Deutsches Gericht weist Demjanjuk-Klage ab

Über die Abschiebung des mutmasslichen NS-Verbrechers John Demjanjuk sollen die amerikanischen Behörden entscheiden.

1/12 Die Echtheit kann überprüft werden: Der Dienstausweis von Iwan «John» Demjanjuk als Hilfsdienstler der SS im Vernichtungslager Sobibor.
Bild: KEYSTONE/AP

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage von John Demjanjuk gegen seine Abschiebung nach Deutschland zurückgewiesen. Die Entscheidung darüber liege allein bei den amerikanischen Behörden, erklärte Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Mittwoch in Berlin. Der Sohn des 89-jährigen Demjanjuk, John Demjanjuk Junior, kündigte in einem Schreiben an die Nachrichtenagentur AP Beschwerde gegen das Urteil an.

Groscurth erklärte, die Bundesrepublik Deutschland sei nicht verpflichtet, die bevorstehende Überstellung des als Kriegsverbrecher gesuchten Demjanjuk aus den USA zu verhindern. Demjanjuk habe in diesem Fall kein berechtigtes Interesse, Rechtsschutz von einem deutschen Gericht zu erhalten. Denn auch ohne das Einverständnis der Bundesregierung sei seine Abschiebung aus den USA weiterhin möglich.

Eine «Zurückschiebung» Demjanjuks nach seiner Ankunft in Deutschland komme nicht in Betracht, da Deutschland aufgrund des vom Amtsgericht München erlassenen Haftbefehls ja gerade die Verpflichtung habe, den Beschuldigten festzunehmen.

«USA üben Druck aus»

Demjanjuks Sohn erklärte, es sei nachvollziehbar, dass auf Deutschland ein enormer politischer Druck laste, der vom US-Justizministerium und von jüdischen Organisationen (»Jewish groups») ausgeübt werde. «Aber wie auch immer. Die Entscheidung der deutschen Regierung, die Abschiebung zu akzeptieren, ist einzig und allein die Entscheidung der Deutschen».

Gegen Demjanjuk hatte das Amtsgericht München im März einen Haftbefehl wegen Beihilfe zum vielfachen Mord erlassen. Ihm wird vorgeworfen, 1943 als SS-Wachmann im Vernichtungslager Sobibor an der Ermordung von mindestens 29'000 Juden beteiligt gewesen zu sein. Die USA, in die Demjanjuk nach dem Krieg übersiedelte, haben ihm den Angaben zufolge inzwischen rechtskräftig die Staatsangehörigkeit entzogen und beabsichtigen, den nunmehr Staatenlosen ins Ausland abzuschieben.

Deutschland hatte gegenüber den USA seine Bereitschaft erklärt, Demjanjuk aufzunehmen. Dieser wiederum hat gegen seine Abschiebung geltend gemacht, er sei schwer krank. Im Übrigen werde er durch die Massnahme dauerhaft von seiner Familie getrennt. (vin/ap)

Erstellt: 06.05.2009, 17:06 Uhr


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