Basel

Schulleiterin darf nicht Gemeinderätin sein

Aktualisiert am 04.07.2012 2 Kommentare

Die Birsfelder Schulleiterin Regula Meschberger kann nicht zugleich Gemeinderätin ihrer Gemeinde sein: Das hat das Baselbeiter Kantonsgericht entschieden.

Regula Meschberger muss sich zwischen Beruf und politik entscheiden.

Regula Meschberger muss sich zwischen Beruf und politik entscheiden.
Bild: Margrit Mu?ller

Artikel zum Thema

Teilen und kommentieren

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von baz.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...


Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Werbung

Das Kantonsgericht Baselland hat am Mittwoch eine Beschwerde gegen die Wahl von Regula Meschberger in den Birsfelder Gemeinderat einstimmig gutgeheissen. Meschberger sei als Schulleiterin Gemeindeangestellte, jedoch nicht Lehrkraft, befand das fünfköpfige Gericht in öffentlicher Beratung. Gemäss dem klarem Wortlaut von Paragraph 9 des kantonalen Gemeindegesetzes dürften aber Gemeindeangestellte, mit Ausnahme von Lehrkräften, nicht dem Gemeinderat angehören.

Zwar seien Anstellung und Entlöhnung einer Schulleiterin vom Kanton geregelt, führten Referent und Gerichtsmitglieder unter anderem aus. Doch angestellt sei Regula Meschberger vom Schulrat, einer kommunalen Behörde, und die Gemeinde trage auch die Lohnkosten. Die Schulleiterin sei somit zweifellos Gemeindeangestellte. Schulleitungsmitglieder seien indes nicht Lehrkräfte, und zwar auch dann nicht, wenn sie nebenher unterrichteten. Dies zeige die Umschreibung der Aufgaben der Schulleitung im Bildungsgesetz des Kantons. Die Schulleitung sei vielmehr eine administraive Stelle, die über der Lehrerschaft stehe.

Entscheid bei Meschberger

Das Kantonsgericht hiess daher die Beschwerde gut und stellte fest, dass das Amt einer Gemeinderätin mit der Funktion als Schulleiterin unvereinbar ist. Wie der Vorsitzende des Gerichts sagte, darf eine solche Wahlrechtseinschränkung nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, die hier aber gegeben seien. Meschberger sagte nach dem Urteil, sie werde nun überlegen, ob sie sich zugunsten ihrer beruflichen Tätigkeit oder des Gemeinderatsmandats entscheide; zunächst wolle sie die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Sicherlich werde sie aber das Urteil nicht weiterziehen, da sie «nicht Politik über die Justiz» mache.

Die langjährige SP-Landrätin war am 11. März in den Gemeinderat ihrer Wohngemeinde gewählt worden. Der gleichzeitig abgewählte SVP- Gemeinderat Claude Zufferey hatte darauf die Beschwerde eingereicht. Da sich die Regierung in dieser Sache als befangen erklärte, entschied nun direkt das Kantonsgericht.

Noch keine Präsidentenwahl

Wegen des Falles noch nicht stattfinden konnte in Birsfelden bisher die Wahl des Gemeindepräsidiums. Kandidieren können nur gewählte Gemeinderäte, und Meschberger hatte Interesse geäussert, ihre Wahl konnte bisher aber nicht erwahrt werden. Die Gemeinde hat die Präsidiumswahl daher verschoben.

Gemeindepräsident Claudio Botti wollte sich am Dienstag nicht zum Fall äussern, da dieser nach wie vor eine Sache zwischen den Prozessgegnern sei. Im Gemeinderat von Birsfelden haben nach vorläufigem Stand SP und CVP je zwei Mandate; je ein Mandat entällt auf FDP und Grüne sowie auf eine Parteilose. (amu/sda)

Erstellt: 04.07.2012, 10:54 Uhr

2

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

2 Kommentare

Willi Kohl

06.07.2012, 11:06 Uhr
Melden 1 Empfehlung 0

Nein, nicht sie hat was über ihre Person verraten, sondern der, der diese Beschwerde lanciert hat und das war der vom Volk nicht wiedergewählt SVP Claude Zuffrey. Solche Frustbeschwerden sollte ein Kantonsgericht nicht gutheissen, zeigt haber auf, wie Baselland tickt. Ein Schulleiter u. Gemeindepräsident in Arlesheim darf das, aber in Birsfelden ist es nicht genehm. Komische Auslegungsache! Antworten


arnold cohne

05.07.2012, 15:40 Uhr
Melden

Sie ist auch die Schulrat der GSR Schule. Antworten



Basel

Populär auf Facebook Privatsphäre

Verzeichnis

Werbung

Umfrage

Der Margarethenstich ist noch nicht gebaut, da streiten sich BVB und BLT schon um die Linienbetreibung. Soll die BLT mit dem Tram 17 bis zur Messe fahren dürfen?



Die Lehrstellenbörse der BaZ

Arbeit & Stellen

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen

Agenda

Kino


DAS GELD und ich

Börsen auf Höchstständen: Wie weiter?

Flugpreise vergleichen

Vergleichen Sie die Flugpreise von verschiedenen Reiseanbietern und finden Sie das beste Angebot.

Jetzt wechseln und sparen

Finden Sie in nur fünf einfachen Schritten die optimale Fahrzeugversicherung.