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Der Polterer
Aktualisiert am 31.05.2011 4 Kommentare
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Johann Schwenn, der Verteidiger von Jörg Kachelmann, gab sich nach dem Freispruch für seinen Mandanten gewohnt selbstsicher. «Es war nicht anders zu erwarten», sagte Schwenn am Dienstag nach der Urteilsverkündung des Landgerichts Mannheim.
Zugleich feuerte er noch eine Breitseite gegen die Staatsanwaltschaft ab, von der Kachelmann «auf das Schäbigste behandelt» worden sei. Und das Landgericht, das Kachelmann wegen des Verdachts der schweren Vergewaltigung zeitweise in Untersuchungshaft hielt, sei überfordert gewesen, kritisierte Schwenn. Insgesamt sei der bekannte Wettermoderator stark «beschädigt» worden.
Überraschender Anwaltswechsel
In dem seit 6. September 2010 laufenden Verfahren war Schwenn im Dezember eingestiegen, nachdem Kachelmann seine ersten beiden Verteidiger entbunden hatte.
Der Hamburger Schwenn, 1947 geboren, gilt als Prominentenanwalt. Er vertrat den Radrennfahrer Jan Ullrich, den früheren VW- Betriebsratschef Klaus Volkert und nach der Wiedervereinigung DDR- Spionagechef Markus Wolf.
Freisprüche erzielte er in den Promi-Verfahren allerdings nicht. Volkert wurde 2008 wegen Untreue sogar überraschend hoch zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Für Ullrich schaffte Schwenn jedoch gegen Auflagen eine Einstellung des Verfahrens und für Wolff holte er nach langen Prozessen 1997 eine Bewährungsstrafe heraus.
Mehrere Fehlurteile aufgedeckt
Wegen dieser Verfahren wurde Schwenn aber nicht von Kachelmann engagiert. Der Advokat, der messerscharf werden kann, hatte in der Vergangenheit von sich Reden gemacht, weil er Fehlurteile aufdeckte und in Wiederaufnahmen Freisprüche für die Angeklagten erreichte.
Die Männer waren zuvor rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Schwenn konnte nachweisen, dass die angeblich missbrauchten Opfer Falschaussagen gemacht hatten.
Glaubwürdigkeit des Opfers untergraben
Auch im Kachelmann-Prozess war die Aussage der Ex-Freundin zum Verlauf der angeblichen Vergewaltigung lückenhaft. Der Therapeut erklärte die Lücken mit der Traumatisierung der Frau durch die Vergewaltigung. Genau das war ein Spezialgebiet des neuen Strafverteidigers.
Den Opfern werde unkritisch geglaubt, gegenüber den Tätern gebe es «eine faktische Abschaffung der Unschuldsvermutung», schrieb Schwenn in der Fachzeitschrift «Strafverteidiger».
Gleich bei seinem ersten Auftritt hatte Schwenn ein Zeichen gesetzt. Er liess die nicht-öffentliche Befragung einer Kachelmann- Freundin unterbrechen und rügte die Fragen der Richterbank. Die Fragen an die 40-jährige Frau seien teilweise suggestiv, kritisierte Schwenn, der seit über 30 Jahren Anwalt ist.
Richter: Fehlender Anstand und Respekt
Insgesamt verhielt sich Schwenn im Kachelmann-Prozess sehr zum Missfallen der Strafkammer. Schwenn habe mehrfach in seinem Verhalten vor der Strafkammer «Anstand und Respekt vermissen lassen», rügte Richter Michael Seidling.
Schwenn habe die Richter manchmal so behandelt, als müsse er kleinen Kindern «auf die Finger klopfen». Doch letztlich kann Schwenn nun als einer der wenigen Gewinner des Prozesses gelten. Nach der Urteilsverkündung zeigte er sich sichtlich zufrieden: «Mit dem Freispruch muss man zufrieden sein.»
(mrs/sda)
Erstellt: 31.05.2011, 19:17 Uhr
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4 Kommentare
Anwälte sollen keine Ja-Sager vor Gericht sein. Sie müssen das Gericht kritisieren, das ist Teil ihres Jobs. Dass die Gerichte das nicht gerne haben, liegt auf der Hand. Nicht nur in Basel-Stadt unterliegen die Anwälte jedoch zu einem wesentlichen Teil der Aufsichtsgewalt der Gerichte. Es sollten wirklich unabhängige Aufsichtsgremien geschaffen werden, ohne Beteiligung von ordentlichen Richtern. Antworten
Herr Schwenn hätte den Richtern noch mehr auf die Finger klopfen sollen. Unfähige Leute in jeder Hinsicht. Solch ein Prozess darf unmöglich so lange dauern, die Absicht des Richters war von Anfang an klar: Herr Kachelmann muss verurteilt werden. Das hat er aber nicht geschafft, und aus Angst vor der Berufung aufgegeben. Scham wäre angesagt, und Pensionierung. Antworten
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