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Berlusconi-Prozess: Gericht will keine Unterbrechung
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Dies entschied das zuständige Mailänder Gericht am Samstag. Es wies damit einen Antrag von Berlusconis Anwalt Niccolò Ghedini zurück und setzte als nächsten Verhandlungstermin den 26. März fest. Der in unteren Instanzen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte Mills muss nicht hinter Gitter, weil der Straftatbestand der Bestechung verjährt sei. Das hatte das Kassationsgericht in Rom am Donnerstag in letzter Instanz entschieden.
Berlusconi soll Mills in den Neunzigerjahren bestochen haben. Sein Verfahren läuft nun unabhängig vom abgeschlossenen Prozess gegen den Briten weiter. Der italienische Regierungschef hatte das Verjährungsurteil für Mills zunächst als «Sieg» gefeiert und am Freitag eine neue Breitseite gegen ihm unliebsame Staatsanwälte abgefeuert: Er nannte sie «Taliban-Bande».
Demonstration gegen den Premier
Am Samstag kamen in Rom erneut Tausende von Gegnern des konservativen Regierungschefs zu einer Kundgebung zusammen. Die linke Opposition demonstrierte vor allem gegen die «Justizreformen», mit denen sich Berlusconi vor Korruptionsverfahren schützen wolle.
«Vor dem Gesetz sind alle gleich», lautete ein Slogan auf der Piazza del Popolo. Die Organisatoren sprachen von 200'000 Teilnehmern, Angaben der Polizei, die in der Regel weitaus niedriger sind, lagen zunächst nicht vor.
Kein Warten auf eine Begründung
Berlusconis Anwalt Ghedini hatte in seinem Antrag auf Unterbrechung argumentiert, zunächst müsse die Begründung des Kassationsurteils im Fall Mills abgewartet werden. Wann die schriftliche Begründung kommen werde, sei aber nur schwer vorhersehbar, hielten die Mailänder Richter dagegen.
Das Kassationsgericht hat 90 Tage Zeit, sein Urteil zu erläutern, das keinen Freispruch für Mills beinhaltet. Er soll von Berlusconi für Falschaussagen in zwei Korruptionsverfahren insgesamt 600'000 Dollar an Bestechungsgeldern angenommen haben. (raa/sda)
Erstellt: 27.02.2010, 20:07 Uhr












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