Basel

Kantonsgericht heisst VCS-Beschwerde wegen Kreisel gut

Aktualisiert am 08.07.2010 18 Kommentare

Das Baselbieter Kantonsgericht hat eine Beschwerde des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) betreffend den MFP-Kreisel in Münchenstein gutgeheissen.

Stein des Anstosses: Der Kreisel bei der MFP in Münchenstein.

Stein des Anstosses: Der Kreisel bei der MFP in Münchenstein.
Bild: Roland Schmid

Der VCS hatte sich gegen das Vorgehen der Regierung beim Ausbau des Kreisels gewehrt. Grund der Beschwerde war, dass vor dem - bereits erfolgten - Ausbau kein öffentliches Planauflageverfahren durchgeführt worden war. Damit hatte es kein Rechtsmittel gegeben, um Sicherheitsmassnahmen für den Fuss- und Veloverkehr einzufordern, wie die Sektion beider Basel des VCS in einer Mitteilung vom Donnerstag festhielt.

Eine Eingabe des VCS gegen das Vorgehen der Bau- und Umweltschutzdirektion hatte die Regierung abgewiesen, worauf der VCS ans Kantonsgericht gelangte. Dieses habe nun bestätigt, dass für Strassenumbauten, die über eine reine Sanierung hinausgehen, ein ordentliches Plangenehmigungsverfahren nötig ist; sonst würde das rechtliche Gehör verweigert.

Strassenlinien nicht verändert

Zwei der fünf Gerichtsmitglieder sprachen sich zwar für die bisherige Verfahrenspraxis der Regierung aus. Diese hatte sich nach früheren Angaben auf den Standpunkt gestellt, dass es sich im Fall des MFP-Kreisels um eine Sanierung und nicht um einen Ausbau handle. Denn das Projekt habe die Strassenlinien nicht verändert.

Den Entscheid des Gerichts erachtet der VCS als «wegweisend für weitere Strassenaus- und -umbauten im Baselbiet»: Dass Änderungen innerhalb bestehender Strassenlinien keiner Bewilligung bedürfen, sei nicht rechtens.

Regierung will vorerst abwarten

Die Regierung will die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. Wenn diese vorliege, solle geprüft werden, was der Entscheid für den konkreten Fall des MFP-Kreisels in Münchenstein bedeute und was die Folgen für weitere Kreisel seien, sagte ein Sprecher der Bau- und Umweltschutzdirektion auf Anfrage.

Er verwies darauf, dass das Urteil mit der «knappestmöglichen» Mehrheit von drei zu zwei Stimmen gefällt worden sei. Auch zu einem allfälligen Weiterzug machte er daher noch keine Angaben. Die Bau- und Umweltschutzdirektion hatte den Kreisel umgebaut, weil sich dort immer wieder Unfälle ereignet hatten.

Gemäss VCS muss die Bau- und Umweltschutzdirektion die Planauflage zum MFP-Kreisel nachträglich durchführen. Dann will der Verband Velomassnahmen einfordern. Zwar seien bereits «widerrechtlich Fakten geschaffen worden». Doch gelte es hier zu retten, was für die Velosicherheit noch zu retten sei. (amu/sda)

Erstellt: 08.07.2010, 10:33 Uhr

18

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

18 Kommentare

lorenz schönholzer

08.07.2010, 12:07 Uhr
Melden

wieviel vcs mitglieder hat diesses gericht? und wer macht diese gesetze? Antworten


Sacha Michel

08.07.2010, 12:56 Uhr
Melden

Gut, dass das Gericht die Gesetzeswidrigkeiten erkannt hat. Was die Regierungen da mit den Baufirmen aushandeln ... Vetterliwirtschaft par excellence!! Antworten



Basel

Populär auf Facebook Privatsphäre

Verzeichnis

Werbung

Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.