Ausland
«Mord verjährt nicht»
Von David Nauer. Aktualisiert am 21.12.2009
Der Historiker Norbert Frei ist Professor an der Universität Jena. Zu Norbert Freis Forschungsschwerpunkten gehören die Geschichte des Dritten Reiches und die Aufarbeitung der NS-Verbrechen.
Herr Frei, in München läuft ein historisches Ereignis, der wohl letzte Prozess gegen einen NS-Verbrecher. Waren Sie schon im Gerichtssaal?
Nein, aber ich habe vor, hinzufahren und mir das anzuschauen.
Der Prozessauftakt war geprägt von einem Bild: der Angeklagte John Demjanjuk auf einer Liege, zugedeckt, die Augen geschlossen, offenbar schwer krank. Was ging Ihnen durch den Kopf?
Man denkt sofort, dass der Prozess spät kommt, sehr spät. Und man sieht, wie sehr heute solche Bilder die Wahrnehmung des gesamten Verfahrens beeinflussen.
Der Angeklagte sollte wohl Mitleid erwecken. Eine Strategie der Verteidigung?
In der Tat könnte durch diese Bilder die Empathie in eine Schieflage geraten. Aber das kann man bei einem Prozess, der unter so grosser öffentlicher Beobachtung steht, nicht ausschliessen.
Wie wird der Prozess in der deutschen Gesellschaft bisher wahrgenommen?
Ambivalent. Die Medien sind zwar bereit, den Wert anzuerkennen, informieren aber oft unzulänglich über die strukturellen Voraussetzungen des Verfahrens. Viele Bürger fragen sich, was der Sinn ist, einen so alten Mann noch vor Gericht zu stellen.
Wie würden Sie jemandem, der daran zweifelt, den Sinn des Prozesses erklären?
Ich würde sagen, dass wir eine klare rechtliche Ausgangslage haben: Mord verjährt nicht; zudem kann jeder Angeklagte mit einem fairen Prozess rechnen. Der Rechtsstaat hat also gar keine andere Wahl, als Demjanjuk anzuklagen. Ich würde aber auch sagen, dass wir Deutschen es uns selbst schuldig sind, nationalsozialistische Gewaltverbrechen zu ahnden, solange es möglich ist. In absehbarer Zeit werden die Täter ausgestorben sein.
Der Angeklagte ist gebürtiger Ukrainer, lebte in den USA, die mutmasslichen Verbrechen beging er in Polen. Warum muss er in Deutschland vor Gericht?
Das hat viel damit zu tun, wie man in der Bundesrepublik mit den NS-Verbrechen umgegangen ist. In den Fünfzigerjahren wollte man glauben, nur «Hitler, Himmler, Heydrich» seien schuld. Noch bis vor 20 Jahren war der Holocaust in der Wahrnehmung der meisten das Werk von ein paar ideologischen Überzeugungstätern und einigen asozialen Monstern. Man hat die Direkttäter überhaupt nicht beachtet – weder juristisch noch historisch.
Hat sich das Täterbild gewandelt?
Dramatisch. Und lange kümmerte sich die deutsche Justiz, wenn überhaupt, nur um deutsche NS-Verbrecher. Ausländische Schuldige wurden nicht angefasst. Vermutlich auch, weil man fürchtete, dass alles andere als Ablenkungsmanöver verstanden würde. Inzwischen ist das Bewusstsein gewachsen, dass der Holocaust ein Projekt mit hoher gesamteuropäischer Tatbeteiligung war.
Demjanjuk wurde als sowjetischer Kriegsgefangener interniert, dann von der SS angeheuert. Was weiss man über diese sogenannten Hilfswilligen?
Dank jüngerer Forschung einiges. Nach ihrer «Ausbildung» in speziellen Lagern war ihre Hauptaufgabe die Räumung von Ghettos und die Bewachung von Lagern. Ausserdem wurden sie zur sogenannten Partisanenbekämpfung herangezogen. In den Vernichtungslagern trieben sie die Juden aus den Deportationszügen in die Gaskammern und überwachten das Kommando der sogenannten Leichenbrenner. Antisemitismus war unter den Hilfswilligen weit verbreitet. Hinzu kamen Angst, Eigennutz und der Zwang, sich dem Regiment der SS anzupassen. Aber das Problem für das Münchner Gericht bleibt, dass das allgemeine historische Wissen nicht unbedingt ausreicht, um über eine konkrete Person zu urteilen.
Da jedoch der Angeklagte schweigt und es keine Zeugen gibt, wird man ohne Historiker nicht auskommen. Zum Beispiel bei der Frage: Hatten die Hilfswilligen die Möglichkeit zu desertieren?
Desertieren konnte im Grund jeder, wenn auch natürlich unter hohem Risiko. Und es kam immer wieder vor, dass welche den Dienst verweigerten, desertierten und sich den Partisanen anschlossen. Zur konkreten Situation von Demjanjuk kann ich nichts sagen. Denkbar ist, dass seine Verteidigung argumentieren wird, er habe seine Kollaboration mit der SS als Möglichkeit verstanden, dem Tod in einem Kriegsgefangenenlager zu entgehen. Das Gericht muss dies dann wohl berücksichtigen, es entbindet Demjanjuk aber nicht von der Verantwortung für seine Taten.
Die Verteidigung kann auf Befehlsnotstand plädieren, so wie in anderen NS-Prozessen.
Ja, der Befehlsnotstand hat in NS-Prozessen immer eine grosse Rolle gespielt, wurde aber auch masslos überstrapaziert. Wir wissen heute mindestens für die deutschen Täter: Wer nicht morden wollte, konnte sich weigern, ohne gleich selber erschossen zu werden. Es gab allenfalls kleinere Sanktionen. Bei den ausländischen Hilfswilligen liegt die Sache möglicherweise etwas anders.
Ist der Gerichtsprozess auch eine Art historisches Forschungsprojekt?
Es ist das Merkmal vieler NS-Prozesse, dass in deren Zuge auch historische Fakten geklärt worden sind. Die Verfahren haben geholfen, über Verbrechen aufzuklären und das Bewusstsein für Zusammenhänge zu schaffen. Der Frankfurter Auschwitz-Prozess etwa hat ganz systematisch mit historischen Gutachtern gearbeitet.
Gleichzeitig wurden die meisten Täter nie behelligt: 200 000 Deutsche und Österreicher waren am Holocaust direkt beteiligt, bloss 6500 wurden verurteilt. Das ist doch . . .
. . . recht deprimierend – in einer vordergründigen Wahrnehmung. Aber es ist nicht die Zahl der Verurteilten, welche dazu beigetragen hat, dass sich Deutschland transformierte – von einer postnationalsozialistischen Volksgemeinschaft in eine Demokratie. Die Prozesse haben schon dadurch, dass sie geführt worden sind, Wirkung entfaltet. Fritz Bauer, der Chefankläger beim Frankfurter Auschwitz-Prozess, hat einmal gesagt, es gehe darum, «Gerichtstag über uns selbst» zu halten. Die juristische Auseinandersetzung bedeutete immer auch gesellschaftliche Selbstvergewisserung: Ja, wir übernehmen Verantwortung für die NS-Verbrechen.
Demjanjuk war ein ganz kleines Rädchen in der NS-Hierarchie. Viele höher gestellte Täter hat die Justiz nicht belangt.
Die Defizite aus den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg sind nicht mehr aufzuholen. Aber es hat einen Generationenwechsel gegeben – und damit neue Perspektiven. Heute tut die Justiz nach meinem Eindruck das Menschenmögliche, noch belangbare Täter auch tatsächlich noch zur Rechenschaft zu ziehen.
In der Ukraine demonstrierten Nationalisten ungehindert vor der deutschen Botschaft für Demjanjuk. Haben sich die osteuropäischen Staaten ihrer Verantwortung für den Judenmord schon gestellt?
Solche Reaktionen sind natürlich betrüblich, aber im Grunde erstaunt mich das nicht. Es gibt in Osteuropa vielerorts den Versuch, Nationalsozialismus und Kommunismus als lediglich von aussen einwirkende Phänomene zu begreifen – und sich selbst ausschliesslich als die Opfer zweier «fremder» Totalitarismen zu begreifen.
Auch Deutschland hat zwei Diktaturen erlebt. Der Umgang mit der DDR-Vergangenheit wirft bis heute hohe Wellen . . .
. . . die man eigentlich nur vor dem Hintergrund der komplizierten Geschichte des Umgangs mit der NS-Vergangenheit richtig verstehen kann.
Wie meinen Sie das?
Gerade auch für die westdeutschen Eliten war Anfang der Neunzigerjahre klar: Die skandalösen Versäumnisse, die es nach 1945 in der strafrechtlichen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit gegeben hatte, sollten sich nicht wiederholen.
Daher der Konsens, dass die Verbrechen der DDR konsequent geahndet werden müssen?
Jedenfalls haben sich bestimmte westdeutsche Überzeugungen mit Intentionen der ostdeutschen Bürgerrechtler verkoppelt; hinzu kam eine international gewachsene Sensibilität für «Regierungskriminalität». Jetzt sind wir 20 Jahre weiter. Wenn man sich in Erinnerung ruft, welche Debatten 20 Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft geführt wurden, fällt das Urteil über den Verlauf der Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit so schlecht nicht aus.
Mit Norbert Frei sprach David Nauer in Jena
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 21.12.2009, 06:55 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.




