Basel
Baselland will verschärftes Hundegesetz
Aktualisiert am 08.12.2009 1 Kommentar
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Das verschärfte Hundegesetz gehe noch zu wenig weit, antwortet die Baselbieter Regierung in ihrer Vernehmlassung an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates, die den Gesetzesentwurf derzeit behandelt. Der Regierungsrat vermisst vor allem Bestimmungen über potenziell gefährliche Hunde, wie er am Dienstag verlauten liess. Der Kanton Basel-Landschaft kenne heute schon eine Bewilligungspflicht für entsprechende Hunderassen und habe damit gute Erfahrungen gemacht. Wenn das nationale Hundegesetz keine besonderen Regelungen zu potenziell gefährlichen Hunden enthält, so sei es nötig, dass die Kantone weitergehende Vorschriften zum Schutz von Mensch und Tier vor einer Gefährung durch Hunde beschliessen könnten.
Kein Scharfmachen aus sportlichen Zwecken
Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit dem Vorschlag des Bundesrates, wonach Hunde für den Schutzdienst auch zu rein sportlichen Zwecken auf Schärfe abgerichtet werden dürfen. Die im Gesetz aufgeführte Einschränkung auf bestimmte Organisationen, welche ausgebildete Schutzhunde einsetzen dürfen – etwa bei Armee, Grenzwache, Polizei und Sicherheitsunternehmen mit Bewilligung – decke die Bedürfnisse nach Schutzhunden ausreichend ab. (jg/PD)
Erstellt: 08.12.2009, 14:46 Uhr
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