Basel

Die Leinenpflicht in Ettingen ist rechtens

Dass Hunde im Wald und im ganzen Ettinger Siedlungsgebiet an die Leine müssen, verstösst für das Kantonsgericht nicht gegen die Erfordernisse des Tierschutzes.

Leinenzwang in Ettingen: Die Regelung gilt für das gesamte Wald- und Siedlungsgebiet.

Leinenzwang in Ettingen: Die Regelung gilt für das gesamte Wald- und Siedlungsgebiet.
Bild: Keystone

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Sollen Hunde im Wohngebiet an die Leine?

Das Kantonsgericht Baselland hat gestern über die Zulässigkeit des Ettinger Hundereglements geurteilt. Sollen Hunde im Wohngebiet an die Leine?

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Die Gemeinde Ettingen hat ihren Spielraum beim kommunalen Hundereglement zwar bis an die Grenzen des Zulässigen ausgereizt – es ist aber gesetzeskonform: Zu diesem Schluss kam gestern das Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, und wies die Beschwerde einer betroffenen Hundehalterin einstimmig ab.

Das Geschäft war im März 2009 an der Gemeindeversammlung traktandiert gewesen. Der Souverän hatte damals beschlossen, den Leinenzwang, der zuvor schon für das gesamte Waldgebiet Gültigkeit hatte, auf das Siedlungsgebiet auszuweiten – er gilt damit auf rund 67 Prozent des Gemeindebanns. Weiter verlangt das Reglement, dass Hundehalterinnen und Hundehalter dafür sorgen müssen, dass das Kulturland durch die Tiere nicht beeinträchtigt wird.

Faktischer Zwang

Die Einsprecherin machte nun zuerst beim Regierungsrat und in nächster Instanz beim Kantonsgericht geltend, dass damit Bestimmungen des Tierschutzes verletzt würden: Die Hunde hätten praktisch nur noch auf Feldwegen freien Auslauf, weil «zumindest während der Vegetationsperiode auch im Kultur- beziehungsweise Landwirtschaftsland ein faktischer Leinenzwang» herrsche. Diese Einschränkungen behinderten auch die Sozialkontakte unter den Hunden.

Referent Christian Haidlauf wies in seinen Erörterungen aber darauf hin, dass der von der Einsprecherin angeführte Paragraf im Tierschutzgesetz den unangeleinten Auslauf nur «so weit als möglich» verlange – nicht aber in einer absoluten Form.

Und das Ettinger Hundereglement lasse «jederzeit» den Auslauf ohne Leine auf rund einem Drittel des Gemeindebanns zu, womit die Anforderungen an eine artgerechte Haltung gegeben seien – verlangt werde nur, dass die Halterin oder der Halter das Tier unter Kontrolle habe. So sei auch der Kontakt unter den Tieren «ohne Weiteres» möglich. Die Anordnung einer Leinenpflicht für Wald und Siedlungsgebiet sei auch keine allzu grosszügige Anwendung des kantonalen Tierschutzgesetzes, das solche Massnahmen in «bestimmten Gebieten und Arealen» zulässt.

Kritische Anmerkungen

An diesem Punkt freilich hakten Haidlaufs Richterkollegen mit kritischen Anmerkungen ein. Dass die Gemeinde gleich für das ganze Siedlungsgebiet den Leinenzwang verlange, sei «vom Gesetz gerade noch gedeckt», sagte Beat Walther. «Mildere Möglichkeiten» wären allenfalls besser gewesen. Auch Markus Clausen sagte, der Leinenzwang «liesse sich allenfalls differenzieren». Die Abweisung der Beschwerde war aber gleichwohl völlig unbestritten. Die Mindestanforderungen an den Tierschutz seien gewährleistet, sagte Gerichtspräsidentin Franziska Preiswerk.

Das Urteil löste bei der Einsprecherin und weiteren nach Liestal gereisten Hundehalterinnen Kopfschütteln aus: «Jetzt werden wir die Hunde im Landwirtschaftsgebiet aber richtig laufen lassen», sagte die Einsprecherin mit einem fast drohenden Unterton. (Basler Zeitung)

Erstellt: 11.02.2010, 10:01 Uhr

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16 Kommentare

Stefan Vogel

12.02.2010, 08:28 Uhr
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Bravo an Julian Müller, ich bin gleicher Meinung. Auch das Problem wäre weg vom Tisch mit den unzähligen weggeworfenen Robidogsäcklein am Wald- bzw. Wiesenrand! Ein Hundehalter, der sein "Vierbeiner" wirklich als Hobby betrachtet, der entsorgt den Kot zu Hause oder in den aufgestellten Robidogkästen, eben die 10 Leute auf 100`000 Einwohner! Antworten


yvonne Bernard

11.02.2010, 18:03 Uhr
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Ich bin selbst Hundehalterin. Begrüsse den Leinenzwang absolut. Es gibt Schleppleinen in diversen Längen. Meine ist 20 Meter lang, somit kann der Hund herumspringen und tollen wie es ihm beliebt. Was ich jedoch auch begrüssen würde, wäre für die rüpelhaften und rücksichtslosen Byker- und Velofahrer (symbolisch gesehen) auch Leinenzwang! Antworten


Gabrielle Andreoli

11.02.2010, 16:53 Uhr
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Ergebnis wird sein: Die Hundehalter sitzen einfach in ihr Auto und fahren zur nächsten Gemeinde für den Spaziergang. Finde ich von Ettingen nicht korrekt (vergleichbar mit der Haltung von BS bezüglich Parkplatzbewirtschaftung) das 'Problem' wird einfach auf die Nachbarsgemeinden verlagert. Antworten


Dolores Corbat

11.02.2010, 16:34 Uhr
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Bin der Meinung in Wohnsiedlungen sind Hunde an der Leine zuführen. Es hat Kinder die spielen, Leute die Angst vor Hunden haben. Auch könnte der Hundehalter Erziehrischer wirken das der Rüde nicht an jeden Gartenzaun markiert. Habe selber zwei Hunde. Mit etwasToleranz und Rücksichtsnahme auf andere, hätten wir viele Probleme nicht. Antworten


Müller Julian

11.02.2010, 11:30 Uhr
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Eigentlich brauchte es eine Beschränkung der Hundehaltung. Mein Vorschlag wäre auf 100'000 Einwohner 10 Hunde! Antworten


Ulrich Forster

11.02.2010, 10:33 Uhr
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Ein Hund gehört bilogisch gesehen zu den Raubtieren, also kann es nicht sein, dass der Schutz des Tieres über den Schutz des Menschen gestellt würde. Daher ist dieses Urteil endlich einmal ein Urteil, welches dem Gesetz und dem Menschenverstand Genüge tut. Nur verstehe ich nicht, weshalb in der Landwirtschaftszone der Leinenzwang nicht gilt? Wer einen Hund hat muss auch den Platz dazu haben! Antworten


Rene Gass

11.02.2010, 10:22 Uhr
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In der heutigen Zeit, sich einen Hund zu halten, grenzt nahe an Tierquälerei. Die Hunde können gar nicht mehr artgerecht (Auslauf) gehalten werden was z.T. zu schweren Psychosen führt die sich u.U. in einer unverschuldeten Aggression gegenüber jeglichen Lebewesen manifestiert. Zuguterletzt wird das Tier euthanasiert...drumm wer sich einen Hund anschaffen will, soll sich das gut überlegen! Antworten


Bryan Stone

11.02.2010, 10:00 Uhr
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Mit dem Urteil ist sicher nichts auseinander zu setzen. Die Gemeindeverwaltung wird sich aber, nach dieser kalten Dusche, wohl fragen, was in sie gefahren ist, dass sie sich so weit 'an die Grenze des Zulässigen' habe treiben lassen. Sie haben sich nun , nicht zum ersten Mal, blamiert. Andere Gemeinde seien gewarnt; und Ettingen sei empfohlen, beim nächsten Fettnapf, besser aufzupassen. Antworten


Farra Ojono

11.02.2010, 09:42 Uhr
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Leinenzwang für alle finde ich super ! Bin selber Hundehalterin und finde es bedenklich wieviele Leute ihren Vierbeiner einfach nicht im Griff haben. Mein Hund ist an manchen Orten prinzipiell an der Leine (z.B. im Wald zum Schutze des Wildes). In diesen Situationen wäre ich froh nicht von Hunden belästigt zu werden die überhaupt kein Appel haben. Antworten


roland greber

11.02.2010, 09:24 Uhr
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Hund frei laufen lassen, Büssen lassen, Beteiben lassen, Rechtsvorschlag machen, 10 Franken bezahlen, Betreiben lassen von neuem, usw.; und wenn das Hundert machen, ist die Gemeinde Ettingen nur noch mit dem Schrott beschäftigt und hört mit dem Blödsinn bald selber auf. Antworten


rene klingler

11.02.2010, 09:22 Uhr
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"Jetzt werden wir die Hunde im Landwirtschaftsgebiet aber richtig laufen lassen"...sagte die Einsprecherin! Genau solche Aussagen sind es die ich als sehr gefährlich einstufe und die einen Hundehalter qualifizieren und die anderen mit in den Topf schmeissen! Hätte die Dame von Anfang an weniger störrisch alles richtig und anständig aufgegleist, dann vielleicht..wer weiss, aber bitte so nicht! Antworten


rudolf thoma

11.02.2010, 09:11 Uhr
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Als aktiver Tierschützer und Hundebesitzer darf ich aus Erfahrung sprechen, was uns beiden bei den täglichen Spaziergängen besonders im fraglichen Wald so alles begegnet. Obschon gewisse Hundebesitzer sehen, dass mein Freund angeleint mit Maulkorb versehen ist und ich einen Abwehrstock in der Hand halte, lassen die ihre 4-Beiner rücksichtslos auf Tuchfühlung.Hunde gehören an die Leine so oder so! Antworten


Ruth Singer

11.02.2010, 09:03 Uhr
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Auch hier wird mit zweierlei Mass gemessen: Die Gemeinde tut nichts gegen rücksichtslose Velofahrer in Wald und Wohngebieten, die die Sicherheit von Fussgängern gefährden. Hundebesitzer sind in der Minderheit und haben offenbar weniger Rechte. Wenn schon Schutz im Wald und im Wohngebiet für Fussgänger, dann aber bitte auch vor rücksichtslosen Velofahrern und Joggern! Antworten


Guido Graf

11.02.2010, 08:33 Uhr
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Das Problem ist oben, nicht unten an der Hundeleine! "Jetzt werden wir die Hunde im Landwirtschaftsgebiet aber richtig laufen lassen", sagte die unterlegene Einsprecherin mit drohendem Unterton. Welch uneinsichtige Trotzkopf-Haltung. Zum Glück gibt es kein Recht auf freien, leinenlosen Auslauf für Hunde - auch nicht beim europäischen Gerichtshof!! Antworten


Fritz Nussbaumer

11.02.2010, 08:21 Uhr
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@hans zumstein. Schuld haben alleine die etwa 30% Hundehalter, die alle Regeln des Anstandes vergessen, wenn es um *Die Freiheit* ihrer Scheisser geht. Man will auch nicht begreifen, dass es Menschen gibt, die sich vor Hunden fürchten. Den Zuruf "er will nur spielen" ist eine Zumutung für solche Menschen. Es kommt immer noch der Mensch vor dem Hund und die Hygiene vor der "Freiheit". Antworten


hans zumstein

11.02.2010, 06:29 Uhr
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Kopfschütteln über das richterliche Urteil ist nur in zweiter Linie angebracht. Schuld an solchen Urteilen bzw. Gesetzestexten hat die gesetzgebende Behörde, nämlich das Parlament. Wenn wiederholt neue Gesetzesparagrafen mit breitem Ermessensspielraum für die Verwaltung/Exekutive verabschiedet werden, muss sich frau/mann nicht wundern, wenn der gesunde Menschenverstand auf der Strecke bleibt. Antworten



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