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Tödliche Attacke: Wie weiter mit Kampfhunden?

Aktualisiert am 25.05.2010

Der Tod eines dreijährigen Mädchens im Bundesland Thüringen bewegt Deutschland. Und sorgt für eine neue Debatte um Massnahmen gegen Kampfhunde.

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CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl sagte der «Bild»-Zeitung, für Kampfhunde-Besitzer müssten strenge Auflagen wie Meldepflichten sowie Leinen- und Maulkorbzwang gelten. In allen 16 Bundesländern sollte zudem eine weitgehend einheitliche Hundeverordnung verabschiedet werden. Darüber hinaus gehöre die Zucht von Kampfhunden sowie der Handel mit den Tieren verboten, sagte Uhl.

SPD-Rechtsexperte Peter Danckert sagte dem gleichen Blatt: «Wenn es die Verfassung zulässt, brauchen wir dringend eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz vor Kampfhunden.» Andernfalls müssten sich die Länder in einem Staatsvertrag auf Massnahmen einigen, die «solche Vorfälle wie jetzt in Thüringen» verhinderten. Das mindeste sei «eine Maulkorbpflicht für alle diese Rassen», sagte Danckert.

Das dreijährige Mädchen war am Freitag im thüringischen Oldisleben im Kyffhäuserkreis von vier Kampfhunden angegriffen und totgebissen worden. Seine Urgrossmutter wurde schwer verletzt. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Tötung gegen die 44-jährige Tante des Kindes als Halterin der vier Staffordshire-Bullterrier-Mischlinge. (cpm/ddp)

Erstellt: 25.05.2010, 11:23 Uhr

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