Basel
Tambouren wollen Trommelverbot abschaffen
Von Nadja Widmer. Aktualisiert am 15.03.2010 30 Kommentare
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Ein Vorstoss im Grossen Rat fordert, dass das Trommelverbot in der Stadt abgeschafft wird. Das Verbot ist fast 160 Jahre alt. Soll das Trommelverbot abgeschafft werden?
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Erst vier Wochen vor der Fasnacht dürfen Tambouren endlich auf ihren Trommeln musizieren. Nach dem Ändstraich gibt es noch die drei Bummelsonntage, gestern war der letzte. Und schon heisst es wieder: Böggli statt Trommel. Üben auf dem Instrument ist verboten, für Geburtstagsständeli braucht es eine spezielle Bewilligung. Diese muss im Vorfeld auf dem Waffenbüro an der Spiegelgasse eingeholt werden.
Das soll sich nun ändern. In einer Motion fordert CVP-Grossrat und Tambour Balz Herter (26) die Überprüfung der Verordnung aus dem Jahre 1852 und gegebenenfalls die Aufhebung des Trommelverbots. Dies machte das Fasnachtsportal «Basler Fasnacht Online» publik. Die Motion wurde von Grossräten aus allen Fraktionen unterschrieben. Die Verordnung sei alles andere als zeitgemäss und in gewissen Punkten fast schon zu belächeln, so Herter. Die damals Verantwortlichen sahen sich 1852 aus drei Gründen gezwungen, das Trommeln auf dem ganzen Kantonsgebiet zu untersagen: die Belästigung von Kranken, die Störung von Arbeitenden und die Gefahr, welche das Scheuwerden von Pferden mit sich bringe. «Welche Pferde?», fragt sich Herter.
Protestmarsch am vierten Bummelsonntag?
Unfair findet Balz Herter, dass das Verbot nur für die Basler Trommel gelte. Und für den Nachwuchs wäre es auch reizvoller, wenn sie auf richtigen Trommeln üben dürften.
Der Motion vorangegangen war eine Facebook-Aktion im Internet. Die vor einem Monat gegründete Gruppe «Freiheit für s Drummle» hat inzwischen fast 400 Mitglieder. Auf der Seite wird rege diskutiert, ein Gruppenmitglied schlägt zum Beispiel vor: «Wie wäre es mit einem Protestmarsch am vierten Bummelsonntag?» Die Gruppe gegründet hat der 18-jährige Patrick Stalder. Er ist Tambour und macht eine Ausbildung zum Speditionskaufmann. Stalder sagt: «Ich habe die Gruppe erst nur spasseshalber gegründet und bin überrascht, dass die Sache jetzt so gross wurde.» Natürlich freue er sich über den Erfolg. Die Bemühungen der jungen Fasnächtler betrachtet Felix Rudolf von Rohr (65), Obmann des Fasnachtscomités, mit Wohlwollen. «Die Basler Trommel soll so behandelt werden wie jedes andere Instrument auch», sagt der Pfeifer. Es mache wahrscheinlich Sinn, diese alte Verordnung aufzuheben. «Es ist einfach schade, dass es einen Vorstoss braucht, um offensichtlich veraltete Gesetze wie dieses abzuschaffen.» (Basler Zeitung)
Erstellt: 15.03.2010, 15:22 Uhr
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30 Kommentare
Kurz und barsch das Trommelverbot gehört abgeschafft und zwar subito. Dass man um Spitäler nicht trommeln soll ist doch klar. Da wird in der Innerstadt (und auch im Tram) oft Katzenmusik von komischen Gestalten produziert (Mundharmonika, defekte Handorgeln etc.). Dies müssen wir tolerieren, da erlaubt. Der Sound von Basel dürfen wir jedoch kaum geniessen. Was ist denn das für eine Politik ? Antworten
Mein Gott, was hier alles für Argumente für eine Beibehaltung des Verbots kommen. Das ist nur noch lächerlich. Als Obmann einer Fasnachtsclique kommt es hin und wieder vor, dass ein Cliquenmitglied heiratet und dann gibt es ein Ständeli der Clique. Für die vielleicht 3 Märsche, die wir spielen, muss jeweils eine Trommelbewilligung beantragt werden. Das ist nun wirklich hirnrissig... Antworten
Trommeln hat nicht nur mit Fasnacht zu tun, sondern ganz allgemein mit Musik. Die Trommel ist ein Musikinstrument. In Basel darf ich auf allen Instrumenten üben, ausser auf der Trommel. In Binningen, Birsfelden oder Allschwil darf ich auch das ganze Jahr auf der Trommel üben. Warum sollte das in Basel nicht möglich sein? Antworten
1. Lärmvorschriften gelten weiterhin (besonders um Spitäler o.ä.) 2. Die Fasnacht geht weiterhin drei Tage 3. Klar gibt es wichtigere Probleme, aber heisst das man soll kleinere Probleme nicht lösen? 4. Der Grosse Rat macht die Gesetzte, weshalb auch er es sein soll, der welche aufhebt. Antworten
Was sollen den all die Vögel und Tiere im Wald, bei den Marschübungen sagen? Dort wäre ein Trommelverbot gerade im nächsten Jahr angebracht, da die Fasnacht so kurz vor dem Frühlinganfang ist!!! Aber eben, was interessieren sich die Basler Trommler schon um ihre Umwelt! Antworten
Die "Verbotitis" ist ganz generell ein Irrsinn in einer vereintlich "freien" Gesellschaft. Der Drang, "Verbieterlis" zu spielen und die Behörden wichtig zu machen, indem für jeden Hennenschiss eine Bewilligung erbeten werden muss, ist ein Schwächezeichen der Gesellschaft. Dass es sich um ein "antikes", offenbar originell formuliertes Gesetz handelt, ist kein Grund, es zu belassen. Ab ins Museum! Antworten
Ist das nicht der Anfang vom Ende der Basler Fasnacht als EINMALIGE Veranstaltung? Es ist doch gerade das Schöne und eben auch der Schuss an "Melancholie", der die Basler Fasnacht auszeichnet, dass man schon am Morgenstraich weiss, dass nach 3 Tagen alles vorbei ist. Antworten
Die Nörgelifraktion hat wieder Aufwind. Anträge werden in der Regel auch so immer bewilligt. Es geht hier nur um die Anpassung und Streichung einer veralteten Passage und Gleichstellung mit anderen Instrumenten. Spitäler, Altersheime, etc. geniessen auch nach der Aufhebung weiterhin den gleichen Schutz. Ruhezeiten sind auch ohne Verbot einzuhalten. Antworten
Auch wenn die meisten am liebsten 365 Tage Fasnacht hätten, gibt es auch hier Leute denen drei Tage reichen. An Fasnacht wird getrommelt, beim Geburtstag auch, wenn jemand heiratet auch , wenn irgendein Laden öffnet auch, bei offiziellen Anlässen sowieso, sogar Basel Tourismus wirbt im Ausland mit vollemTrommeleinsatz. ES REICHT. Antworten
@ Herr André Stohler, genau das ist das Problem. Die Basler-Tambouren wissen eben nicht, wann und wo getrommelt werden soll. Für jede Hundsverlochete glauben die, man müsse da trommeln und pfeiffen. Und eben weil sie es nie lernen das Trommeln und Pfeiffen vernünftig umzusetzen, ist ein Gesetz welches das Trommeln/Pfeiffen einschränkt notwendig. Antworten
Das Trommelverbot ist wirklich ein alter Zopf und gehört schon deshalb abgeschafft, weil es eben nicht für alle Tambouren gilt. Hat man nämlich noch Pauken, Posaunen, Trompeten usw. dabei (spielen muss man allerdings nicht), dann gilt man als Guggenmusik und braucht nie und nirgends eine Bewilligung. Also wegmit diesem pseudo-Lärmschutzgesetz. Antworten
Die Initiative dieser jungen Tambouren ist zu begrüssen. Es macht doch schlicht keinen SInn, die Basler Trommel anders als alle anderen Musikinstrumente zu behandeln. Die Trommel ist Teil der Musik und der Kultur in Basel. Die Pflege der Trommelkunst und die Förderung des Nachwuchs ist oberstes Gebot. Also: weg mit dem völlig veralteten Zopf! Aber dass es dazu Politiker braucht?!!! Antworten
Bei einem Ständeli mit ca. 50 Pfeifer keine Bewilligung! Ist lediglich nur 1 Tambour dabei, Bewilligung und erst noch vom Waffenbüro! Ist das noch normal????????? Weg mit dem alten Zopf! Die Basler Tambouren wissen von selbst wo und wann getrommelt werden kann! Antworten
Gibt es im Grossen Rat der Stadt Basel über keine wichtigeren Vorstösse befinden, als über ein Verbot welches vor 160 Jahren zu Recht verabschiedet wurde? Die Leute, welche dazumal über das Verbot diskutiert haben werden sich dabei bestimmt etwas überlegt haben. Im weiteren ist es peinlich, wenn ein Politiker, bzw. seine Partei sich über solche Vorstösse profilieren muss! Antworten
Es gibt schon ausreichende Gesetze, welche regeln, wann gewisse Lärmemissionen in Ordnung sind. Ich habe auch jahrelang neben einem Übungslokal gewohnt, wo Dienstags eine Gugge und Donnerstags eine Blasmusik proben. In der Wohnung unter mir hat ein junger Mann auf der Trompete geübt. Ich sehe nicht ein, warum da üben auf Basler Trommeln anders behandelt werden soll. Rechtsgleichheit bitte! Antworten
Ich bin überzeugt, dass eine befriedigende Lösung möglich ist, die ein trommeln auch ausserhalb der Fasnacht zulässt. Für Auswärtsbasler ein Grund mehr von Zeit zu Zeit nach Basel zu kommen. Als Beginn finde ich den vierten Bummel-Sonntag eine gute Idee. Antworten
Ich bin dagegen, dass am Trommelverbot gerüttelt wird, denn es handelt sich bei diesem Erlass um einen wunderschönen historischen uralten Text, der so haymelig ist, dass man ihn nicht einmal verändern, umsoweniger abschaffen darf! Grüsse, Mamfred. Antworten
Das Trommelverbot kann fallen, wenn damit gerechnet werden kann, dass die Tambouren dort, wo es angezeigt ist, die gebotene Rücksicht nehmen. Erfahrungsgemäss kann dies allerdings nur mit einem entsprechenden Reglement funktionieren (betr. Lokalitäten / Daten / Uhrzeiten) - dessen Formulierung ja nichts im Wege steht! Antworten

Ursula Haass
Wenn das Trommelverbot abgeschafft wird, kriege ich auch noch heraus, wo's das ganze Jahr die bunten Räppli zu kaufen gibt - dann kann die Fasnachtswoche abgeschafft werden, es geht ja keiner mehr hin! Antworten