Terrorist Weinrich wird nicht ausgeliefert

Aktualisiert am 22.12.2009

Der verurteilte Terrorist Johannes Weinrich, die rechte Hand von «Carlos», darf nicht an Frankreich ausgeliefert werden. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Schwer beschädigt: «Maison de France» in Berlin nach der Explosion vom 25. August 1983.

Schwer beschädigt: «Maison de France» in Berlin nach der Explosion vom 25. August 1983.
Bild: Keystone

Die rechte Hand von «Carlos»: Johannes Weinrich.

Die rechte Hand von «Carlos»: Johannes Weinrich. (Bild: Keystone)

Der Strafsenat verwies darauf, dass laut Grundgesetz kein deutscher Staatsangehöriger an ein anderes Land überstellt werden darf.

Weinrich verbüsst in Berlin eine lebenslange Freiheitsstrafe unter anderem wegen seiner Beteiligung an dem Anschlag auf das «Maison de France». Ihm wird ausserdem vorgeworfen, im Auftrag des Terroristen «Carlos» am 29. März 1982 Sprengstoffattentat auf einen französischen Schnellzug verübt zu haben, bei dem fünf Menschen getötet und 27 verletzt wurden. Wegen dieses Attentats hatte Frankreich um Auslieferung gebeten.

Gegen die Entscheidung können laut Gericht keine Rechtsmittel eingelegt werden. (sam/ap)

Erstellt: 22.12.2009, 16:14 Uhr

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