Ausland
Ausgerechnet Deutschland wird zum EU-Bremser
Am Anfang herrschte weitherum Erleichterung und Zustimmung: Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Ende Juni grünes Licht für den EU-Reformvertrag von Lissabon gegeben. Das grundsätzliche Ja wurde allerdings mit einem Aber gekoppelt: Vor der Ratifikation müssten in einem neuen Gesetz die Mitwirkungsrechte des deutschen Parlaments bei EU-Entscheiden gestärkt werden, forderten die Verfassungshüter.
Nur wenige haben unmittelbar nach dem Richterspruch darin ein grosses Problem gesehen. EU-Kommissionspräsident Barroso sprach gar von einer «Stärkung der demokratischen Legitimität der Europäischen Union». Doch mittlerweile mehren sich die besorgten Stimmen. Das Urteil der Karlsruher Richter könnte nicht allein die Ratifizierung des Lissabonner Vertrags gefährden, sondern den gesamten europäischen Integrationsprozess zum Erliegen bringen.
CSU macht Druck
Zum einen ist da der Zeitdruck: Noch vor der Bundestagswahl von Ende September muss das Parlament ein verfassungskonformes Begleitgesetz zum EU-Reformvertrag zusammenzimmern. Denn bereits Anfang Oktober stimmt Irland zum zweiten Mal über den im ersten Anlauf vom Volk bachab geschickten EU-Vertrag ab. Noch immer haben zudem die Präsidenten Polens und Tschechiens ihre Unterschrift nicht unter das Dokument gesetzt. Die Debatte in Deutschland liefert nun den EU-Gegnern in den drei Ländern neue Munition, vor allem dann, wenn sich der Bundestag nicht rasch auf das neue Gesetz einigen kann.
Nach einem zügigen Verfahren sieht es aber derzeit nicht aus. Vor allem die in Berlin mitregierende Christlich-Soziale Union (CSU) macht sich angesichts des beginnenden Wahlkampfs zur Anwältin der EU-Skeptiker. Die Partei will möglichst hohe europapolitische Hürden in das Gesetz einbauen.
Richterlicher Sprengstoff
Zusätzlich zum zeitlichen Druck enthält der Richterspruch aber auch inhaltlich eine geballte Ladung Sprengstoff. Die Richter verlangen eine explizite Zustimmung des Deutschen Bundestags, wenn weitere Kompetenzen an die EU übertragen werden sollten. In der Urteilsbegründung heisst es zudem, dass Demokratie faktisch nur auf nationaler Ebene möglich sei. Denn entgegen dem Anspruch des Vertrags von Lissabon sei das EU-Parlament «kein Repräsentationsorgan eines souveränen europäischen Volkes». Begründung: Es herrsche nicht Wahlgleichheit nach dem Prinzip «one man, one vote», die EU-Parlamentarier würden nach «nationalen Kontingenten» gewählt. Das zeige, dass es eben kein europäisches Staatsvolk gebe, dass die EU somit kein Staat, sondern lediglich ein «Verbund souveräner Staaten» sei. Zudem bestreitet das hohe Gremium, dass europäisches Recht über dem nationalen Recht stehe; damit stellt das Verfassungsgericht infrage, dass der Europäische Gerichtshof in Sachen Europa letztinstanzlich entscheiden dürfe.
Ist das Urteil nun ein Schuss vor den Bug der Integrationspolitik an sich oder lediglich der Versuch, die EU-Integration demokratisch besser abzustützen? Die Debatte ist in Deutschland in vollem Gang. Für den CSU-Parlamentarier Peter Gauweiler ist der Fall eindeutig: «Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, dass das Grundgesetz eine Übertragung von Hoheitsrechten an die EU nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass die Mitgliedstaaten souveräne Staaten bleiben und die EU ein Staatenverbund ist und nicht zu einem Bundesstaat wird», wie er in der «Weltwoche» schreibt.
Gauweiler, der mit seiner Verfassungsklage gegen den EU-Vertrag von Lissabon zu einem erheblichen Teil recht bekommen hat, hält fest: «Der ständigen Zuständigkeitsverlagerung nach Brüssel schiebt das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor.» Thomas Klau dagegen, Chef der Pariser Vertretung des European Council on Foreign Relations, schreibt in der «Financial Times Deutschland», das Gericht habe «ein Urteil gegen die politischen und rechtlichen Wurzeln der europäischen Integrationsdynamik gefällt, das in Begründung und Stossrichtung radikal ist».
Identität vor Integration
Radikal ist das Urteil in der Tat insofern, als das Gericht nicht nur die integrationspolitischen Kontrollrechte des Parlaments stärkt, sondern auch in eigener Kompetenz die deutsche Europapolitik eng begleiten will. «Im Fall von ersichtlichen Grenzüberschreitungen bei Inanspruchnahme von Zuständigkeiten durch die Europäische Union» will das Gericht in Zukunft aktiv werden, damit der «unantastbare Kerngehalt der Verfassungsidentität des deutschen Grundgesetzes gewahrt» bleibt. Damit ist klar: Deutsche Identität kommt vor europäischer Integration.
Der Pole Jerzy Buzek, eben erst gewählter Präsident des EU-Parlaments, spürt, was in der Luft liegt: «Es wird schwer sein, mit unserer Integration weiterzugehen, als es der Lissabon-Vertrag vorsieht.» Bis hierher und nicht weiter: Das scheint in der Tat die Quintessenz des europapolitischen Urteils des obersten deutschen Gerichts zu sein. Selbst wenn Berlin den Reformvertrag von Lissabon zeitgerecht und ohne Vorbehalt durchwinkt – Deutschland mutiert vom einstigen Motor der europäischen Integration zum Bremser. (Der Bund)
Erstellt: 21.07.2009, 08:29 Uhr



