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Weniger Freizügigkeit liegt für die EU nicht drin

Von Stephan Israel. Aktualisiert am 24.05.2011 83 Kommentare

In Brüssel hält man es für unrealistisch, dass die Schweiz dank Neuverhandlungen bei der Personenfreizügigkeit zurückbuchstabieren kann.

Ohne Mobilität ist Europa undenkbar: Strassenschild in Rumänien.

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Bild: Keystone

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Wir haben uns geirrt. Wir sind zu attraktiv, zu viele eurer Bürger kommen zu uns. Der Bundesrat könnte einen Brief mit diesem sinngemässen Inhalt an die EU-Kommission schreiben und das Abkommen über die Personenfreizügigkeit einseitig aufkünden. Das würde in Brüssel und bei den Nachbarstaaten zwar zu grösseren Irritationen führen. Doch die EU müsste diesen Schritt der Schweiz zur Kenntnis nehmen.

Wenn nicht alles täuscht, ist die einseitige Aufkündigung die einzige realistische Alternative zum Status quo. Denn Neuverhandlungen mit Blick auf weniger Freizügigkeit dürfte es mit der EU nicht geben. Die Schweizer Debatte über die Rückkehr zu neuen Kontingenten und schärferen Ventilklauseln stösst in Brüssel jedenfalls auf Unverständnis. Das Abkommen könne nicht wie ein gewöhnlicher zwischenstaatlicher Deal revidiert werden. Für die EU-Kommission ist das Abkommen Beweis und Preis, dass die Schweiz Teil des EU-Binnenmarktes sein kann und ihre Unternehmen weitgehend ungehinderten Zugang haben.

Auf dem Binnenmarkt müssten gleiche Rechte für alle gelten, heisst es bei der EU. Weniger Freizügigkeit für EU-Bürger in der Schweiz geht da nicht. Die Hürden für Neuverhandlungen seien zudem unüberwindbar. So schliesst man es in Brüssel aus, dass die EU-Kommission von den Mitgliedsstaaten überhaupt ein Mandat bekäme, mit der Schweiz über ein solches Anliegen zu verhandeln. Die EU-Staaten müssten dafür einstimmig grünes Licht geben. Am Ende müssten noch einmal alle 27 Mitgliedsstaaten und zusätzlich das EU-Parlament einem Ergebnis zustimmen. Die Regierungen in Berlin oder Warschau müssten akzeptieren, dass ihre Bürger künftig in der Schweiz schlechtergestellt werden.

Keine Sonderregeln

Und selbst im theoretischen Fall, dass es zu Neuverhandlungen käme, würden diese nicht Monate, sondern Jahre in Anspruch nehmen. Im EU-Parlament sind Sonderregeln für Drittstaaten ohnehin höchst unpopulär. Die Europaabgeordneten würden es sicher nicht hinnehmen, dass die Freizügigkeit ausgerechnet mit einem Drittstaat verwässert werden soll, heisst es in Brüssel.

Dies umso mehr, als die EU-Staaten untereinander bei der Personenfreizügigkeit bereits weiter sind. Das bilaterale Abkommen zwischen Brüssel und Bern widerspiegelt das EU-Recht von 1999. In den Mitgliedstaaten gilt aber seit 2006 die sogenannte Richtlinie über die Unionsbürgerschaft, die vor allem bei Angehörigen von EU-Bürgern liberalere Regelungen vorsieht. Seit Jahren bemüht sich die EU-Kommission, mit der Schweiz über die neue Richtlinie zur Unionsbürgerschaft ins Gespräch zu kommen. Der Bundesrat wird im Juni beim nächsten Treffen des gemischten Ausschusses nach langem Hin und Her den Wunsch aus Brüssel abschlägig beantworten.

Die Schweiz habe sich einst bereit erklärt, Entwicklungen im EU-Recht zu übernehmen, moniert man in Brüssel. Doch weder Bern noch Brüssel kann im gemeinsamen gemischten Ausschuss, dem Kontrollorgan der bilateralen Abkommen, etwas erzwingen. Schnell ginge nur die Aufkündigung: Die Schweiz könne das bilaterale Abkommen jederzeit künden, heisst es in Brüssel. Der Bundesrat müsste dies nur melden beziehungsweise «notifizieren».

Es droht die Guillotine

Nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten wäre das Abkommen ausser Kraft. Doch bei der EU erinnert man daran, dass die Personenfreizügigkeit Teil eines Pakets war: Dank der sogenannten Guillotine-Klausel könnte die EU das ganze Paket der sieben Abkommen aus den Bilateralen I für hinfällig erklären. Die Mitgliedsstaaten wollten mit der Klausel damals genau dem Szenario zuvorkommen, dass die Schweiz sich einst Rosinen herauspickt und unerwünschte Teile des Pakets aufkündigt. Der Preis einer einseitigen Kündigung wäre deshalb hoch, denn die Wirtschaft müsste mit Handelshemmnissen rechnen, und die Schweizer Forscher würden ihren Zugang zu den Forschungsprogrammen der EU verlieren. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.05.2011, 08:09 Uhr

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83 Kommentare

Martin Bucher

24.05.2011, 08:40 Uhr
Melden 43 Empfehlung

Wo liegt das Problem, wir haben doch eine Ventilklausel die in den Verträgen festgehalten ist. Wurde das Volk wieder mal angelogen von Bundesbern. Oder ist diese Klausel nur anwendbar auf Zobies, einbeinige Trolle und Zyklopen? Antworten


roland moser

24.05.2011, 08:26 Uhr
Melden 29 Empfehlung

Die Schweiz hat den grossen Vorteil, die USA in Europa zu sein. Wir brauchen die EU nicht und die EU braucht uns nicht. Trotzdem kommen wir miteinander sehr gut aus; egal ob das Land um uns herum Europa, Frankreich, Italien oder Deutschland heisst. Und jede schriftliche Verpflichtung mit der EU schadet der Schweiz. Also: Reagieren und was CH-Linke-EU-Turbos verbrochen haben wieder kündigen! Sofort Antworten



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