Basel
Baselbiet soll unrentable Spitäler schliessen
Von Michael Rockenbach. Aktualisiert am 17.09.2010 20 Kommentare
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Der Krankenkassenverband Santésuisse drängt im Baselbiet auf die Schliessung unrentabler Spitäler. Damit rückt das Spital in Laufen in den Fokus. Was finden Sie: Braucht Laufen ein Spital?
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Peter Zwick (CVP) ist unter Druck. Der Baselbieter Gesundheitsdirektor müsste eigentlich dafür sorgen, dass Baselbieter Spitäler ihre Leistungen bis spätestens 2012 wirtschaftlicher erbringen, wenn die Kosten neu verrechnet werden. Vor einschneidenden Eingriffen schreckt er aber zurück. Auch das vergleichsweise teure Laufner Kleinspital mit seinen 60 Akut- und 22 Geriatriebetten will er keinesfalls schliessen. Zu retten versucht er es mit einem Kniff: der organisatorischen Zusammenschliessung des Laufner Spitals mit dem Kantonsspital Bruderholz. Mehr Zusammenarbeit bedeute mehr Effizienz, so die Botschaft der Gesundheitsdirektion.
Spitäler unzufrieden
Das nimmt man Zwick aber nicht einmal in Laufen ab. Seine Vorlage löse die neuen Herausforderungen nicht, stellte der Laufner Spitalverwalter Rudolf Mohler in der Beratung der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission über die Fusionsvorlage fest. Patrick Hugentobler, Leiter Kaufmännischer Dienst, und Siegfried Heinzl, ärztlicher Leiter des Bruderholzspitals, warnten vor einer «Verwässerung der Leistungskennzahlen». Zudem wiesen sie darauf hin, dass die «Grösse und Qualität eines Spitals (...) anerkanntermassen in einem direkten Zusammenhang» stehe. Auf den möglichen Zwangspartner Laufen gemünzt nicht eben eine nette Bemerkung.
Dabei hatte Zwick immer behauptet, die Vorlage sei «im Einvernehmen» mit den Spitaldirektoren erarbeitet worden. Diese Widersprüche gaben auch den Mitgliedern der Kommission zu denken. Dem Landrat beantragen sie einstimmig, die Fusionsvorlage zurückzuweisen und der Regierung den Auftrag zu erteilen, die Vor- und Nachteile folgender zwei Alternativen aufzuzeigen: einerseits die Variante Status quo und andererseits die Variante Kantonsspitäler Baselland, eine organisatorische Zusammenlegung aller drei Kantonsspitäler Bruderholz, Liestal und Laufen sowie der Kantonalen Psychiatrischen Klinik.
Solothurn viel weiter
Für Santésuisse wäre ein Erhalt des Status quo in Laufen gleich wie eine Zusammenlegung mit dem Bruderholz «reine Strukturerhaltung». Dafür dürften die Krankenkassen gemäss neuem Krankenversicherungsgesetz keine Beiträge leisten, wie der Verband bereits in früheren Stellungnahmen klarmachte.
Aus den gleichen Überlegungen lehnt er auch das neu vorgeschlagene Konstrukt der «Kantonsspitäler Baselland» ab. «Mit organisatorischen Zusammenlegungen allein lässt sich die Effizienz nicht so weit erhöhen, wie das nötig wäre», sagt Paul Rhyn, Sprecher von Santésuisse. Das zeige das Beispiel des Kantons Solothurn. Dort wurden die Spitäler Solothurn, Olten, Grenchen, Dornach und Allerheiligenberg nach einer ersten Schliessung des Breitenbacher Spitals 2005 in einer Aktiengesellschaft zusammengefasst – damals noch mit dem Ziel, möglichst alle Standorte zu erhalten.
Ein Ziel, das sich bei den neuen Anforderungen nicht mehr erreichen lässt, wie die Solothurner Spitäler AG erkennen musste. Deshalb stimmt der Solothurner Souverän am 26. September nun über eine Schliessung der Klinik Allerheiligenberg ab; aus dem Grenchner Spital wird im nächsten Jahr ein ambulantes Gesundheitszentrum mit Arztpraxen und Pflegeheimabteilungen, und in Dornach wird über einen Verkauf des Spitals an die Ita-Wegman-Klinik verhandelt. «Erhebliche Anpassungen sind heute unumgänglich», stellte die Solothurner Spitäler AG vor Kurzem in einer Mitteilung fest.
Rechtsstreit droht
Diese Erkenntnis möchten die Krankenversicherer auch von der Baselbieter Regierung hören. Dies wird aber nicht so bald der Fall sein, denn die Regierung stehe weiterhin zum Spitalstandort Laufen und wolle daran festhalten, wie Gesundheitsdirektor Peter Zwick auf Anfrage der BaZ ausrichten liess.
Damit deutet alles auf einen Rechtsstreit hin, denn falls sich die Krankenversicherer und das Laufner Spital nicht auf die Abgeltungen einigen können, legt die Baselbieter Regierung den Tarif fest, der 2012 neu eingeführt wird. Diesen Entscheid müssen die Krankenversicherer aber nicht hinnehmen: Mit einer Beschwerde können sie sich vor Bundesgericht wehren. Eine Gelegenheit, die sie sich kaum entgehen lassen werden, wenn die Baselbieter Regierung auf ihrem Standpunkt beharrt. (Basler Zeitung)
Erstellt: 17.09.2010, 07:36 Uhr
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20 Kommentare
Anstatt den Landbewohnern die Spitäler abzubauen, sollte man lieber mehr leichte Patienten dorthin überweisen. Für Notfälle wäre es einfach nur skandalös, zuerst eine halbe Stunde bis in die Stadt fahren zu müssen. Umgekehrt kann ein Krankenüberweis nach entsprechender Vorabklärung leichtens vorgenommen werden. Antworten
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