Basel
Kinderschänder arbeitet in Baselbieter Badi
Von Thomas Knellwolf. Aktualisiert am 11.02.2009 4 Kommentare
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Im vergangenen Sommer noch sass er an der Badi-Kasse und am Montag wegen Kindsmissbrauchs auf der Anklagebank des Strafgerichts des Kantons Baselland.
Ein 44-jähriger IV-Rentner muss sich in einem zweieinhalbtägigen Prozess wegen Sexualdelikten gegen mehrere Knaben verantworten, die er in genau jenem Baselbieter Freibad kennen gelernt hatte, in dem er als Aushilfe tätig ist. Vorgeworfen werden ihm sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfache sexuelle Nötigung, mehrfache Schändung und Pornografie.
Im Freibad Kontakte geknüpft
Der Angeklagte soll im Verlauf der Neunzigerjahre drei Buben im Alter von 11 und 14 Jahren geschändet haben. Zum Prozessauftakt zeigte er sich in den meisten Punkten geständig.
Seine Masche funktionierte laut Anklageschrift und Aussagen der Geschädigten so: Im Freibad knüpfte der Mann Kontakte zu Minderjährigen aus eher labilen Verhältnissen. Später liess er die Knaben bei sich übernachten, fuhr mit ihnen nach Holland in die Ferien und missbrauchte sie sexuell. Vor fünf Jahren flog die Sache auf. Die Polizei verhaftete den mutmasslichen Täter. Bei einer Hausdurchsuchung stellte sie Dutzende Kinderpornos sicher.
Keine pädophilen Gefühle mehr
Am ersten Prozesstag erklärte der Angeklagte, er verspüre heute keine pädophilen Gefühle mehr, wie «20 Minuten» berichtet. Letzte Saison habe er stundenweise in jenem Schwimmbad gearbeitet, in dem er auch seine Opfer kennen gelernt hatte.
Gegenüber «20 Minuten» bestätigte der Leiter des Freibads, dass der Angeklagte gegen Entlöhnung kleinere Aufgaben erledigt habe. Vom Strafverfahren habe ihn seine Aushilfe in Kenntnis gesetzt, allerdings nicht im Detail. Der Bademeister ist der Ansicht, die Behörden hätten ihn über die Vorwürfe informieren müssen. (baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 11.02.2009, 07:52 Uhr
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4 Kommentare
Beim lesen des Artikels wird mir einfach nur schlecht. Ich kann beim besten Willen nicht verstehen, dass solch kranke Menschen wieder auf freien Fuss gesetzt werden und erst noch in einem Freibad arbeiten dürfen. Er wird wieder eine sehr milde Strafe erhalten und auf freien Fuss gesetzt, wo er seiner Neigung freien lauf lassen kann. Er ist und kann nicht geheilt werden. Antworten
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