Ausland
Enteignete Juden erhalten Häuser nicht zurück
Aktualisiert am 30.09.2009 17 Kommentare
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe billigte am Mittwoch die seit 1997 geltenden Ausnahmeregelungen. Dies betrifft die Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow (Brandenburg), die zum grössten Teil dem jüdischen Bauunternehmer Adolf Sommerfeld gehörte. Nachdem dieser 1933 von der SA überfallen worden war, flüchtete er.
Die Nazis entzogen sein Eigentum und setzten den Verkauf unverändert fort: die Siedlungshäuser gingen zu den üblichen Preisen an Privatpersonen. Wiedergutmachungszahlungen seien daher nicht möglich, hiess es.
Von den Nazis zu üblichen Preisen gekauft
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gab es zwar im Westen Wiedergutmachungsgesetze und sogenannte Restitutionsansprüche für Verfolgte des NS-Regimes, nicht jedoch in der ehemaligen DDR. Erst nach der Wiedervereinigung wurden auch für das Beitrittsgebiet Restitutionsansprüche eröffnet. Allerdings wurden Rückabwicklungen ausgeschlossen in solchen Fällen ausgeschlossen, in denen Privatpersonen das von den Nazis enteignete Wohneigentum zu üblichen Preisen gekauft hatten.
Aufgrund dieser Ausnahmeregelung hatten bereits die Verwaltungsgerichte eine Rückübertragung von Teileigentum in der Sommerfeld-Siedlung abgelehnt. Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nahm eine Kammer des Ersten Senats nun nicht an: Die Erwerber müssten weiterhin vor Restitutionsansprüchen geschützt sein, lautete die Begründung. Schliesslich hätten sie nicht von der nationalsozialistischen Verfolgung der früheren Unternehmer profitiert.
Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2275/07<(i> (sam/ap)
Erstellt: 30.09.2009, 13:25 Uhr
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17 Kommentare
ein wirklich sehr vernünftiger entscheid, ausserdem sollte nun endlich einmal schluss mit zahlungen von seiten deutschlands an die jüdischen fonds sein. deutschland ist seinen verpflichtungen gegenüber den juden mehr als genug nachgekommen und vermutlich ist deutschland das einzige land auf der welt, das israel einen freund nennen kann. Antworten
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