Ausland
Berlusconi erstreitet Vergünstigung von Privatflügen nach Sardinien
Artikel zum Thema
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gab am Dienstag einer von Berlusconi angestrengten Klage gegen eine Regionalsteuer statt, die Sardinien auf Landungen von Privatflugzeugen und grösseren Freizeitbooten erhebt.
Die Steuer wird nur fällig, wenn der Eigentümer des Flugzeugs oder Bootes seinen Hauptwohnsitz ausserhalb Sardiniens hat. Dies sei eine ungerechtfertigte Benachteiligung gegenüber ortsansässigen Betreibern, erklärte der EuGH auf Anfrage des italienischen Verfassungsgerichts. Die Steuer verstosse deshalb gegen EU-Recht.
Berlusconis Villa auf Sardinien ist in die Schlagzeilen geraten, weil der Ministerpräsident dort ausschweifende Partys gefeiert haben soll. Medienberichten zufolge nahmen daran auch Prostituierte teil. Berlusconi wird ausserdem vorgeworfen, Partygäste mit einer Regierungsmaschine nach Sardinien geflogen zu haben. Die Ermittlungen hierzu wurden im Oktober jedoch eingestellt. (tan/ap)
Erstellt: 17.11.2009, 10:48 Uhr





