Basel

Leinenzwang geht Hundehalterin zu weit

Das neue Ettinger Hundereglement ist von einer Stimmbürgerin beim Regierungsrat angefochten worden. Sie macht geltend, die Ausweitung des Leinenzwangs verstosse gegen Tierschutzbestimmungen.

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Mit 55 gegen elf Stimmen haben die Ettinger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor einem Monat, am 10. März, an der Gemeindeversammlung das neue Hundereglement gutgeheissen. Der Widerstand der Hundehalter war beträchtlich, denn das Reglement sieht eine erhebliche Ausweitung des Leinenzwangs vor. «Das ist nicht mehr tragbar», sagte sich die Stimmbürgerin R. M. und erhob am 30. März Beschwerde beim Baselbieter Regierungsrat – unterstützt von der Interessenorganisation «Lexcanis» und Muttenzer Hundehaltern, die in diesen Fragen Erfahrung haben. «Die Leinenpflicht im Siedlungsgebiet und in sämtlichen Waldgebieten der Gemeinde ist aufzuheben», lautet ihr Rechtsbegehren.

Artgerechte Haltung verunmöglicht

Mit dem neuen Reglement werde der Leinenzwang auf nicht weniger als 67 Prozent des Gemeindebanns ausgeweitet, begründet die Beschwerdeführerin ihr Anliegen. Hinzu komme, dass der Leinenzwang während der Vegetationsperiode faktisch auch für das Landwirtschaftsland gelte, «so dass Hunde im Wesentlichen nur auf den Feldwegen freien Auslauf haben».

Das aber widerspreche klar der eidgenössischen Tierschutzverordnung, welche für Hunde unangeleinten Auslauf im Freien, Sozialkontakt und Umgang mit anderen Hunden fordere. Kurz: Eine artgerechte Haltung von Hunden sei unter diesen Umständen nicht mehr möglich. «Wir könnten unseren Hund jedenfalls kaum mehr frei laufen lassen», erklärt R. M. zum neuen Hundereglement.

Kompetenzen überschritten

Die Ettinger Stimmbürgerin wirft der Gemeinde zudem vor, mit der Ausdehnung des Leinenzwangs auf den gesamten Wald ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Laut kantonalem Hundegesetz könnten Gemeinden einen Leinenzwang nur «in bestimmten Gebieten oder Arealen» anordnen. Das Waldgebiet als Ganzes sprenge diesen Rahmen eindeutig. Und auch das kantonale Jagdgesetz beschränke die Leinenpflicht auf die Brut- und Setzzeit sowie auf Hunde, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können, heisst es in der Beschwerde.

Generell will sich die Beschwerdeführerin auch dagegen zur Wehr setzen, «dass Hundehalter bald nur noch Pflichten, aber keine Rechte mehr haben». (Basler Zeitung)

Erstellt: 11.04.2009, 11:12 Uhr

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25 Kommentare

Harald Schmidlin

20.07.2009, 10:32 Uhr
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Nicht der Leinenzwang ist das Problem, sondern das Verhalten von uns Bürgern. Regeln, Normen, Anstand, Einsichtigkeit und Nachsicht; Eigenschaften welche das gesellschaftliche Leben über Jahrtausende prägte, sind uns fremd geworden. Eigene Bedürfnisse stehen über der Allgemeinheit. Die uneinsichtige Minderheit muss sich somit nicht wundern, wenn der Rechtsstaat schlussendlich radikal durchgreift. Antworten


Sybille Wild

20.04.2009, 09:56 Uhr
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Herzliche Gratulation zu dieser mutigen Hundehalterin. Würden sich alle Hundehalter in der Schweiz zusammenschliessen, wären solche Gesetze kaum möglich gewesen. In der Einheit ist man stark! Antworten


Niggi Schaer

20.04.2009, 07:04 Uhr
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Generell hat sich der Gemeinderat wahrscheinlich nur bei "Nichthündelern" informiert, anstatt sich z.B. an der Vernehmlassung des BVet und bei Fachleuten zu informieren. Z.B. soll Leinenzwang auf Velowegen (lt. StVG Fahrradwege) eingeführt werden, auf denen weder Hunde noch Halter etwas zu suchen haben etc. etc. Da kann man sich nur wundern, dass "Liestal" eine Vorprüfung vorgenommen haben soll. Antworten


Mary Stingelin

19.04.2009, 23:59 Uhr
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Was ist aus Selbstverantwortung und Toleranz geworden? Macht nur weiter so mit auf Hundehaltern rum hacken, da man die Kinder jetzt ja nicht mehr erziehen muss, siehe Kindersichere Feuerzeuge, da sind die Behinderten auch egal! Verpassen wir doch gleich allen Hunden Maulkörbe, dann kann sicher nichts passieren, denn die meisten Beissunfälle passieren mit Familienhundchen Labrador! Traurige Politik Antworten


Thomas Sennhauser

19.04.2009, 22:39 Uhr
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Es ist nun mal einfach Mode, auf irgend jemandem herum zu hacken, heute die Hunde, morgen der Spaziergänger. Das es soweit kommen wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Ein mir bekannter Bauer beginnt schon damit, Leute (mit oder ohne Hund) anzuzeigen, wenn sie sich unberechtigt auf seinem Boden befinden. Also aufgepasst, liebe Klauer, harte Zeiten stehen an...... Antworten


Monique Widmer

19.04.2009, 15:00 Uhr
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Voll meine Meinung! Wollte schon SKG darauf hinweisen, dass es einfacher wäre, eine (leider super kurze) Liste der Orte zu veröffentlichen, wo der Hund -- ausserhalb des eigenen Gartens/Wohnung -- noch frei laufen kann als all die Gelegenheiten zu erwähnen, wo der Hund an der Leine sein muss...BVet empfahl mir auf die entsprechende Anfrage, den Wohnort zu wechseln! Grüsse M. Widmer Antworten


Bettina Kaiser

18.04.2009, 23:33 Uhr
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Es wird immer strenger, unsinnigerweise. Leider werden solche Beschlüsse und Abstimmungen von BürgerInnen durchgeführt, welche keine Hundehalter sind und sich wenig darunter vorstellen können, was es für einen Hund heisst, ständig angeleint zu sein. Das fördert die Agressivität. Bald kommen auch die Kinder an die Leine? Es gibt eine Minderheit, welche die Hunde anleinen sollten. Aber NIE alle !!! Antworten


Alica Junker

16.04.2009, 18:15 Uhr
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also jetzt hört es aber auf, jäger haben ihre hunde so gut unter kontrolle (jedenfalls die meisten), dass diese hunde ohne probleme leinenfrei durhc den wald laufen können ohne zu treiben oder zu jagen! ich finde diesen beschluss absolut unwürdig! jeder hundehalter, der seinen hund unter kontrolle hat sollte ihn auch frei laufen lassen dürfen!eine rolleine birgt nur weiteres gefahrenpotential Antworten


Heiner Vogelsanger

15.04.2009, 15:54 Uhr
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@Sibylle Weiss! Ihr Kommentar hat mit dem Leinenzwang rein gar nichts zu tun, es wäre sehr klug sich zuerst besser zu informieren als an einer Diskussion teilzunehmen um einfach seinen sorry, Senf loszuwerden! Antworten


Sibylle Weiss

14.04.2009, 21:27 Uhr
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Bei den Hunden ist es halt auch so, dass sie nicht gerne geärgert werden, speziell nicht von Halbwüchsigen. Die machen dann so lange, bis der Hund halt so langsam ungeduldig wird und - wenn es dumm geht - seine Zähne aktiviert. Und dann heisst es der böse Hund. Vor allem sollte man Hunde nicht anfassen, wenn sie ein Zeichen durch Knurren geben. Aber dennoch wirds teils gemacht. Antworten


Beni Furrer

13.04.2009, 21:08 Uhr
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Entweder hat man Anstand und hat seinen Hund und sich selbst im Griff, oder man soll es bleiben lassen, wenn man/frau mit solchen Selbstverständlichkeiten überfordert ist! Und das hat bestimmt nichts mit einer X-belibigen Steuer zu tun. Leider ist es Tatsache, dass 1/3 der Hundehalter sich nicht korrekt verhalten. Da nützt das Gejammere nichts. Dann gibts halt gewungenermassen solche Beschlüsse. Antworten


Hans Zumstein

13.04.2009, 15:44 Uhr
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@rudolf thoma: Ist zwar off-topic aber dennoch: Die Tierschutzverordnung bzw. das Tierschutzgesetz ist den Gemeindehundereglementen sehr wohl übergeordnet weil es Bundesrecht ist. Bundesrecht steht über jedem kantonalen Gesetz oder Gemeindereglement und kann durch diese nicht gebrochen werden. So habe ich jedenfalls unser CH Rechtssystem verstanden . . . Antworten


rudolf thoma

13.04.2009, 10:07 Uhr
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@H.Zumstein! Es gibt ein Tierschutzgesetz u.die Tierschutzverordnung ein übergeordnetes Tierschutzgesetz existiert nicht. Es gibt Hundehalter die aus lauter Faulheit die Hunde überall frei lassen! Hunde sind unberechenbar, wenn das ihre Halter sehr oft leider nicht wahrhaben wollen, ich rede aus Erfahrung! Vom gesundheitlichen Aspekt aus gesehen,ist straffes Gehen auch für den Meister sinnvoll! Antworten


rudolf thoma

13.04.2009, 09:52 Uhr
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Ich kann die Aufregung absolut nicht verstehen, Hunde gehören an die Leine, auf einem freien und übersichtlichen Gelände können sie abgeleint werden. Es gibt Aufrollleinen die es den Hunden gestatten sich in einem 12m Radius zu bewegen! Was ich sehr schlecht finde, ist die Tatsache, dass es noch immer Hundehalter gibt (darunter leider auch Jäger!), die ihre Hunde im Wald frei laufen lassen! Antworten


Hans Zumstein

13.04.2009, 06:54 Uhr
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Hallo Foristen, es geht bei dieser Beschwerde um den Leinenzwang und nicht um die "Kotaufnahmepflicht". Wer seinen Hund unter Kontrolle hat, soll ihn auch auf Wegen frei laufen lassen können. Leinenzwang widerspricht dem natürlichen Verhalten des Hundes und nicht zuletzt auch dem übergordneten Tierschutzgesetz, das den Tierhalter zu artgerechter Haltung verpflichtet! Antworten


miriam berthold

12.04.2009, 22:13 Uhr
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@N.Ammann: vergessen Sie nicht die Pferdekotsteuer, die Pichnick-auf-dem-Feld-Steuer, die Besteuerung von gestohlenen Kirschen und frech aufgelesenen Nüssen, selbst-gepflückte-Blumen-Steuer.... Heute ist das "Hundehassen" Mode. Wer keinen Hund hat, kann jetzt wirklich und ohne Angst wegen eigenem Fehlverhalten über Hunde und deren Halter ablästern. Antworten


Cornelia Marer

12.04.2009, 21:08 Uhr
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Wie wär's, wenn ihr anständigen Hundehalter die schwarzen Schafe sprich nicht so anständigen Hundebesitzer mal zurecht weisen würden? Nur wegschauen oder die Faust im Sack provozieren eben solche Beschlüsse. Ob's einem passt oder nicht. Übrigens habe ich öffters festgestellt, wenn jemand zuschaut, wird der Hundedreck aufgenommen - wenn niemand in der Nähe ist, wird das "Häufchen" liegen gelassen! Antworten


Denise Stalder

12.04.2009, 18:37 Uhr
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HH haben ganz klar die Vorgabe, dass ihre Hunde nicht jagen dürfen! Säumige sollen geahndet werden u nicht alle an den Pranger gestellt. Ich sehe sehr wenig Kot auf den Wegen und freue mich, dass viele der Aufnahmepflicht nachkommen. Mit den obl Kursen werden HH auch der artgerechte Umgang u die Rücksichtnahme auf die Umwelt vermittelt. Dieses Gesetz ist unsinnig (Setzzeit) und nicht zeitgererecht Antworten


N. Ammann

12.04.2009, 13:31 Uhr
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Hundesteur auf 2500.- Ok, aber dan auch eine Kinderkriege Steuer, eine Joggersteuer,verrückte Velofahrsteuer,wohin soll dies den bitte führen.Hunde und Hundehalter haben genauso Rechte wie alle anderen auch! Auch wenn es Schwarze-Schafe gibt, deswegen muss man ja nicht gleich alle Hundehalter in einen Topf werfen.Schliesslich gibt es auch Schwarze-Schafe im Verkehr und trotzdem fahren alle Auto ! Antworten


Hannes Estermann

11.04.2009, 22:55 Uhr
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Generell sollte die Hundesteuer auf 2500.Fr herauf gesetzt werden.Und die Damen und Herren die für sich in Anspruch nehmen gegen alles und jedes Beschwerden ein zulegen,sollen pro Woche mind. 5Std. bei der Hundekotentfernung mithelfen.Auch ich hatte jahrzehnte Hunde-ohne welche Probleme.Es liegt am Halter- nicht am Hund,das es heute solch untragbare Situationen gibt. 30 & Hunde sind genug. Antworten


Thomas Sennhauser

11.04.2009, 21:44 Uhr
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Herr Studer Unwissenheit müssen wir ausbaden und zwar die von solchen Leuten wie Ihnen. Was hab ich dieses Wochende nicht wieder alles gesehen, Spaziergänger, die sich einen Dreck darum scherten, das auf einigen Schildern " Bitte nicht füttern" steht. oder Biker, die quer über die Felder und den Wald donnerten. Gesetze gelten für alle, nicht nur für Hundebesitzer. Antworten


Mari Wunderli

11.04.2009, 21:08 Uhr
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wie wär es wenn man solche Hundehalter an die Leine nähme und das Hundeli frei herum lassen würde? Gut trainierte Hunde- ja das kann ich noch verstehen- aber das Durchschnittshündli das nicht einmal folgen gelerrnt hat? Man darf seine Kinder auch nicht einfach in der Gegend herum laufen lassen- durch die Felder, Gärten etc... weshalb sollte ein Hund mehr recht haben? Antworten


miriam berthold

11.04.2009, 17:11 Uhr
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Recht hat sie und mutig ist sie auch. Wieder einmal mehr wird eine grosse Mehrheit normaler Hunde wegen einem kleinen Rest dazu verknurrt, ein hundeunfreundliches Leben zu führen... Ettingen hat zuwenig Steuergelder, so fallen demnächst auch noch die Hundesteuern weg!! Antworten


S. Studer

11.04.2009, 15:26 Uhr
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Hunde rennen über frisch angepflanzte Felder, koten auf Kuhwiesen,springen Leute an, hetzen Wildtiere, Jogger, Kinder....Hundekot haufenweise links und rechts der Spazierwege. Solange die meisten Halter einfach nicht wissen, wie sie den Hund zu halten haben und völlig rücksichtslos sind, gibts halt nur noch Pflichten keine Rechte mehr. Der Hund muss die Unfähigkeit seines Herrchens ausbaden. Antworten


Hans Zumstein

11.04.2009, 15:09 Uhr
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Bravo! Hoffentlich zeigt der involvierte Regierungsrat Einsicht und heisst die Beschwerde gut. Dann werden verschiedene andere Hundehassergemeinden über ihre Bücher bzw. Reglemente gehen müssen (Je grösser der Hass, umso höher die Hundesteuer). Hoffnung, dass es so kommt, habe ich zwar nur geringe, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt! Antworten



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