Basel
Baselbieter Regierung räumt Stolpersteine für Gemeindefusionen weg
Aktualisiert am 06.07.2010 1 Kommentar
Fusionswillige Gemeinden sollen in ihrem Zusammenschlussprojekt nicht behindert werden. (Bild: Daniel Desborough)
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Die Baselbieter Regierung will formalrechtliche Stolpersteine für Gemeindefusionen aus dem Weg räumen: Unter anderem dazu hat sie einen Entwurf zur Teilrevision von Kantonsverfassung und Gemeindegesetz in die Vernehmlassung geschickt.
Die Verfassung und das Gemeindegesetz wiesen heute Lücken auf, die im Falle einer Gemeindefusion zuerst geschlossen werden müssten, teilte die Regierung am Dienstag mit. Damit fusionswillige Gemeinden in ihrem Zusammenschlussprojekt nicht behindert werden, will die Regierung die nötigen Ergänzungen schon jetzt vornehmen.
Geregelt werden sollen etwa der Austritt fusionswilliger Gemeinden aus bereits bestehenden Zweckverbänden mit andern Gemeinden. Weitere Bestimmungen betreffen beispielsweise die rechtlichen Verhältnisse, wenn Einwohnergemeinden fusionieren, die dazugehörigen Bürgergemeinden aber nicht.
Vier parlamentarische Vorstösse hängig
Im Zuge der Teilrevision sollen zudem auch andere Punkte neu geregelt werden. Diese betreffen die Rechnungsprüfungskommissionen, einen Gemeindesteuerrabatt, gemeinnützige Arbeit als Strafe sowie die Gemeindeautonomie. Die Regierung will damit vier hängige parlamentarische Vorstösse umsetzen.
Weiter verweist die Regierung auf eine Empfehlung der landrätlichen Geschäftsprüfungskommission zur Frist bei Stimmrechtsbeschwerden sowie eine Bundesempfehlung zur Verhinderung von Korruption. Anpassungen erforderten schliesslich die Umsetzung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2).
Der Entwurf für die Teilrevision wurde von einer Kommission erarbeitet, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden sowie der Verwaltung zusammensetzte. Die Revision ist laut der Regierung für Kanton und Gemeinden kostenneutral. (amu/sda)
Erstellt: 06.07.2010, 16:18 Uhr
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