Schmidheiny fordert Ausschluss von Nebenklägern
Möchte Schuldfrage und Entschädigungsfrage trennen: Stephan Schmidheiny (Aufnahme von 1997). (Bild: Keystone)
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Die Anwälte des Schweizer Milliardärs Stephan Schmidheiny und des belgischen Barons Jean-Louis de Cartier de Marchienne verlangten heute den Ausschluss von mehreren zivilen Nebenklägern.
Die Anwälte forderten am Montag insbesondere, dass die italienische Sozialversicherung Inps und die Arbeitnehmer-Unfallversicherung Inail nicht zum Prozess zugelassen werden, wie italienische Nachrichtenagenturen berichteten.
Inail allein verlangt 245 Millionen Euro als Rückerstattung für bereits gezahlte Entschädigungen erkrankter Eternit-Arbeitnehmer. Im Prozess forderten die Verteidiger auch den Ausschluss der Gewerkschaften sowie einiger Umwelt- und Konsumentenschutzverbände von der Liste der Nebenkläger.
Zivilverfahren abtrennen
Schmidheinys Rechtsanwalt, Astolfo Di Amato, erklärte gemäss der österreichischen Nachrichtenagentur APA, es bestehe die Gefahr, dass wegen der vielen Nebenkläger der Verteidigung zu wenig Spielraum eingeräumt werde. Dies verstosse gegen das Prinzip eines ausgewogenen Verfahrens, argumentierte er.
Die Verteidiger möchten zudem die Schuldfrage und die Entschädigungsfrage trennen. Es handle sich in Turin um einen Strafprozess, in dem Schuld oder Unschuld der Angeklagten zu klären sei, erklärte di Amato gemäss Schmidheiny-Sprecher Peter Schürmann. Den Schaden zu bestimmen sei Sache eines Zivilprozesses.
Di Amato fügte gemäss APA an, dass die Nebenkläger starken Druck auf die Richter ausüben würden, die während des Prozesses von ihrer Anwesenheit beeinflusst werden könnten. Insgesamt wollen 700 zivile Parteien beim Gericht Gehör finden.
Fahrlässige Tötung
Der Prozess gegen Schmidheiny und de Cartier hatte am 10. Dezember begonnen. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Dabei geht es um über 2000 asbestbedingte Todesfälle und 800 Erkrankungen im Zusammenhang mit italienischen Eternit-Fabriken. Beide Angeklagte erschienen am Montag nicht vor Gericht, wie italienische Medien berichteten.
Gemäss Anklage trugen Schmidheiny und de Cartier die Verantwortung für vier Asbest-Fabriken der Eternit S.p.A. (Genua). Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, zwischen 1973 und 1986 Sicherheitsmassnahmen unterlassen zu haben. Den beiden Angeklagten drohen Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren. Zudem stehen Forderungen von Hunderten Millionen Euro im Raum. (sam/sda)
Erstellt: 08.02.2010, 15:38 Uhr
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