Basel
Kantonsgericht heisst VCS-Beschwerde wegen Kreisel gut
Aktualisiert am 08.07.2010 18 Kommentare
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Der VCS hatte sich gegen das Vorgehen der Regierung beim Ausbau des Kreisels gewehrt. Grund der Beschwerde war, dass vor dem - bereits erfolgten - Ausbau kein öffentliches Planauflageverfahren durchgeführt worden war. Damit hatte es kein Rechtsmittel gegeben, um Sicherheitsmassnahmen für den Fuss- und Veloverkehr einzufordern, wie die Sektion beider Basel des VCS in einer Mitteilung vom Donnerstag festhielt.
Eine Eingabe des VCS gegen das Vorgehen der Bau- und Umweltschutzdirektion hatte die Regierung abgewiesen, worauf der VCS ans Kantonsgericht gelangte. Dieses habe nun bestätigt, dass für Strassenumbauten, die über eine reine Sanierung hinausgehen, ein ordentliches Plangenehmigungsverfahren nötig ist; sonst würde das rechtliche Gehör verweigert.
Strassenlinien nicht verändert
Zwei der fünf Gerichtsmitglieder sprachen sich zwar für die bisherige Verfahrenspraxis der Regierung aus. Diese hatte sich nach früheren Angaben auf den Standpunkt gestellt, dass es sich im Fall des MFP-Kreisels um eine Sanierung und nicht um einen Ausbau handle. Denn das Projekt habe die Strassenlinien nicht verändert.
Den Entscheid des Gerichts erachtet der VCS als «wegweisend für weitere Strassenaus- und -umbauten im Baselbiet»: Dass Änderungen innerhalb bestehender Strassenlinien keiner Bewilligung bedürfen, sei nicht rechtens.
Regierung will vorerst abwarten
Die Regierung will die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. Wenn diese vorliege, solle geprüft werden, was der Entscheid für den konkreten Fall des MFP-Kreisels in Münchenstein bedeute und was die Folgen für weitere Kreisel seien, sagte ein Sprecher der Bau- und Umweltschutzdirektion auf Anfrage.
Er verwies darauf, dass das Urteil mit der «knappestmöglichen» Mehrheit von drei zu zwei Stimmen gefällt worden sei. Auch zu einem allfälligen Weiterzug machte er daher noch keine Angaben. Die Bau- und Umweltschutzdirektion hatte den Kreisel umgebaut, weil sich dort immer wieder Unfälle ereignet hatten.
Gemäss VCS muss die Bau- und Umweltschutzdirektion die Planauflage zum MFP-Kreisel nachträglich durchführen. Dann will der Verband Velomassnahmen einfordern. Zwar seien bereits «widerrechtlich Fakten geschaffen worden». Doch gelte es hier zu retten, was für die Velosicherheit noch zu retten sei. (amu/sda)
Erstellt: 08.07.2010, 10:33 Uhr
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.



