Basel
Keine Rasenmäher am Pfingstmontag, weiterhin aber am 1. August
Aktualisiert am 10.06.2010 3 Kommentare
Sowohl als auch: Am Nationalfeiertag ist Feuerwerk erlaubt, ebenso das Rasenmähen.
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Die Regelung für Ostermontag, Pfingstmontag und Stephanstag war auch in der zweiten Lesung noch umstritten. In der ersten Lesung hatte der Rat noch einen CVP-Antrag angenommen, der diese drei Feiertage wie den 1. Mai und den 1. August behandeln wollte: Lärmige Tätigkeiten wie Rasenmähen sollten erlaubt bleiben.
Die SVP beantragte jedoch, dies wieder zu ändern, zumal viele Gemeinden solche Restriktionen schon kennten. Unterstützt wurde sie namentlich auch von der SP. Schliesslich strich der Rat mit 50 zu 34 Stimmen die Ergänzung aus der ersten Lesung wieder und beschloss, dass auch an diesen drei Feiertagen Ruhe Vorrang haben soll.
Weiterhin Rasenmähen am 1. August
Kaum thematisiert wurde der Einwand von SD-Politiker Rudolf Keller (die BaZ berichtete), der verhindern will, dass am 1. August Tätigkeiten wie etwa Rasenmähen ausgeübt werden dürfen. Somit behält der Schweizer Nationalfeiertag – zusammen mit dem 1. Mai – seinen Sonderstatus und es darf am 1. August auch künftig der Rasen maschinell getrimmt werden.
Auch kein Sport
Ähnlich entschied der Rat in der zweiten Streitfrage, ob an den hohen Feiertagen Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und Weihnachten Sportveranstaltungen untersagt sein sollen. In der ersten Lesung hatte der Rat auf Antrag der FDP beschlossen, dass das Verbot nur für Sportanlässe im Freien gelten soll.
Die EVP wollte jedoch, dass das Verbot wieder alle Sportveranstaltungen einschliessen solle; es gehe um die vier höchsten christlichen Feiertage. FDP und CVP wandten vergeblich ein, dass «Indoor»-Kulturanlässe an diesen Tagen auch erlaubt seien. Am Ende folgte der Rat mit 43 zu 42 Stimmen knapp der EVP.
Die Regierung hatte mit dem revidierten Ruhetagsgesetz unter anderem eine liberalere Regelung für den Bettag einführen wollen. Schliesslich verabschiedete der Landrat das gesamte Gesetz mit 83 Stimmen zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen. Eine obligatorische Volksabstimmung entfällt, da damit das zum Ausschluss nötige qualifizierte Mehr von vier Fünfteln übertroffen wurde. (jg/sda)
Erstellt: 10.06.2010, 12:51 Uhr
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3 Kommentare
Die "Bünzlis", die "Alles und Jedes" reguliert wissen wollen, sollten sich mal ein paar Wochen in Südfrankreich aufhalten. Dort gilt glücklicherweise immer noch die Devise: "Leben und leben lassen". Deshalb stört sich Niemand daran, wenn der Nachbar am Ostersonntag mit der Motorsäge seine Bäume im Garten stutzt oder an Pfingstmontag seinen Rasen trimmt. Ja, es gibt sie, die kleinen Paradiese! Antworten
Im Gegensatzt zu Südfrankreich ist die Schweiz besonders in den Städten sehr dicht besiedelt, drum spielt es schon eine Rolle ob mit der Motorensäge in ein paar Meter Distanz gewerkelt wird oder ob es sich um mehrere 100 Meter Entfernung handelt...werter Herr Zumstein. Menschen welche die Ruhe mögen als "Bünzli" zu betiteln zeugt jedenfalls von grosser Intoleranz...gell! Antworten
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