Basel

Es gibt keine Cabarets mit Stripperinnen mehr

Von Dina Sambar. Aktualisiert am 02.11.2012

Die Baselbieter Regierung will den Tänzerinnen-Status abschaffen. Einige Cabaretbetreiber sind damit gar nicht so unzufrieden.

Ausgetanzt: Weil die strengen Regeln für Stripperinnen im Kanton Baselland die Cabaret-Betreiber abschrecken, gibt es dort offiziell keine derartigen Betriebe mehr.

Ausgetanzt: Weil die strengen Regeln für Stripperinnen im Kanton Baselland die Cabaret-Betreiber abschrecken, gibt es dort offiziell keine derartigen Betriebe mehr.
Bild: Keystone

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Im Prinzip sind Cabaret-Tänzerinnen aus Drittstaaten in Baselland zugelassen. Im Prinzip. Denn laut der Baselbieter Regierung haben die strengen kantonalen Auflagen und die engen Kontrollen potenzielle Gesuchsteller derart abgeschreckt, dass es im Baselbiet seit einigen Jahren mehr gibt.

Diese Aussage entlockt Peter Senn ein zynisches Lachen: «Natürlich gibt es im Baselbiet keine Cabarets mehr. Das lohnt sich ja nicht. Dafür haben sie jetzt viele illegale Bordelle und Kontaktbars.» Der Inhaber des Cabarets Red ­Palace hadert auch in Basel mit all den Vorschriften: «Bei den Kontaktbars unternehmen sie kaum etwas gegen illegale Frauen. Es sei halt nur eine Bar.»

Keine Prostitution von Tänzerinnen

Tänzerinnen müssen im Baselbiet beispielsweise mindestens 20 Jahre alt sein, alle Cabarets werden monatlich von der Polizei kontrolliert, Séparées sind nicht mehr erlaubt und das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) kontrolliert am Ende jedes Engagements die Löhne und Sozialabgaben. Für diese Kontrollen habe der Kanton unverhältnismässig viele Ressourcen aufgewendet, sagt der Regierungsrat.

Ein Teil dieser Schutzmassnahmen, die nicht in allen Kantonen gleich streng gehandhabt werden, hängt mit dem ­Cabaret-Tänzerinnen-Status zusammen. Dieser erlaubt unqualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU/EFTA-Staaten in der Schweiz zu arbeiten – jedoch nur als «Personen, die sich im Rahmen musikalisch unterlegter Showprogramme ganz oder teilweise entkleiden», wie sie amtlich korrekt bezeichnet werden. Solche Cabaret-Tänzerinnen dürfen sich etwa nicht prostituieren, keinen Alkohol konsumieren, haben verbindliche Arbeitsverträge und einen Mindestlohn. Sonderstatus soll verschwinden

Doch der Bund will den Tänzerinnen diesen Sonderstatus in Zukunft nicht mehr gewähren. Auch die Baselbieter Regierung spricht sich nun in ihrer Vernehmlassungsantwort – anders als ihre städtischen Kollegen – für eine Abschaffung aus. Eigentlich könnten sie Cabaretbetreiber mit der Abschaffung zufrieden sein, meint Senn ironisch: «Eine legale Tänzerin kostet uns 5500 Franken im Monat. Die gleiche Frau kostet uns als Sex-Touristin gar nichts, sondern bezahlt sogar noch für ihr Zimmer.» Die Baselbieter Regierung geht nicht davon aus, dass sich die Cabaret-Tänzerinnen in die Illegalität verlagern, «da für den Erhalt eines Einreisevisums strenge Einreisevoraussetzungen zu erfüllen sind.» Den illegalen Machenschaften im gesamten Bereich sexueller Dienstleistungen müsse man zum Schutz der betroffenen Frauen andere Mittel entgegensetzen. (Basler Zeitung)

Erstellt: 02.11.2012, 13:34 Uhr

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