Justizreform bringt keine Einsparungen
Ab 2011 werden Untersuchung und Anklageerhebung nicht mehr von zwei verschiedenen Ämtern geführt. Im Bild: Bezirksstatthalteramt Sissach.
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Wegen der neuen schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) entfällt ab 2011 im Landkanton die bisherige Trennung der Untersuchung, die die Statthalterämter vornehmen, von der Anklage, die die Staatsanwaltschaft erhebt. Das Besondere Untersuchungsrichteramt für Wirtschaftskriminalität (BUR) hat als einziges bereits beide Funktionen vereint.
Strafuntersuchung und Anklage sind heute im Rahmen der Stellenpläne und Budgets mit insgesamt 38,2 Stellen dotiert, Leitungsfunktionen inklusive. Künftig sollen nun für diese Aufgaben 38,5 Stellen bereit stehen, plus jene der ersten Staatsanwältin, wie die Regierung am Dienstag zu ihrer StPO-Umsetzungs-Vorlage mitteilte.
Die finanziellen Auswirkungen des Wechsels seien demnach «aus heutiger Sicht gering», heisst es in der Mitteilung. Die Zahl der Stellen bei der Staatsanwaltschaft legt der Landrat fest. (amu/sda)
Erstellt: 09.02.2010, 14:05 Uhr
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