Basel

Wegen Missbrauchs angeklagter Lehrer unterrichtete im Schulheim

Von Susanna Petrin. Aktualisiert am 28.10.2008 1 Kommentar

Im Aargau wurde ein Lehrer wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch einer minderjährigen Schülerin fristlos entlassen. Das Verfahren ist noch hängig. Im Baselbiet durfte er trotzdem wieder Minderjährige unterrichten.

Nach einem Hinweis stellte die Heimleitung den angeschuldigten Lehrer frei. (Foto Sandro Fiechter)

Nach einem Hinweis stellte die Heimleitung den angeschuldigten Lehrer frei. (Foto Sandro Fiechter)

Etwas gesehen, etwas geschehen?

Leser-Reporter

Haben Sie etwas Aussergewöhnliches gesehen, fotografiert oder gefilmt? Ist Ihnen etwas bekannt, das die Leserinnen und Leser von baz.ch/Newsnet wissen sollten? Senden Sie uns Ihr Bild, Ihr Video, Ihre Information per MMS an 4488 (CHF 0.70 pro MMS).
Die Publikation eines exklusiven Leserreporter-Inhalts mit hohem Nachrichtenwert honoriert die Redaktion mit 50 Franken. Mehr...

Als Anfang März dieses Jahres die Polizei im Schulheim Röserental einfuhr und Erkundigungen über einen Lehrer einholte, wurde es Heimleiter Wolfgang Lanz mulmig. Und er tat, was er – wie er im Nachhinein zugibt – von Anfang an hätte tun müssen: Er holte Referenzen ein und forschte nach. Von einem einstigen Vorgesetzten dieses Lehrers erhielt Schulleiter Lanz den entscheidenden Hinweis, sich einen Zeitungsartikel vom 25. November 2006 anzuschauen. Darin steht: «Ein junger Aarauer Bezirksschullehrer ist an seinem Wohnort verhaftet worden. Der 36-jährige Lehrer wird beschuldigt, eine heute 19-jährige Schülerin zwischen 2000 und 2005 – also sowohl während als auch nach ihrer Schulzeit – mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Der Lehrer wurde von der Schulpflege fristlos entlassen.» Die Schülerin war demnach zur Tatzeit zwischen 13 und 18 Jahre alt. Am 14. März 2008 wurde dieser Ende Januar eingestellte Lehrer auch im Röserental per sofort freigestellt, wie der BaZ erst gestern zugetragen wurde. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann laut Lanz erst zwei Wochen lang im Heim unterrichtet – danach sei er krank geschrieben gewesen. Es sei zu keinen Vorfällen mit Schülern gekommen.

Ein Zeugnis fehlte

Lanz räumt ein, unter Zeitdruck gestanden zu haben, als er den Lehrer einstellte. Dieser habe einen reinen Strafregisterauszug und gute Zeugnisse vorweisen können; nur das letzte Zeugnis habe trotz Nachfragen auch bei der Unterzeichnung des befristeten Vertrags noch gefehlt. «Daraus habe ich gelernt», sagt Lanz, «doch ich hätte nie gedacht, dass sich ein solcher Lehrer zu bewerben getraut. Er machte einen fast schon überkorrekten Eindruck. »

Die kantonale Heimaufsicht stellt sich hinter Lanz. «Der Heimleiter handelte blitzartig, sobald er vom Verfahren erfahren hat», sagt Fachstellenleiter René Broder. Als Konsequenz aus diesem Fall empfehle die Aufsicht nun allen Institutionen, stets Referenzen einzuholen und jeweils zu fragen: «Würden Sie diesen Mann jemals wieder einstellen?» Seit Anfang Jahr führt die Konferenz der Erziehungsdirektoren (EDK) eine schwarze Liste mit Lehrpersonen, die wegen Missbrauchs oder Gewalt verurteilt worden sind. Auf Anfrage kann die EDK einer Anstellungsbehörde mitteilen, ob jemand auf der Liste ist – jedoch ohne Details preiszugeben. Solange jedoch ein Verfahren hängig ist, wie im vorliegenden Fall, kann es keinen Eintrag auf der Liste geben, denn es gilt die Unschuldsvermutung. Und im Baselbiet ist die Bildungsdirektion zwar von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, verurteilte Lehrpersonen der EDK zu melden. Doch die Bezirksstatthalter als Aussteller von Strafbefehlen haben einen Ermessensspielraum zu entscheiden, über welche Urteile sie informieren.

Berufsverbot

Dem angeklagten Lehrer ist im Kanton Aargau die Berufsausübungsbewilligung entzogen worden. Doch davon hat das Baselbieter Heim nichts erfahren. Solange die Unschuldsvermutung gelte, könne ein Kanton nicht 25 weitere Kantone quasi vor einem Lehrer warnen, sagt der Baselbieter Bildungsdirektor Urs Wüthrich. Und Nic Kaufmann, Sprecher der Aargauer Bildungsdirektion, betont: «Es ist zwingend nötig, Referenzen einzuholen. » Arbeitgeber müssten sich nicht vor Gerichtsklagen fürchten: «Der Schutz von Jugendlichen wird in so einem Fall höher gewichtet als der Persönlichkeitsschutz des Angeklagten.» (Basler Zeitung)

Erstellt: 28.10.2008, 14:33 Uhr

1

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

1 Kommentar

Alfred Kohli

30.10.2008, 16:57 Uhr
Melden

Ich finde den Artikel einer Qualtätszeitung unwürdig. Der Artikel plemisiert Blick-mässig um die Institution schlecht zum machen, und den angeschuldigten Lehrer als Verbrecher erscheinen zu lassen. Dass noch keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt deutet möglicherweise darauf hin, dass die die Sachlage nicht ganz schwarz/weiss ist. Bisher galt in solchen Fällen die Unschuldsvermutung. Antworten



Basel

Populär auf Facebook Privatsphäre

Verzeichnis

Werbung

Telefonbuch

Marktplatz

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!

Familie, Beruf und Studium

Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.