Basel

Leinenzwang wird vor Kantonsgericht verhandelt

Von Georg Schmidt. Aktualisiert am 15.07.2009

Trotz Abweisung ihrer Beschwerde durch den Regierungsrat: Eine Hundehalterin aus Ettingen beharrt auf ihrer Kritik am neuen kommunalen Hundereglement und gelangt an die nächste Instanz.

Im gesamten Ettinger Siedlungsgebiet muss er an die Leine.

Im gesamten Ettinger Siedlungsgebiet muss er an die Leine. (Bild: Keystone)

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Das Hundereglement der Gemeinde Ettingen, im März an der Gemeindeversammlung lebhaft diskutiert und schliesslich klar gutgeheissen, beschäftigt weiterhin die Behörden. Eine Ettinger Hundebesitzerin hat ihre Beschwerde jetzt ans Kantonsgericht weitergezogen, nachdem sie in erster Instanz, also beim Regierungsrat, kein Gehör für ihr Anliegen gefunden hat. Strittig ist und bleibt der im Frühjahr neu für das gesamte Siedlungsgebiet verordnete Leinenzwang – aber auch das Mass an Einschränkungen, welche ausserhalb der Bauzone gelten. Alle diese Restriktionen zusammengenommen, könnten sich die Hunde kaum noch frei bewegen, was den einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzes zuwiderlaufe, sagt die Frau zu ihrem Widerstand gegen das Reglement. Dieses weite den Leinenzwang auf rund zwei Drittel des Gemeindebanns aus, hatte die Beschwerdeführerin ihren Befürchtungen damals Ausdruck verliehen (die BaZ berichtete).

«Genügend Raum»

In Liestal aber vertritt man eine andere Haltung: «Der Regierungsrat sieht immer noch genügend Raum, um die Hunde laufen zu lassen», sagt Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt zu den Gründen, weshalb die Beschwerde in erster Instanz abgelehnt wurde.

«Der Regierungsrat ist gar nie auf meinen Einwand eingegangen, dass Restriktionen wegen der Landwirtschaft und der Setzzeit dazu führen, dass die Hunde während vier Monaten überhaupt nirgends frei laufen können», sagt hingegen die Beschwerdeführerin. Es sei schlecht, wenn Hunde ihr natürliches Sozialverhalten während so langer Zeit nicht ausleben könnten. Den Leinenzwang im Siedlungsgebiet – eigentlicher Auslöser des Rechtsstreits – bezeichnet sie weiterhin als «zu weitgehend».

Immer mehr Pflichten

Grünblatt betont aber, dass mit dem neuen Hundereglement vor allem «Beeinträchtigungen» des Wies- und Kulturlandes vermieden werden sollen. Es gehe nicht darum, die Hunde um jeden Preis von diesen Orten fernzuhalten. Man wolle aber beispielsweise sicherstellen, dass die Halter den Kot ihrer Tiere aufnehmen und korrekt entsorgen.

In die juristische Auseinandersetzung spielt auch das ungute Gefühl der Beschwerdeführerin hinein, dass die tier- und namentlich hundefreundliche Haltung in der Öffentlichkeit schwinde und man den Haltern darum immer mehr Pflichten aufbürde. Wann das Kantonsgericht über die Rechtmässigkeit des neuen Hundereglements befinden wird, ist derzeit noch offen. (Basler Zeitung)

Erstellt: 15.07.2009, 15:33 Uhr

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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.