Ausland

Enteignete Juden erhalten Häuser nicht zurück

Aktualisiert am 30.09.2009 17 Kommentare

In der NS-Zeit enteignete Juden können ihr Eigentum nicht in jedem Fall zurückerhalten. Häuser einer in den 30er-Jahren errichteten Siedlung in Brandenburg werden nicht zurückgegeben.

Enteignet und von den Nazis weiterverkauft: Häuser in der Sommerfeld-Siedlung.

Enteignet und von den Nazis weiterverkauft: Häuser in der Sommerfeld-Siedlung.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe billigte am Mittwoch die seit 1997 geltenden Ausnahmeregelungen. Dies betrifft die Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow (Brandenburg), die zum grössten Teil dem jüdischen Bauunternehmer Adolf Sommerfeld gehörte. Nachdem dieser 1933 von der SA überfallen worden war, flüchtete er.

Die Nazis entzogen sein Eigentum und setzten den Verkauf unverändert fort: die Siedlungshäuser gingen zu den üblichen Preisen an Privatpersonen. Wiedergutmachungszahlungen seien daher nicht möglich, hiess es.

Von den Nazis zu üblichen Preisen gekauft

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gab es zwar im Westen Wiedergutmachungsgesetze und sogenannte Restitutionsansprüche für Verfolgte des NS-Regimes, nicht jedoch in der ehemaligen DDR. Erst nach der Wiedervereinigung wurden auch für das Beitrittsgebiet Restitutionsansprüche eröffnet. Allerdings wurden Rückabwicklungen ausgeschlossen in solchen Fällen ausgeschlossen, in denen Privatpersonen das von den Nazis enteignete Wohneigentum zu üblichen Preisen gekauft hatten.

Aufgrund dieser Ausnahmeregelung hatten bereits die Verwaltungsgerichte eine Rückübertragung von Teileigentum in der Sommerfeld-Siedlung abgelehnt. Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nahm eine Kammer des Ersten Senats nun nicht an: Die Erwerber müssten weiterhin vor Restitutionsansprüchen geschützt sein, lautete die Begründung. Schliesslich hätten sie nicht von der nationalsozialistischen Verfolgung der früheren Unternehmer profitiert.

Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2275/07<(i> (sam/ap)

Erstellt: 30.09.2009, 13:25 Uhr

17

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

17 Kommentare

peter könig

30.09.2009, 16:42 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Dieser Entscheid ist vollkommen richtig! Antworten


andreas maier

30.09.2009, 14:35 Uhr
Melden

ein wirklich sehr vernünftiger entscheid, ausserdem sollte nun endlich einmal schluss mit zahlungen von seiten deutschlands an die jüdischen fonds sein. deutschland ist seinen verpflichtungen gegenüber den juden mehr als genug nachgekommen und vermutlich ist deutschland das einzige land auf der welt, das israel einen freund nennen kann. Antworten




Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!