Basel

Asylbewerber in der Zivilschutzanlage

Von Gini Minozio. Aktualisiert am 11.03.2009

Einige Gemeinden im Schwarzbubenland sind mit der Aufnahme von Asyl suchenden Menschen im Rückstand. Wohnungen fehlen.

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Die Gemeinde Büsserach müsste in diesem Jahr 23 Asylbewerber aufnehmen, um ihr Soll zu erfüllen und den Rückstand der letzten Jahre abzubauen. Ende 2008 beherbergte die Gemeinde lediglich zwei Asylbewerber. «Wir finden seit Monaten keine Wohnungen», erklärt der Büsseracher Finanzverwalter Roger Strohmeier die schleppende Aufnahme von zugewiesenen Asylbewerbern. Aus diesem Grund müssten die Asylsuchenden vorläufig in der örtlichen Zivilschutzanlage untergebracht werden.

Die Gemeinde wolle die Anlage möglichst wohnlich einrichten. Ende März würden zehn Personen eintreffen. Marcel Chatelain, Chef Amt für soziale Sicherheit Kanton Solothurn, bestätigt, dass der Kanton Zivilschutzanlagen grundsätzlich als geeignete Unterkünfte für Asylbewerber betrachtet. Der Aufenthalt sollte aber nicht länger als einen Monat dauern und sei für Familien nicht geeignet, schränkt er auf Anfrage der BaZ ein. Auch die Gemeinde Büsserach sei mit dieser Lösung nicht sehr glücklich, sagt Strohmeier. Er befürchtet, dass es zu Spannungen zwischen den Benutzern kommen könnte.

Büsserach ist nicht die einzige Gemeinde in der Region, die bei der Aufnahme von Asylbewerbern im Rückstand liegt. Himmelried weist ein Minus von 18 auf, Grindel liegt mit neun Personen im Minus. Sämtliche Vorgaben erfüllt hat dagegen Erschwil, das 15 Personen mehr als verlangt untergebracht hat. Zullwil hat einen Vorsprung von fünf Aufnahmen. Breitenbach schliesslich liegt im Soll.

Austausch unter den Gemeinden

Trotzdem macht sich Breitenbachs Gemeinderat Christian Thalmann Sorgen. Die Sozialregion Thierstein sei noch nicht richtig angelaufen und schon bürde ihr der Regierungsrat neue Aufgaben auf. So solle das Asylwesen von den Gemeinden zu den Sozialregionen transferiert werden. Thalmann befürchtet nun, dass Mustergemeinden allfällige Rückstände anderer Kommunen kompensieren müssten.

Hier winkt Marcel Chatelain aber ab: «Die Aufnahmepflicht verbleibt bei den Gemeinden», sagt er. Denkbar sei jedoch, dass sich Gemeinden untereinander verständigen würden und einen selbstständig organisierten Austausch vornehmen würden. (Basler Zeitung)

Erstellt: 11.03.2009, 13:59 Uhr

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