Ausland
Mexiko entkriminalisiert Drogenbesitz
Wer von der Polizei mit einer geringen Menge erwischt wird, hat die ersten beiden Male keine Konsequenzen zu befürchten. Beim dritten Mal wird allerdings die Teilnahme an einem Entzugsprogramm verpflichtend. Welche Strafe Entzugs-Verweigerern droht, lässt das Gesetz offen.
Die Obergrenze des persönlichen Bedarfs liegt bei Marihuana bei fünf Gramm. Bei Kokain wird ein halbes Gramm toleriert, bei Metamphetaminen 40 Milligramm, bei LSD sind es 0,015 Milligramm. Der Kongress hatte das Gesetz bereits im April verabschiedet, Präsident Felipe Calderón hatte die Unterzeichnung jedoch hinausgezögert. Er hatte für einen strengeren Gesetzesentwurf geworben, der bereits beim ersten Mal verpflichtende Entzugskuren oder alternativ Gefängnisstrafen vorsah.
11'000 Tote in Drogenkriminalität
Bislang drohten in Mexiko auch beim Besitz geringer Mengen schwere Gefängnisstrafen. In der Praxis wurden jedoch nur wenige Menschen aufgrund des Besitzes einer geringen Drogenmenge verurteilt. Mexikanische Politiker haben mehrfach betont, dass es wichtig sei, zwischen Gelegenheitskonsumenten, Süchtigen und Drogenhändlern zu unterscheiden. Seit Calderón den Drogenkartellen im Land den Kampf angesagt und Truppen in umkämpfte Gebiete geschickt hat, wurden in Mexiko 11'000 Menschen Opfer der Drogenkriminalität. (cpm/ap)
Erstellt: 21.08.2009, 09:29 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.
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