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«Dinner for Joe» kommt vor Gericht
Aktualisiert am 04.04.2011 55 Kommentare
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Josef Ackermann, am 7. Februar 1948 geboren, sprach von einem «wunderschönen Abend», als er von TV-Reportern auf das am 22. April 2008 abgehaltene Fest zu seinem 60. Geburtstag angesprochen wurde. Ein Thema war die Geburtstagsparty, weil diese auf Einladung der deutschen Kanzlerin Angela Merkel im Regierungsgebäude in Berlin stattgefunden hatte. Die Opposition gab sich empört, dann verschwand das Thema aus der öffentlichen Diskussion. Der prominente Verbraucherschützer Thilo Bode und eine Berliner Anwältin liessen aber nicht locker. Sie schafften es, dass sich die Gerichte mit dem «Dinner for Joe» befassen müssen. Der Fall kommt am nächsten Donnerstag vor das Berliner Verwaltungsgericht, wie der «Spiegel» berichtet.
Bislang weigert sich Merkels Kanzleramt, Informationen über die Ackermann-Party zu liefern. Damit soll nun Schluss sein: Die Kläger um Verbraucherschützer Thilo Bode wollen zum Beispiel wissen, wer am Geburtstagsfest teilnahm und wie viel der Anlass kostete. Im April 2008 waren rund 30 Gäste im Regierungssitz von Merkel zusammengekommen. Darunter waren Manager aus Dax-Konzernen und Mittelstandsbetrieben, Vertreter aus Kultur und Medien sowie Wissenschaftler. Unter den Gästen war Wolfgang Schürer von der Universität St. Gallen.
«Ständige Kungelei zwischen Regierung und Industrie»
Die vom Verbraucherschutz eingereichte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland stützt sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Demnach besteht für alle Bundesbürger ein voraussetzungsloser Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Gemäss dem «Spiegel»-Bericht ärgern sich die Kläger über die «ständige Kungelei zwischen Regierung und Industrie». Das Geburtstagsessen im Kanzleramt widerspiegle perfekt «das Staats- und Demokratieverständnis vom Staat als Dienstleister der Wirtschaft». Es sei ein Defizit der Demokratie, dass die Kontrolle der Macht nicht funktioniere. Um diese Kontrolle zu verbessern, müsse man das Informationsfreiheitsgesetz nutzen und gegebenenfalls eine Klage einreichen.
Das Kanzleramt widerspricht Klägern und Kritikern. Es habe sich keinesfalls um eine private Geburtstagsfeier auf staatliche Kosten gehandelt. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe den 60. Geburtstag von Joe Ackermann lediglich zum Anlass genommen, ein Abendessen mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft auszurichten. Die Kosten seien aus Haushaltsmitteln des Kanzleramtes finanziert worden, die für derartige Zwecke zur Verfügung stehen.
Ackermann selbst äusserte sich im August 2008 in einer ZDF-Sendung über das Geburtstagsfest im Kanzleramt. Und er erklärte, wie es dazu gekommen war. Merkel habe ihm gesagt, «sie würde gerne etwas für mich tun. Ich solle doch einmal etwa 30 Freunde und Freundinnen einladen aus Deutschland und der Welt, mit denen ich gerne einen Abend zusammen sein würde im Kanzleramt. Und ich muss Ihnen sagen, es war ein wunderschöner Abend.» (vin)
Erstellt: 04.04.2011, 11:55 Uhr
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55 Kommentare
Es gibt sicher viele andere deutsche Bürger die auch im selben Jahr 60 geworden sind. Die kriegen aber keine Einladung ins Kanzleramt, sondern eine Rentenkürzung. Diese steht in einem ursächlichen Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Herrn Ackermann. Die Deutsche Bank steht nur noch wegen des Euro-Rettungspakets und deren Chef lässt sich dafür noch feiern. Antworten
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