Bankgeheimnis: Jetzt bricht auch Österreich ein
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Österreich will künftig bei «begründetem Verdacht» einer ausländischen Behörde auf Steuervergehen des Kontoinhabers Informationen über Konten austauschen, auch wenn kein Strafverfahren läuft. Der Verdacht müsse von der Behörde, die ein Konto öffnen lassen will, aber gut dokumentiert sein, sagte der österreichische Finanzminister Josef Pröll am Freitag in Wien nach Verhandlungen mit der OECD. Bisher wurden Konten nur bei Strafverfahren geöffnet.
Damit müsse der Paragraf 38 im Bankwesengesetz (BWG), der im Verfassungsrang steht, nicht angepasst werden, sagte Pröll. Das Bankgeheimnis bleibe bestehen. Nur bei einigen der rund 80 Doppelbesteuerungsabkommen werde es Anpassungen geben müssen. Auch die Schweiz und Luxemburg werden heute vergleichbare Schritte bekanntgeben, kündigte Pröll an.
Noch am Wochenende geblockt
Die Wiener Regierung hatte sich bei einem kürzlichen Treffen mit Vertretern Luxemburgs, Liechtensteins und der Schweiz gegen die Aufgabe des in Österreich geltenden Rechts ausgesprochen. Allerdings zeigte man sich bereit, mit den übrigen Staaten über mehr Transparenz und Informationsaustausch zu sprechen. Am Donnerstag hatte das Finanzministerium in Wien gefordert, man sollte sich zunächst um Steuerparadiese wie die britischen Kanalinseln, aber auch einzelne US-Bundesstaaten kümmern, in denen Firmeninhaber völlig anonymisiert seien.
In Bern wird heute Bundesrat Hans-Rudolf Merz eine vermutlich neue Haltung der Schweiz bezüglich des Bankgeheimnisses erläutern. (cpm/sda)
Erstellt: 13.03.2009, 13:20 Uhr
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