Ausland

Eltern wegen Schulverweigerung vor Gericht

Aktualisiert am 16.11.2009 6 Kommentare

In Deutschland wirft ein juristischer Fall Wellen, in welchem sich Eltern mit sieben Kindern standhaft weigern, diese in die Schule zu schicken.

Unterrichtet seine Kinder zuhause: Jürgen Dudeck.

Unterrichtet seine Kinder zuhause: Jürgen Dudeck.
Bild: Keystone

Die Staatsanwaltschaft von Kassel wirft dem 48-jährigen Vater und seiner 43-jährigen Ehefrau vor, beharrlich und in wiederholten Masse gegen die bestehende Schulpflicht verstossen zu haben. Das Paar hat insgesamt sieben Kinder, von denen fünf schulpflichtig sind. In dem Verfahren geht es um drei der Kinder. Ein Urteil des Landgerichts Kassel soll am 25. November gesprochen werden.

Bereits 2008 verurteilte das Landgericht die Eltern zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Verletzung der Schulpflicht. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung jedoch wegen Rechtsfehlern auf, so dass das Landgericht nun erneut darüber verhandeln muss.

Der Vater will seine Kinder aus religiösen Gründen nicht in eine staatliche Schule schicken. Stattdessen unterrichteten er und seine Frau die Kinder selbst zu Hause. Eine Genehmigung für den eigenen Unterricht habe er vom staatlichen Schulamt nicht. Sie hätten zwar mehrfach bei der Behörde eine Heim- und Ersatzschule beantragt. Seit Jahren verschleppe die Behörde aber eine Entscheidung.

Vergleich abgelehnt

«Unser Wertesystem ist der christliche Glaube», sagte der Vater. In staatlichen Schulen spiele Gott aber keine Rolle. Dort werde den Kinder vermittelt, dass der Mensch das Mass aller Dinge sei. Für solch eine Erziehung könne er keine Verantwortung übernehmen.

Einen vom Landgericht vorgeschlagenen Vergleich, dass die Eltern wegen Verletzung der Schulpflicht eine Geldbusse zahlen sollten, lehnte die Staatsanwaltschaft jedoch ab. Das Ziel sei, dass die Kinder eine anerkannte staatliche Schule besuchten. Die Eltern seien dazu weiterhin nicht bereit. Daher müsse Druck aufgebaut werden - notfalls mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung. (sam/ap)

Erstellt: 16.11.2009, 18:43 Uhr

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6 Kommentare

Paul Rohner

17.11.2009, 09:40 Uhr
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So falsch ist das Schulmodell der Familie Dudeck nicht unter der Voraussetzung, dass diese Kinder am Ende des Schulahres die gleichen Prüfungen absolvieren wie in der Schulklasse. Bei uns werden Kreuze abmontiert der Religionsunterricht sabotiert, auf Verlangen von Atheisten sowie zugewanderten Religionen. Ich verstehe diese Eltern. Nur, wie können so behütete Kinder sich im Leben durchsetzen. Antworten


Kurt Schmid

16.11.2009, 20:31 Uhr
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Wir müssen nicht so weit schauen, bis zur Schulreform gab es im Kt. ZH eine recht grosse Zahl von Eltern die ihre Kinder aus religiösen Gründen nicht in einer Schule unterrichten liessen. Das ist genau betrachtet Kindsmissbrauch der anderen Art. Es ist nun nur noch möglich wenn ein Elternteil ein Schulpatent besitzt. Also immer noch möglich. Nicht zu vergessen Religionsgruppen wie die Pius Brude Antworten




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