Ausland

Richter klagt gegen sein eigenes Gericht

Aktualisiert am 28.04.2009

Mit einer Klage gegen sein eigenes Gericht ist ein Bundesrichter im deutschen Kassel gescheitert.

Wolfgang Meyer, Jurist am Bundessozialgericht (BSG), hatte die Verletzung seiner richterlichen Unabhängigkeit moniert, weil er sich mit der Zuteilung eines neuen Zuständigkeitsbereichs kaltgestellt gefühlt hatte. Das Verwaltungsgericht Kassel wies die Klage am Dienstag als unbegründet zurück.

Das BSG hatte seinen Geschäftsverteilungsplan zum 1. April 2008 so geändert, dass Meyer und sein 4. Senat nicht mehr für Rentenversicherungsfragen zuständig waren. Dies hatte laut Meyer zur Folge, dass er und seine Senatskollegen von April bis einschliesslich Juli 2008 faktisch nichts mehr zu tun hatten - und das bei einem Gehalt von 8500 Euro monatlich. Mit der Klage wollte Meyer erreichen, dass eine Wiederholung solch einer Praxis verhindert wird.

Ruhesetzung auf Zeit

«Der Akt war in hohem Masse diskriminierend», sagte Meyer. Die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes sei offenbar als Disziplinierungsinstrument gegen ihn verwendet worden. «Das ist schlicht und einfach eine ‹zur Ruhesetzung› auf Zeit», sagte der Bundesrichter.

Nach Auffassung des BSG-Richters habe die geänderte Aufgabenverteilung politische Gründe gehabt. Denn sein Senat habe in der Vergangenheit Entscheidungen zu den Ostrenten und den Abschlägen für Erwerbsminderungsrentner gefällt, die den Rentenversicherungsträgern Milliarden Euro gekostet haben.

«Ich habe seit 2001 mehrere Hinweise bekommen, dass der 4. Senat nicht mehr für das Aufgabengebiet der Rentenversicherung zuständig sein soll», sagte Meyer. Der damalige Präsident des Bundessozialgerichts, Matthias von Wulffen, habe dies aber mit den Worten abgelehnt: «Solange ich Präsident bin, wird das nicht geschehen». Mittlerweile ist von Wulffen pensioniert.

Bundessozialgericht bestreitet Vorwürfe

Auch einflussreiche Mitglieder des BSG-Präsidiums sollen mit Stellen der Rentenversicherungsträger überlegt haben, «wie sie dem 4. Senat das Sachgebiet der Rentenversicherung wegnehmen können», sagte Meyer. Er könne dafür auch Zeugen benennen.

Ernst Hauck, Präsidialreferent und Richter beim BSG kann die Vorwürfe Meyers nicht nachvollziehen. So habe Meyer jahrelang um Entlastung gebeten. Da müsse man auch mit rechnen, dass man diesem Wunsch nachkomme und für einige Sachgebiete dann nicht mehr zuständig sei.

Der 4. Senat habe zudem ausreichend Arbeit für die strittigen Monate gehabt. Ab August 2008 sei sowieso ein neuer Geschäftsverteilungsplan in Kraft getreten, so dass Meyers Senat wieder ausgelastet sei. Eine politische Einflussnahme auf das BSG-Präsidium habe es ebenfalls nicht gegeben.

Keine ausreichenden Argumente

Das Verwaltungsgericht folgte dieser Auffassung. Zum einen sei die Klage unzulässig, da Meyer zuvor ein Widerspruchsverfahren gegen die Aufgabenverteilung hätte anstrengen müssen. Dies sei nicht geschehen. Mittlerweile sei der strittige Geschäftsverteilungsplan des BSG auch nicht mehr aktuell. Es gebe daher kein Feststellungsinteresse seitens des Verwaltungsgerichts.

Schliesslich sei auch die Klage unbegründet. Die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes sei von einem unabhängigen Richtergremium, dem achtköpfigen Präsidiums des BSG, entschieden worden. Meyer habe keine ausreichenden Argumente vorgebracht, die die Verletzung seiner richterlichen Unabhängigkeit belegen. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

Meyer kündigte an, dagegen Beschwerde einzulegen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. (sam/ap)

Erstellt: 28.04.2009, 16:23 Uhr


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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.