Basel

Höhere Abzüge und weniger Leistungen für Staatsangestellte

Aktualisiert am 02.02.2012 6 Kommentare

Die Baselbieter Regierung schickt das Reformpaket für die Pensionskasse in die Vernehmlassung. Laut Finanzdirektort Adrian Ballmer sind die Massnahmen «fair und ausgewogen» verteilt.

Bild: Daniel Desborough

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Die 2,3 Milliarden Franken teure Sanierung der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) ist einen Schritt weiter: Die Regierung hat das in seinen Grundzügen bereits seit Dezember bekannte Reformpaket in die Vernehmlassung geschickt. 2013 soll es vors Volk kommen.

Finanzdirektor Adrian Ballmer stufte die Vorlage am Donnerstag vor den Medien als «fair und ausgewogen» ein. Die geplanten Massnahmen seien sowohl für die Arbeitgeberseite als auch für die Versicherten «unerfreulich», räumte Ballmer ein. Die Reform solle jedoch für alle Beteiligen «so verträglich wie möglich» gestaltet werden. Das Leistungsziel beträgt weiterhin 60 Prozent des versicherten Lohns.

Wechsel zum Beitragsprimat

Einer der Kernpunkte der Sanierung ist der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat. Dies sei keine Sparmassnahme, sagte der Finanzdirektor. Vielmehr wolle der Kanton künftig gar mehr für die Vorsorge bezahlen, weil eine strukturelle Unterfinanzierung der Pensionskasse behoben werden soll. Durch den Systemwechsel hervorgerufene Härten sollen zudem mit einer Besitzstandsregelung abgefedert werden. Die Regierung zieht das Beitragsprimat vor, weil es dem Personal bei der Arbeitszeit sowie der Pensionskasse bei der Anpassung der Renten an die Vermögenserträge mehr Flexibilität verschafft.

Neben dem Systemwechsel hat die Pensionskassenreform für die Kantonsangestellten noch weitere Folgen: So müssen sie im Sinn der Lastensymmetrie mit höheren Beiträgen zur Sanierung der BLPK beitragen. Die Rentner müssen zudem künftig weitgehend auf den Teuerungsausgleich verzichten. Gleichzeitig ist ein Leistungsabbau geplant, indem das Rentenalter von 64 auf 65 Jahre erhöht und die Anreize für Frühpensionierungen abgeschafft werden sollen. Im Gegenzug ist eine Flexibilisierung des Rentenalters vorgesehen: Kantonsangestellte sollen sich künftig frühestens mit 58 pensionieren lassen können und spätestens mit 70 in den Ruhestand treten.

Loch von 1,5 Milliarden

Saniert werden muss die BLPK, weil sie wie viele andere Pensionskassen in Schieflage geraten ist. Der Deckungsgrad lagt Ende 2010 bei lediglich 77,2 Prozent; inzwischen dürfte er noch tiefer sein. Vor Jahresfrist belief sich die Deckungslücke auf 1,5 Milliarden Franken. Nötig ist die Pensionskassen-Reform auch wegen neuer Vorgaben des Bundes. Die Baselbieter Regierung entschied sich dabei dafür für das System der Vollkapitalisierung. Die laut Bundesgesetz ebenfalls mögliche Teilkapitalisierung wäre laut Ballmer nur kurzfristig günstiger gewesen und mit diversen Nachteilen verbunden.

Die BLPK soll also künftig wie eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung geführt und voll ausfinanziert werden. Auf diesem Weg soll die staatliche Pensionskasse von Altlasten befreit und auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden. Von den Sanierungskosten von insgesamt 2,3 Milliarden Franken entfallen 988,5 Millionen Franken auf den Kanton. Für den Rest müssen die rund 240 der BLPK angeschlossenen Institutionen wie Gemeinden, Spitex-Organisationen oder Unternehmen wie die BLT aufkommen. Die BLPK weist insgesamt rund 22'000 und 7500 Rentner auf.

Amortisation über 40 Jahre

Die Sanierungskosten sollen nicht auf einmal einbezahlt, sondern über einen Zeitraum von 40 Jahren amortisiert werden. Ballmer bezifferte die Jahrestranche des Kantons - unter Berücksichtigung eines von 4 auf 3 Prozent gesenkten technischen Zinssatzes - auf 43 Millionen Franken.

Im Zuge der Reform soll die BLPK in eine Sammeleinrichtung umgewandelt werden. Die angeschlossenen Institutionen sollen künftig ein eigenes Vorsorgewerk bilden und aus einer beschrankten Anzahl von Vorsorgeplänen auswählen können. Einzelne der angeschlossenen Institutionen haben bereits auf das Beitragsprimat gewechselt.

Die BLPK-Reformvorlage geht nun für drei Monate in die Vernehmlassung, bevor sie in der zweiten Jahreshälfte vom Landrat behandelt wird. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich am 3. März 2013 statt. In Kraft treten sollen das Reformwerk und die damit verbundenen Gesetzesänderungen auf Anfang 2014. (amu/sda)

Erstellt: 02.02.2012, 11:28 Uhr

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6 Kommentare

Frank Meister

02.02.2012, 15:20 Uhr
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Es ist eine Schande für den Kanton Baselland, dass auch hier die Finanzen in völliger Schieflage sind. Ich habe persönlich erlebt, wie die BLPK wenig sorgfältig mit dem Geld umgeht. Die Rentner und Institutiionen stehen ja für die Deckungslücken gerade, Antworten


Lars Mazucchelli

02.02.2012, 11:58 Uhr
Melden 5 Empfehlung 0

Teure Sache! 2,3 Mio. Potz! (Zahlen sind Glückssache).... Antworten



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