Praxis des Wahlbüros soll vor die Richter
Von Peter De Marchi. Aktualisiert am 13.01.2009 1 Kommentar
Auf der Binninger Gemeindeverwaltung müssen die Behörden die Praxis des Wahlbüros überdenken. Foto Lea Hepp
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Urs-Peter Moos, SVP-Einwohnerrat, hält Binningen ganz schön auf Trab. Auf juristischem Weg erzwang er eine Volksabstimmung über einen Zusatzkredit für die Schlossmauer, bei der Kritik an der angeblichen Hässlichkeit der neuen Mauer steht er in vorderster Front, den Gemeinderat greift er an, weil er den «Binninger Anzeiger» einer Submission unterworfen hat, und massiv kritisiert er auch das Wahlbüro. Moos spricht von «Missständen» im Wahlbüro, von «unhaltbaren Zuständen».
Nicht ausgezählt
Streng juristisch hat Moos recht. Die Verordnung zum Gesetz der politischen Rechte sagt, Abstimmungs- und Wahlunterlagen dürfen erst am Sonntag geöffnet werden. In Binningen aber werden sie seit Jahren schon früher geöffnet; geöffnet und sortiert, nicht aber ausgezählt.
«Wir wissen, dass wir uns in einer rechtlichen Grauzone bewegen», sagt Gemeindepräsident Charles Simon. «Vor Kantonsgericht würde die Gemeinde mit dieser Praxis wahrscheinlich auf den Deckel bekommen», ergänzt Gemeindeverwalter Oliver Kungler. In Binningen sei man immer davon ausgegangen, dass vor allem die Wahlbüros grösserer Gemeinden ähnlich vorgehen würden. Getreu dem Motto: «Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.» Vor allem grosse Gemeinden stünden an den Abstimmungssonntagen unter dem Druck, die Resultate rechtzeitig in Liestal abzuliefern, sagt Kungler.
Alter Zopf
Zudem sei die Bestimmung in der Verordnung längst ein alter Zopf, der abgeschnitten werde sollte, sagt Kungler weiter. In Binningen würden fast 95 Prozent aller Stimmen brieflich abgegeben. Sollte heute jemand frühzeitig Wind davon bekommen, in welche Richtung eine Abstimmung laufe, könne er das Wahl-oder Abstimmungsverhalten am Sonntagmorgen nicht mehr beeinflussen. «Der Mist ist längst geführt.» Wahlmanipulation zu verhindern, sei der ursprüngliche Sinn dieses Gesetzesparagrafen gewesen, «ein toter Paragraf mittlerweilen».Charles Simon aber betont, das Wichtigste bei Wahlen und Abstimmungen sei in Binningen jederzeit gewährleistet: die Geheimhaltung. Die Zettel würden nur nach Vorlage vorsortiert, in welche Richtung eine Wahl oder Abstimmung laufe, könne niemand vor der Schliessung der Urnen wissen. Das bestätigt auch SVP-Einwohnerrat Fredy Gerber, der über viele Jahre hinweg Mitglied des Wahlbüros war. Während seiner Zeit sei diese Praxis nie infrage gestellt worden, auch zu Unregelmässigkeiten sei es nie gekommen.
Kommission prüft
Jetzt aber ist ein Kläger da. Moos macht klar, dass er eine Beschwerde einreichen wird, sollten in Binningen am nächsten Abstimmungswochenende vom 8. Februar die Couverts erneut zu früh geöffnet werden. Die Binninger Behörden nehmen die Vorwürfe von Moos nicht auf die leichte Schulter. Die Geschäftsprüfungs- und Rechnungskommission des Einwohnerrates untersucht derzeit die Praxis des Wahlbüros. Mehr könne er jetzt noch nicht sagen, erklärt Kommissionspräsident Fabian Dietiker.
Der Gemeinderat überlege sich zudem, via Landrat eine Gesetzesänderung anzuregen, sagt Simon. Im Sinne eines rationellen Ablaufs sollten die Zettel schon früher sortiert werden können, immer natürlich unter der Bedingung, dass die Geheimhaltung gewährleistet bleibe. Moos würde von einer solchen Gesetzesänderung nichts halten. Abstimmungen oder Wahlen, deren Ausgang auf Messers Schneide stünden, könnten immer noch manipuliert werden. Wenn nun, anstatt das Vorgehen im Binninger Wahlbüro den gesetzlichen Vorgaben anzupassen, über die Binninger Vertreter im Landrat die gesetzlichen Grundlagen abgeändert werden sollten, im Sinne einer «Lex Binningen», um im Nachhinein die Missstände zu legitimieren, wäre das unglaubwürdig, ja peinlich, sagt Moos. Er schlägt vor, dass das Wahlbüro seine Arbeit am Sonntagmorgen um sechs Uhr aufnimmt. Das Büro müsse sich eben anders organisieren, sagt Moos. (Basler Zeitung)
Erstellt: 13.01.2009, 12:13 Uhr
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1 KOMMENTAR
als Ex-Binninger ist es mir klar, dass der Filz in dieser Gemeinde unheimlich blüht. Vom GemeindePräsi bis zum Finanzverwalter herrscht ein Netzwerk, das auf der Welt seinesgleichen sucht. Da die Steuereinnahmen von B. hoch oben angesiedelt sind, wagt niemand in dieses "Privat-Gebilde" einzubrechen, zum Leidwesen der Normalos in Binningen.
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