Sicht aufs Goetheanum wird getrübt

Eine Aussichtsschutzzone reicht vielen Hausbesitzern in Oberdornach nicht. Sie laufen gegen die Überbauung Erli Sturm.

Streitfall: Das unter
Denkmalschutz
stehende Gebäude
der Anthroposophischen
Bewegung
soll frei einsehbar
bleiben.

Daniel Desborough

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Bereits 2003 hielt es die anthroposophisch ausgerichtete Stiftung Edith Maryon nicht für opportun, «aufgrund der politisch schwierigen Situation das Siedlungsprojekt Erli weiterzuverfolgen». In der Zwischenzeit sind die Realisierungschancen zwar stark gestiegen, der Widerstand ist aber längst nicht gebrochen. Eine Einsprache gegen den Gestaltungsplan von zwei Dornacher Einwohnern wurde von nicht weniger als 260 Personen per Unterschrift unterstützt. In ihrer Einsprache hatten die beiden Kritiker des Grossprojektes festgehalten, dass hier nicht nur die Anwohner, sondern eine breite Öffentlichkeit betroffen sei. Die Sicht auf den Goetheanum-Bau und seine Umgebung werde mit dem Vorhaben um 90 Prozent reduziert. Zwar sei eine Aussichtsschutzzone vorgesehen. Die Einsprecher stellten jedoch die Frage, ob es dem Goetheanum angemessen sei, seine Wahrnehmung auf eine Sichtschneise zu begrenzen. Das Goetheanum stelle nämlich architekturgeschichtlich betrachtet einen Meilenstein dar und stehe unter kantonalem Denkmalschutz. Seit Jahrzehnten figuriere es in Lexika wie dem Brockhaus und in internationalen Kunstführern. Es gelte deshalb, «den grossartigen Ausblick grosszügig für die Zukunft zu erhalten».

Aussichtsschutzzone entspreche einem Guckkasten

Ein weiterer Einsprecher befand, dass es dem Gemeinderat «zur höchsten Ehre gereichen würde, auf diese Überbauung zu verzichten». Eine Einsprecherin kam zum Schluss, dass die vom Kanton bewilligte Denkmalschutz-Schneise nie den Panoramablick ersetzen könne, den man von der Dorneckstrasse auf das Goetheanum und die Umgebung habe. «Man sollte diese Aussichtsterrasse nicht verlieren», befand sie. Der geplante Innenhof sei mit der erzwungenen Begegnungsfläche in einem Gefängnishof vergleichbar. Eine andere Einsprecherin äusserte die Befürchtung, dass die einst zu erwartende Eintragung des Goetheanums in das Unesco-Welterbe durch die Überbauung Erli in Gefahr sei. Die vom Kanton bewilligte Aussichtsschutzzone entspreche lediglich einem Guckkasten.

Von unsinnigen Forderungen spricht dagegen der Anwalt der Bauherrschaft, Roland Müller. Man könne gar nicht bauen, «ohne von irgendwoher die Sicht einzuschränken». De facto käme diese Forderung einem Bauverbot gleich. Jeder Bauwillige dürfe jedoch auf Rechtssicherheit pochen. Es müsse ihm erlaubt werden, in dem gesetzlich gesteckten Rahmen bauen zu dürfen.

«Ausgeklügelter Kompromiss»

Jegliche Einschränkung würde automatisch Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Die Erli-Wiese sei Bestandteil des Baugebietes. Einwände gegen eine Überbauung hätten bei der Festlegung der Zonenvorschriften vorgebracht werden müssen. Dies sei jedoch nicht geschehen. Der Hauptharst der Goetheanum-Besucher benutze den offiziellen Anfahrtsweg. Letztlich gehe es also nur um die Interessen von einigen wenigen Anwohnern. Für diese sei jedoch die fünf Meter breite Aussichtsschutzzone «völlig ausreichend». Diese stelle einen ausgeklügelten Kompromiss zwischen dem Bedürfnis nach der freien Aussicht auf das Goetheanum und dem Erhalt der Bebaubarkeit der Parzelle dar. Kritisch geht Müller auch mit der Unterschriftensammlung der Einsprecher um. Diese hätten von ihnen abhängige Studenten eingesetzt, die Passanten suggestiv und unter zum Teil falschen Informationen zur Unterschrift gedrängt hätten. 20 Prozent der Unterzeichner hätten deshalb ihre Unterschrift bereits wieder zurückgezogen.

Anthroposophen-Land

Die anthroposophische Landbesitzerin der Erli-Wiese, die Stiftung Waldo von der Reichenau mit Sitz am Goetheanum, hatte im Oktober 2000 das Baurecht an die ihr nahestehende Stiftung Edith Maryon vergeben. Auf Wunsch der Stiftung Edith Maryon war dieser Vertrag Mitte 2007 aber wieder aufgelöst worden. Die Rechte gingen an die Wohnbaugenossenschaft Trigon weiter, die personell mit der Projektverantwortlichen, der Planwerk 3 Architektur und Design, verbunden ist. Die Trigon bezweckt, «ihren Mitgliedern preisgünstigen Wohnraum zu verschaffen und diesen dauernd der Spekulation zu entziehen, um selbstverwaltete, sichere und gemeinschaftliche Wohnformen zu verwirklichen». Im Sinne der Landbesitzerin sind die geplanten Doppelfamilienhäuser im anthroposophischen Stil gehalten.

Nachdem der Gemeinderat sämtliche Einsprachen abgewiesen hat, wird bei einem allfälligen Weiterzug das Baudepartement in Solothurn entscheiden müssen. Gemeindepräsident Kurt Henzi hält es sogar für wahrscheinlich, dass das Verwaltungsgericht und allenfalls das Bundesgericht über den Gestaltungsplan zu befinden haben werden. (Basler Zeitung)

Erstellt: 20.10.2009, 14:23 Uhr

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