Ausland

Finanzaufsicht der EU – mächtiger als erwartet

Aktualisiert am 02.09.2010

Die geplante Finanzaufsicht der Europäischen Union wird nun doch zentrale Durchgriffsrechte erhalten.

Hat sich durchgesetzt: Das EU-Parlament in Strassburg.

Hat sich durchgesetzt: Das EU-Parlament in Strassburg.

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In mehreren Punkten sei ein Durchbruch erzielt, sagte der SPD-Europaabgeordnete Udo Bullmann der Nachrichtenagentur DAPD. Schon bis zum Donnerstagabend wird der Abschluss der Kompromissverhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat angepeilt. Damit scheint es wieder möglich, dass am 1. Januar 2011 und damit zweieinhalb Jahre nach der Lehman-Pleite eine wirksame EU-Aufsicht ihre Arbeit aufnehmen kann.

Vor allem Grossbritannien und Deutschland hatten sich lange gesträubt, Befugnisse ihrer nationalen Behörden zu verlagern. Der Kompromissvorschlag sehe nun vor, so Bullmann, dass die künftige EU-Aufsicht in Krisensituationen direkte Weisungen an Finanzinstitute oder Märkte erteilen kann, sofern diese über die nationalen Grenzen hinaus aktiv sind. Und dies auch, wenn die Entscheidung die nationalen Haushalte berühre – etwa über das staatliche Auffangen einer Bank.

Drei neue EU-Behörden

Dies ist ein Erfolg des Parlaments, das ein nationales Vetorecht für anachronistisch hält. Die Mitgliedsstaaten konnten indes durchsetzen, dass sie selbst festlegen, wann eine Krisensituation gegeben ist. Die EU-Kommission und der ebenfalls neu eingerichtete Risikorat (ESRB) können zwar einen entsprechenden Beschluss beantragen. Die Definition, ob eine grosse Bank oder der gesamte Finanzmarkt tatsächlich in eine bedrohliche Schieflage geraten sind, liegt aber letztlich in den Händen der Hauptstädte.

Die insgesamt drei neuen EU-Behörden für Banken (EBA), Versicherungen (EIOPA) und Börsen (ESMA) können künftig auch dann entscheiden, wenn sich die nationalen Behörden nicht über notwendige Stabilisierungsmassnahmen einig sind, verlautete aus Verhandlungskreisen. Darüber hinaus wird die EU-Aufsicht mit dem Recht ausgestattet, Geschäfte mit besonders riskanten Produkten zu verbieten. Institute, die sich überwiegend mit kurzfristigen und spekulativen Aufträgen befassen, kann überdies die Ausgabe langfristiger Anleihen untersagt werden.

Strukturen unter Vorbehalt

Damit werde insgesamt eine «vernünftige Aufsichtsstruktur» geschaffen, sagte Bullmann. Auch vonseiten des Rates geht man nun davon aus, dass die Aufsicht zum neuen Jahr an den Start gehen kann. Dabei ist die Konstruktion zunächst entgegen den Wünschen des Parlaments alles andere als aus einem Guss: Die EBA wird ihren Sitz in London haben, die EIOPA in Frankfurt und die Börsenaufsicht ESMA in Paris. Nach drei Jahren wird geprüft, ob die drei Behörden nicht besser am Sitz der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt zusammengezogen werden sollten. (raa/dapd)

Erstellt: 02.09.2010, 13:53 Uhr


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