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Strauss-Kahn hat sich zu früh gefreut

Aktualisiert am 06.07.2011 18 Kommentare

Die New Yorker Staatsanwaltschaft hält an der Anklage gegen den früheren IWF-Chef wegen angeblicher sexueller Übergriffe gegen ein Zimmermädchen fest. DSK ist noch längst nicht aus dem Schneider.

1/32 Kann wieder lachen: Strauss-Kahn als freier Mann auf den Strassen New Yorks. (25. August 2011)
Bild: Reuters

   

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Affäre Strauss-Kahn

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Zweite Anklage eingegangen

Der ehemalige IWF-Chef sieht sich derweil mit einer weiteren Klage in seiner Heimat Frankreich konfrontiert: Die Pariser Staatsanwaltschaft teilte heute mit, die Strafanzeige der französischen Schriftstellerin Tristane Banon gegen Strauss-Kahn wegen versuchter Vergewaltigung sei inzwischen eingegangen.

Die offizielle Entgegennahme der Strafanzeige Banons bedeutet, dass die Staatsanwälte nun entscheiden müssen, ob genügend Beweise für eine Anklage gegen Strauss-Kahn vorliegen.

Banon hatte gestern Strafanzeige gegen Strauss-Kahn erstattet. Sie wirft dem ehemaligen IWF-Direktor vor, sie 2003 während eines Interviews in einer Wohnung sexuell angegriffen zu haben. Die Verjährungsfrist für versuchte Vergewaltigung beträgt in Frankreich zehn, die für sexuelle Nötigung drei Jahre. (dapd)

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Zum Vorwurf der versuchten Vergewaltigung gegen den ehemaligen IWF-Direktor Dominique Strauss-Kahn in New York sind heute Staatsanwaltschaft und Verteidigung nochmals zusammengetroffen. Die New Yorker Staatsanwaltschaft hält an der Anklage gegen Strauss-Kahn wegen angeblicher sexueller Übergriffe gegen ein Zimmermädchen fest. «Die Ermittlungen gehen weiter», erklärte die Staatsanwaltschaft nach einem Treffen mit den Anwälten Strauss-Kahns. Zuvor hatten US-Medien spekuliert, dass die Anklage wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit des mutmasslichen Opfers möglicherweise bald ganz fallengelassen werden könnte.

Vor wenigen Wochen schien die Anklage gegen den früheren IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn wegen versuchter Vergewaltigung eines New Yorker Zimmermädchens absolut stichhaltig. Es gab Beweise, die den einst so mächtigen Franzosen mit der Hotelangestellten aus Guinea in Verbindung brachten. Nachdem aber bekannt wurde, dass sich die Klägerin in einem Netz aus Lügen über ihre Vergangenheit verstrickte, ist die Zukunft des Falls ungewiss.

Keine grundsätzlichen Zweifel

Was in den Köpfen der New Yorker Staatsanwaltschaft derzeit genau vorgeht, darüber kann die Öffentlichkeit nur spekulieren. Das Büro der Bezirksstaatsanwaltschaft von Manhattan teilte gestern mit, man habe noch keine Entscheidungen darüber getroffen, was zu tun sei. Die Ermittlungen gingen aber weiter, die Anklage gegen Strauss-Kahn sei nicht fallen gelassen worden. Die Behörden zweifeln wohl auch nicht grundsätzlich an der Behauptung der Klägerin, dass sie angegriffen worden sei. Inmitten der Enthüllungen über die zurückliegenden Lügen der Klägerin stünden die Details aber «ein bisschen mehr in Zweifel», hiess es.

Der Kern der Anklage gegen Strauss-Kahn bleibt unverändert: Das 32 Jahre alte Zimmermädchen aus Guinea erklärte der Polizei, sie sei am 14. Mai zum Saubermachen in eine Luxus-Suite des New Yorker Sofitel-Hotels gegangen, von der sie dachte, sie sei leer. Nachdem sie die Suite betreten habe, sei ein nackter Strauss-Kahn aus dem Badezimmer gekommen. Es sei zu einem Kampf gekommen: Der Franzose riss ihre Strümpfe herunter und zwang sie zum Oralsex. Wie die Klägerin weiter erklärte, habe sie das ejakulierte Sperma von Strauss-Kahn auf den Teppich gespuckt und das Zimmer verlassen.

Klägerin räumte falsche Angaben ein

Nachdem Strauss-Kahn in einem New Yorker Stadthaus unter Hausarrest gestellt worden war, kamen bei der Staatsanwaltschaft allmählich Fragen auf. Die Klägerin erklärte den Staatsanwälten nach Angaben einer Gewährsperson bei einem Treffen am 9. Juni, sie habe auf ihren Einwanderungspapieren falsche Angaben zu ihren Erlebnissen in Guinea gemacht. Unter anderem erfand die Frau ihre Darstellung, wonach sie Opfer einer Gruppenvergewaltigung geworden sei, teilte die Staatsanwaltschaft später mit.

Bis zu einem weiteren Treffen mit der Klägerin am 28. Juni hätten die Staatsanwälte in Erfahrung gebracht, dass Zehntausende Dollar von mehreren Personen auf das Konto der Klägerin überwiesen worden waren, hiess es aus Kreisen der Strafverfolgungsbehörden. Die Behörden hegten demnach den Verdacht, das überwiesene Geld stehe im Zusammenhang mit Drogengeschäften.

Ende Juni erhielten die Staatsanwälte zudem die Mitschrift eines aufgezeichneten Telefongesprächs, die die Klägerin einen Tag nach der Festnahme Strauss-Kahns mit einem wegen Marihuanavorwürfen inhaftierten Mann geführt hatte. In dem Telefongespräch habe die Hotelangestellte erwähnt, dass Strauss-Kahn Geld habe, sagte eine Gewährsperson.

«Die Zeugin muss keine Heilige sein»

Kurz darauf machte die Staatsanwaltschaft einige ihrer Erkenntnisse vor Gericht öffentlich. Unter anderem gab sie bekannt, dass die Klägerin auf ihrer Steuererklärung ein Kind angeführt habe, das nicht ihr eigenes ist. Strauss-Kahn wurde infolge der Bekanntgabe aus dem Hausarrest entlassen.

Einige Experten sind der Ansicht, es seien nicht die erfundenen Darstellungen der Klägerin, die dem Fall einen Schlag versetzt hätten. Es sei vielmehr die Tatsache, dass sie ausgerechnet gegenüber denjenigen Personen gelogen habe, die ihr Anliegen gegen Strauss-Kahn strafrechtlich verfolgten. «Keiner hat diesen Fall gefährdet ausser ihr», sagte die ehemalige Chefin der Einheit für Sexualverbrechen im Büro der Bezirksstaatsanwaltschaft von Manhattan, Linda Fairstein.

«Die Zeugin muss keine Heilige sein, sie muss nur aufrichtig sein», sagte Fairstein weiter. Der Anwalt der Klägerin räumte ein, seine Mandantin habe in ihrem Leben Fehler gemacht. Sie sage aber die Wahrheit über ihr Zusammentreffen mit Strauss-Kahn. Die Darstellung seiner Mandantin von dem, was Strauss-Kahn ihr in der Suite angetan habe, sei unverändert, sagte Kenneth Thompson. Trotz der Fragen, die mit Blick auf ihre Glaubwürdigkeit aufgeworfen wurden, wolle seine Klientin bei einem Prozess aussagen, erklärte er. (wid, pbe/dapd)

Erstellt: 06.07.2011, 22:00 Uhr

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18 Kommentare

Steven Huch

06.07.2011, 22:30 Uhr
Melden 49 Empfehlung

Ein schönes "Früchtchen" dieses aufrichtig verlogene Zimmermädchen :-))
.
Zu befürchten ist nur, dass unsere Asylindustrie momentan gleich wieder reihenweise auf solche erstunken und erlogene Stories hereinfällt.
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Thierry Follonier

06.07.2011, 22:54 Uhr
Melden 45 Empfehlung

Es ist nicht einmal so wichtig, ob Strauss-Kahn fuer Sex bezahlen wollte oder gewalttaetig wurde.
Hauptsache ist, dass ein Mann mit einem solchen Charackter und Ethics in der IMF, Grossfirmas oder in der Politik nichts zu suchen hat. Sofern ist alles gut, sogar die franzoesischen Sozialisten werden es bald begreifen !!
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