Basel
Ein Biss zu viel: Rottweiler muss sterben
Von Alexander Müller. Aktualisiert am 12.05.2010 14 Kommentare
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Weil die Türe nicht richtig geschlossen war, gelangte der dreijährige Rottweiler-Rüde «Ares» am 27. April aus der Wohnung ins Treppenhaus einer Liegenschaft in Binningen. Vor der Wohnungstür schnappte der Hund nach einer Frau, die dort vorbeigehen wollte. Später gelang es einem Bekannten des Besitzerpaares, den Hund wieder in die Wohnung zu bringen, noch bevor die Polizei eintraf.
Doch der Hund hatte sich wohl noch nicht ganz beruhigt, als dann ein Polizist versuchte, den Chip des Hundes mit dem Lesegerät auszulesen. Denn dabei schnappte der Rottweiler auch nach dem Polizsten und verletzte diesen an der Hand. So zumindest schilderte, P.B.* die Lebenspartnerin des Hundehalters letzte Woche das Unglück. Für sie war klar, dass der Hund nur sein Revier verteidigen und niemanden ernsthaft verletzen wollte. «Ein Rottweiler, der zubeisst, lässt sonst normalerweise nämlich nicht mehr los», sagte B. gegenüber baz.ch.
Unter der Lupe
Doch das ist wohl nur die halbe Wahrheit. Der Hund, den der Besitzer im Alter von neun Monaten aus dem Tierheim holte, wurde nämlich schon einmal auffällig: Vor rund zwei Jahren sprang er einem Passanten auf den Rücken, als das Tier vor einem Baselbieter Supermarkt angeleint war. Weil damals der Hundehalter nicht im Kanton Baselland seinen Wohnsitz hatte, fehlte Kantonstierarzt Ignaz Bloch die Handhabe für weitere Massnahmen, wie Bloch gegenüber baz.ch sagte.
Als der Hundehalter dann aber nach Binningen umzog, sei der Hund unter die Lupe genommen worden. Damals sei ein Erziehungskurs für Herrchen und Hund verfügt worden, erläuterte Bloch am Mittwochnachmittag. Dieser scheint aber wenig gefruchtet zu haben. Nach dem jüngsten Vorfall hat der Kantonstierarzt deshalb verfügt, dass das Tier eingeschläfert werden soll. Abklärungen hätten ergeben, dass der Hund nicht therapierbar sei und auch künftig ein Sicherheitsrisiko für Kinder und Erwachsene bedeuten würde.
Hund folgt nicht richtig
B. hoffte letzte Woche noch, dass der Hund eine letzte Chance erhalte und nicht sterben müsse: «Wenn wir Ares schon nicht zurückerhalten, dann soll er wenigstens ein anderes Plätzchen erhalten.» Für Bloch ist das hingegen keine Option, auch wenn er nicht grundsätzlich ausschliesst, dass der Rottweiler, der ein Appell-Problem habe, sich bei einem anderen Besitzer bessern könnte: «Der Hund müsste ein Herrchen haben, das sich extrem intensiv und diszipliniert um das Tier kümmert». Und so jemanden zu finden, sei fast unöglich: «Wer will schon ein Tier mit einer solchen Vorgeschichte.»
Auf den Hundehalter, der sich mit der finalen Massnahme des Kantonstierarztes einverstanden erklärte, kommen neben dem Verlust des Haustieres auch noch andere Probleme hinzu: Gegen ihn läuft ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ausserdem war die Frau, die vor zwei Wochen gebissen wurde, eine Angestellte der Verwaltung jener Liegenschaft. Nun droht auch noch eine Kündigung der Wohnung. Denn offenbar wolle die Verwaltung künftig keine Hunde mehr in der Liegenschaft, erläuterte B. letzte Woche gegenüber baz.ch. Die Lebenspartnerin des Rottweiler-Halters besitzt nämlich noch eine Labrador-Mischlingshündin.
*Name der Redaktion bekannt. (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 12.05.2010, 16:22 Uhr
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14 Kommentare
Wer kontrolliert eigentlich die übereifrigen Beamten, die ohne Vorwarnung die Bevölkerung terrorisiert? Leider sind Polizisten überhaupt nicht gegen Hunde geschulht und fallen meist selbst negativ auf. Wehrt euch gegen unqualivilzierte Beamten. Die ihre Stellung mangels Selstbertrauen gegen Mensch und Tier ausnutzen. Die Menschen und Tiere müssen endlich gegen diese MilizTerroristen geschütztwerde Antworten
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