Basel
Erhöhtes Rentenalter für Baselbieter Beamte
Aktualisiert am 09.12.2011 1 Kommentar
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Von den Sanierungskosten soll der Kanton Basel-Landschaft 989 Millionen Fr. tragen, wie die FKD am Freitag mitteilte. Für den Rest müssen die übrigen rund 240 der BLPK angeschlossenen Institutionen wie Gemeinden, Spitex-Organisationen oder auch Unternehmen wie die BLT aufkommen.
Insgesamt zählt die BLPK rund 25'000 aktive Versicherte und 8000 Rentner. Per Ende 2010 wies die Kasse eine Deckungslücke von 1,5 Milliarden Fr. und einen Deckungsgrad von noch 77,2 Prozent auf. Heute sei der Deckungsgrad noch tiefer, sagte BLPK-Geschäftsführer Hans Peter Simeon auf Anfrage sagte. Beziffern wollte er den aktuellen Wert jedoch nicht.
Amortisation über 40 Jahre
Nach den Vorstellungen der FKD sollen die Sanierungskosten nicht auf einmal einbezahlt, sondern über einen Zeitraum von 40 Jahren amortisiert werden. Neben dem Kanton als Arbeitgeber müssen im Sinn der Leistungsymmetrie auch die aktiven Versicherten und die Rentner einen Beitrag an die Sanierung leisten. Die 5500 Kantonsangestellten müssen nach Auskunft von Markus Nydegger. Leiter des Kantonalen Personalamts, nicht nur einen höheren Abzug für die Pensionskasse verkraften, sondern auch einen Leistungsabbau. So soll das Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht werden.
Anreize für eine vorzeitige Pensionierung sollen zudem abgeschafft werden, wie Nydegger sagte. Gleichzeitig ist eine Flexibilisierung des Rentenalters vorgesehen. Kantonsangestellte sollen sich künftig frühestens mit 58 pensionieren lassen, aber auch bis 70 arbeiten können. Für die 2800 Rentner besteht der Sanierungsbeitrag darin, dass sie künftig auf einen Teuerungsausgleich weitgehend verzichten müssen. Nach dem Willen der FKD soll die BLPK in Zukunft wie eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung geführt werden. Damit verbunden ist das System der Vollkapitalisierung. Auf diesem Weg würden Altlasten bereinigt und die BLPK auf eine nachhaltig solide finanzielle Grundlage gestellt, heisst es in der Mitteilung.
Systemwechsel nicht als Sparmassnahme
Ein wesentlicher Bestandteil des Reformpakets ist der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Richteten sich die Renten bisher nach der Höhe des versicherten Lohns, soll künftig das angesparte Kapital für die Rente massgeblich sein. Für Markus Nydegger, der das Reformpaket als «sehr ausgewogen» beurteilt, ist der Primatwechsel keine Sparmassnahme, vielmehr solle die Flexibilität erhöht werden. Am Ziel einer Rente in der Höhe von 60 Prozent des letzten Lohnes werde auch beim Beitragsprimat festgehalten.
Allfällige negative Auswirkungen dieses Systemwechsels sollen nach Angaben der FKD durch eine Besitzstandregelung so weit wie möglich vermieden werden. Gemäss der Mitteilung haben der Bund und die meisten Kanton den Wechsel zum Beitragsprimat bereits vollzogen. Die Finanzierung der BLPK soll nach Angaben der FaKD per 1. Januar 2014 in einem neuen Dekret geregelt werden. Nötig sei dies, weil neues Bundesrecht dies erfordere. Das Reformpaket selbst soll im kommenden Februar in die Vernehmlassung gehen. (jg/sda)
Erstellt: 09.12.2011, 13:46 Uhr
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1 Kommentar
Was für eine Verlierergeneration: zuerst die Plafonierung bei den Löhnen der älteren Arbeitsnehmer, dann mehrere Jahre kein oder nur ein teilweiser Teuerungsausgleich und nun als Krönung noch ein Jahr länger arbeiten und höhere Beiträge , wobei diese ja dauernd schon zugenommen haben in den letzten Jahren. Ausserdem dürfen sie keine "Anreize" mehr für eine frühere Pensionung erwarten. Antworten

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