täter hätten sich zwischen 2003 und 2006 unter den Schutz eines Sondergesetzes gestellt, das ihnen milde Haftstrafen von höchstens acht Jahren garantierte, wenn sie ihre Taten gestehen.

Die ehemaligen Mitglieder der «Einheiten zur Selbstverteidigung Kolumbiens» (AUC) hätten auch das Verschwindenlassen von 2251 weiteren Opfern und die Entführung von 831 Menschen zugegeben. Insgesamt habe die Justiz durch diese Angaben der Paramilitärs 2100 Gräber mit den sterblichen Überresten von 2562 Menschen finden können.

Entschädigung für Opfer

Die früheren Mitglieder der AUC haben bei Verhören durch die Justiz auch umfangreiche Aussagen zu der Zusammenarbeit mit Politikern vor allem aus aus dem Lager des konservativen Präsidenten Alvaro Uribes sowie mit Polizei- und Militäreinheiten gemacht. Letztere hätten entweder Massaker an der Zivilbevölkerung in Auftrag gegeben oder die AUC auch aktiv bei den Mordaktionen unterstützt. Die AUC waren von Grossgrundbesitzern als Schutz gegen Überfälle linker Rebellen gegründet worden.

Entsprechend einer Vereinbarung mit der Regierung Uribe wurden zwischen 2003 und 2006 nach offiziellen Angaben 31'000 Paramilitärs entwaffnet. 247'000 Kolumbianer haben inzwischen bei den Behörden Anträge gestellt, als Opfer der Paramilitärs anerkannt zu werden. Wer als Opfer anerkannt wird, kann auf eine Entschädigung hoffen. (vin/sda)

Erstellt: 01.10.2009, 08:48 Uhr

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