Basel
Im Notfall keine Notfallapotheke
Von Martin Brodbeck. Aktualisiert am 09.09.2012 19 Kommentare
Ida L. (Name der Redaktion bekannt) lebt in einem Oberbaselbieter Dorf. Vor kurzem musste sie die Notfallpraxis im Kantonsspital Liestal aufsuchen. Selbstständig konnte die gehbehinderte ältere Frau dies nicht tun. Sie musste ihre Tochter aufbieten, die sie nach Liestal fuhr. Dort erhielt sie die Salbe Imazol und Tabletten gegen Gürtelrose verschrieben.
Doch der diensttuende Hausarzt der Notfallpraxis konnte ihr die Salbe nicht abgeben, weil sie im Spital nicht verfügbar war. Er schrieb ein Rezept. Und weil es Sonntag war, musste die Tochter nach Basel fahren, um es in der Notfallapotheke am Petersgraben einzulösen. Ida L.s Angehörige können nicht verstehen, dass ein derart grosses Spital das Medikament nicht verfügbar hat und der Weg über Basel beschritten werden musste.
Keine Weisungsbefugnis
Nicolas Geigy, leitender Arzt der Notfallstation des Kantonsspitals in Liestal stellt klar, dass die Notfallpraxis zwar in den Räumen des Spitals, jedoch unabhängig von diesem durch die Ärztegesellschaft Baselland betrieben wird. Gegenüber den diensttuenden Hausärzten habe er keine Weisungsbefugnis. «Ich kann diese auch nicht haben, weil die Hausärzte in der Notfallpraxis in eigener Verantwortung arbeiten – so wie in ihrer Praxis.»
Geigy, der den konkreten Fall nicht kennt, sagt, dass es seines Wissens bisher keine Probleme bei der Medikamentenabgabe in der Notfallpraxis gegeben habe. Diese verfüge über eine eigene Apotheke mit den nötigsten Medikamenten. «Falls notwendig, können die Hausärzte der Notfallpraxis über den verantwortlichen Arzt der Notfallstation auch jederzeit auf das gesamte Sortiment der Spitalapotheke zurückgreifen», betont Geigy. «Diese deckt alle Bedürfnisse für unseren Notfalldienst ab.» Die Imazol-Salbe sei zwar nicht im Sortiment des Spitals, doch gebe es dafür ein Alternativprodukt. Es liege allerdings in der alleinigen Verantwortung des diensthabenden Hausarztes in der Notfallpraxis, welches Medikament er abgeben wolle. Geigy zeigt Verständnis dafür, dass dies nicht unbedingt ein spitalintern verfügbares Präparat sein muss: «Jeder Hausarzt arbeitet in seiner Privatpraxis mit seinen eigenen Medikamenten. Es liegt auch im Interesse der Versorgungssicherheit, wenn er auch in der Notfallpraxis mit ihm vertrauten Substanzen arbeitet und nicht mit solchen, deren Wirkungsweise er weniger abschätzen kann.»
Alternativen suchen
Ähnlich argumentiert Urs Buess. Der Hausarzt aus Füllinsdorf ist Ansprechperson der Ärztegesellschaft Baselland für die Notfallpraxis in Liestal. Medikamente bei Gürtelrose gebe auch er in seiner Privatpraxis per Rezept ab. Da ein Hausarzt sie selten brauche, würden sie sonst ablaufen. Buess betont, dass die 45 in der Notfallpraxis engagierten Ärzte frei sind, welche Medikamente sie direkt abgeben oder verschreiben. Man versuche stets, das Medikamentensortiment der Notfallpraxis den Bedürfnissen anzupassen. Den konkreten Fall kennt Buess nicht. Doch er gibt zu bedenken, dass die Situation in der Notfallpraxis mit der eigenen Praxis nicht vergleichbar ist. «In der Notfallpraxis kennen sich Arzt und Patient nicht.» Darum komme es manchmal vor, dass der Arzt nicht nachvollziehen könne, was ein Gang zur Notfallapotheke beim einzelnen Patienten auslöse. In solchen Fällen müssten die Patienten das Gespräch suchen. Nur so könne möglicherweise eine alternative Lösung gefunden werden – beispielsweise ein anderes Medikament mit vergleichbarer Wirkung aus der Spitalapotheke.
Basel und Fricktal haben bessere Notfallapotheken
Die Notfallpraxis in Liestal garantiert im Normalfall eine unkomplizierte Abgabe von Medikamenten der Basisversorgung. Denn während die Notfallstation des Kantonsspitals aus rechtlichen Gründen Medikamente in Randstunden und am Sonntag nur in Kleinstmengen abgeben darf, verfügen die Hausärzte der Notfallpraxis über eine Bewilligung zum Verkauf von Medikamenten (Selbstdispensation). Doch genau diese Selbstdispensation führt dazu, dass die Abdeckung mit Notfallapotheken im Baselbiet schlechter ist als in Basel oder im Fricktal. Die Baselbieter Apotheken beschränken sich auf den gesetzlich vorgeschriebenen Minimaldienst. Je zwei Apotheken – in der Regel eine im unteren und eine im oberen Kantonsteil – haben am Sonntag von 11 bis 13 Uhr geöffnet.
Heute, Sonntag, in Pratteln und in Allschwil. Besonders prekär ist es im oberen Kantonsteil. So wird am kommenden Sonntag nur je eine Apotheke in Birsfelden und Allschwil für zwei Stunden öffnen. Im Laufental hingegen hat die Städtliapotheke Laufen am Sonntag jeweilen von 9.30 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. Die Baselbieter Apotheker begründen den Minimaldienst damit, dass wegen der Selbstdispensation die Notfallapotheke zu wenig nachgefragt wird. In Basel hat die Notfallapotheke immer dann offen, wenn die anderen Apotheken geschlossen haben. Erweiterte Öffnungszeiten gibt es am Centralbahnplatz und im Bahnhof SBB. Die Apotheker im Fricktal bieten einen 24-Stunden-Notfalldienst an. Wie in Basel-Stadt dürfen im Aargau die Ärzte keine Medikamente verkaufen. (Basler Zeitung)
Erstellt: 09.09.2012, 09:27 Uhr
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19 Kommentare
Gelinde gesagt: nicht überraschend! Selbstdispensierende Ärzte sind nicht an der Grundversorgung und Betreuung ihrer Patienten interessiert, sondern am Profit durch ihre Verordnung. Dass Bund und Kantone diese Regelung zulassen, kann nur mit den enormen Lobbying-Anstrengungen von Ärtzeschaft und Pharmaindustrie erklärt werden. Einmal mehr bezahlt die Bevölkerung dafür einen hohen Preis. Antworten
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