Ausland

Menschenrechtsgericht verurteilt Grossbritannien

Aktualisiert am 04.12.2008

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Grossbritannien wegen der Speicherung von DNA- Daten Unschuldiger verurteilt.

Die Praxis stelle eine «unverhältnismässige Beeinträchtigung» des Privatlebens dar. Diese sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig, urteilten die Strassburger Richter am Donnerstag einstimmig. Grossbritannien ist der einzige Staat Europas, in dem die unbegrenzte Speicherung von DNA-Profilen bereits bei Verdacht auf Gesetzesverstösse erlaubt ist.

Die Klage vor dem Strassburger Gerichtshof war von zwei Briten eingereicht worden, deren DNA und Fingerabdrücke trotz fehlender Verurteilung nicht aus den Datenbanken der Polizei gelöscht wurden. Ein damals Elfjähriger war vom Verdacht auf Diebstahl freigesprochen worden.

Ein Verfahren wegen Belästigung seiner Lebensgefährtin gegen den zweiten Kläger war ohne Urteil eingestellt worden. Dennoch weigerten sich die Behörden in beiden Fällen, die registrierten Daten zu löschen.

Die britische Innenministerin Jacqui Smith äusserte sich «enttäuscht» über die Entscheidung der Strassburger Richter. Die DNA-Profile sowie die Fingerabdrücke seien grundlegend für die Verbrechensbekämpfung. Die gängige Praxis werde nicht geändert, solange die britische Regierung das Urteil des Gerichtshofs prüfe. (sam/sda)

Erstellt: 04.12.2008, 17:04 Uhr

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