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US-Justiz verfolgt Polanski weiter
Aktualisiert am 13.07.2010 7 Kommentare
Bleibt hartnäckig: Aussenministerin Hillary Clinton. (Bild: Reuters )
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Die Schweizer Behörden hatten am Montag entschieden, den 76-Jährigen nicht an die USA auszuliefern. In den Vereinigten Staaten läuft ein Verfahren gegen Polanski wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen im Jahr 1977.
Die Staatsanwaltschaft in Los Angeles sowie Justizkreise in Washington werteten die Schweizer Entscheidung als Enttäuschung, einige gar als Unrecht. «Die Vereinigten Staaten glauben, dass die Vergewaltigung eines 13-jährigen Kindes ein Verbrechen ist, und wir werden diesen Fall weiter juristisch verfolgen», sagte ein Sprecher des Aussenministeriums.
Polanski war Ende September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls überraschend bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Gegen Zahlung einer hohen Kaution und weitere Auflagen wurde er Anfang Dezember in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest gestellt. Der Hausarrest wurde am Montag mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Somit gilt der Regisseur in der Schweiz wieder als freier Mann. (sam/dapd)
Erstellt: 13.07.2010, 11:15 Uhr
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7 Kommentare
Die US-Justiz kann Polanski ruhig weiter verfolgen für das ihm zu Last gelegte Verbrechen. Die Schweiz hatte nicht über dieses Verbrechen zu richten, nur über das Auslieferungsverfahren. Da die USA gewisse Dokumente nicht liefern wollte, hat sie die Freilassung Polanskis ermöglicht. Absurd, wie wohl auch der Deal, welcher in besagten Dokumenten beschrieben war! Antworten
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