Basel
Ex-Gemeinderat wegen Betrugs vor Gericht
Aktualisiert am 06.12.2011 3 Kommentare
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Die Anklage wirft dem 56-Jährigen gewerbsmässigen Betrug und weitere Delikte vor. Der Fall, dessen Verhandlung vor dem Baselbieter Strafgericht nun auf vier Tage veranschlagt ist, flog Anfang 2010 nach einem Suizidversuch des Angeklagten auf. In Abschiedsbriefen hatte der eidgenössisch diplomierte Buchhalter auf finanzielle Verfehlungen hingewiesen.
Zu Schaden gekommen sind die Gemeinden Birsfelden, Diepflingen, Zunzgen (alle BL) und Kappel (SO) sowie die Schützengesellschaft Sissach und seine Schwiegermutter. Der Nettoschaden beläuft sich auf rund 1,1 Millionen Franken.
Vertrauen missbraucht
Der Sachverhalt ist weitgehend unbestritten: Der Mann hatte sich im Jahr 2000 mit einem Treuhandbüro in Sissach selbstständig gemacht. Neben Treuhandaufträgen von kleinen Einwohnergemeinden übernahm er auch interims-Mandate als Gemeinde- und Finanzverwalter respektive Buchhalter zur Überbrückung von Vakanzen. Das Geschäft lief jedoch nicht wunschgemäss.
Über die Privatentnahmen aus seiner Firma habe er nie gross die Kontrolle geführt, sagte er. Er habe nach dem Prinzip Hoffnung gelebt, sagte er auf eine Frage des Gerichtspräsidenten. Er habe nicht den Mut gehabt, rechtzeitig die Notbremse zu ziehen. Er habe nicht wahrhaben wollen, dass er versagt habe, sagte der Angeklagte.
Die vom Gerichtspräsidenten mehrmals gestellte Frage, was ihn dazu bewogen hat, alle professionellen Grundsätze über Bord zu werfen und sich ab April 2002 aus fremden Kassen zu bedienen, beantwortete er mit: «Ich weiss es auch nicht». Unklar ist auch, wohin das unrechtmässig bezogene Geld geflossen ist.
Ertrogenes Geld verschollen
Er habe Rechnungen bezahlt, sagte der Angeklagte vage. Er frage sich selbst, wo das Geld sei - er wisse es nicht: Er spekuliere nicht an der Börse, besuche keine Casinos und habe keine Reserven. Der Konkurs seines Treuhandbüros ist noch nicht abgeschlossen. Auch ein Privatkonkurs sei ein Thema, sagte der Angeklagte.
Der heute 56-Jährige hat seit rund einem Jahr wieder eine Stelle. Der Arbeitgeber wisse indes nur über den Firmenkonkurs Bescheid. Die Verhandlung vor dem Dreiergericht wird am Mittwoch mit den Plädoyers fortgesetzt. Das Urteil wird am frühen Freitagnachmittag verkündet.
(amu/sda)
Erstellt: 06.12.2011, 16:16 Uhr
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3 Kommentare
Das zeigt doch einmal mehr, was man heutzutage für eine Karriere braucht, um eine Stelle zu finden.Ich mache jede Wette, wenn jetzt ein nichtkrimineller Arbeitsloser sich auf dieselbe Stelle beworben hätte, dass er die Stelle trotz guter Ausbildung nicht erhalten hätte!Die unverschuldet Arbeitlosen werden verkriminalisiert u.die wirklich Kriminellen werden naturgemäss angestellt????? Antworten

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