Basel

Landrat will härter gegen Hooligans vorgehen

Aktualisiert am 10.09.2009 7 Kommentare

Der Baselbieter Landrat hat sich für einen Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt bei Sportanlässen ausgesprochen: Er trat am Donnerstag mit 55 gegen 20 Stimmen in erster Lesung auf die Vorlage ein.

Der Baselbieter Landrat will einheitliche Regelungen zu Rayonverbot, Meldeauflagen und - auch vorsorglichem - Polizeigewahrsam für Hooligans.

Der Baselbieter Landrat will einheitliche Regelungen zu Rayonverbot, Meldeauflagen und - auch vorsorglichem - Polizeigewahrsam für Hooligans.
Bild: Keystone

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Mit dem Konkordat wollen die Kantone Massnahmen, die von den eidgenössischen Räte bereits für die Fussball-EM «Euro08» und die Eishockey-WM 2009 erlassen worden waren, ins Dauerrecht überführen. Der Bund hatte jene Massnahmen, die in die kantonale Polizeihoheit eingreifen, wegen verfassungsrechtlicher Bedenken bis Ende 2009 befristet.

Vorgesehen sind unter Anderem einheitliche Regelungen zu Rayonverbot, Meldeauflagen und - auch vorsorglichem - Polizeigewahrsam für Hooligans. Die Mehrheit der SP und die Grünen wollten allerdings auf die Vorlage nicht eintreten; sie kritiserten das Vorgehen wie auch zum Teil die Massnahmen.

Rechtsstaatliche Einwände

So brauche es für neue Strafen eine Diskussion auf Bundesebene und die Aufnahme ins Schweizerische Strafgesetzbuch, sagte etwa die SP-Sprecherin. Der Weg via Konkordat sei «rechtsstaatlich sehr fragwürdig». Auch werde etwa beim vorsorglichen Gewahrsam die Unschuldsvermutung durchbrochen, was Willkür zulasse.

Die Grünen warnten zudem vor Abstrichen bei den Grundrechten, die sich später in anderen Zusammenhängen als schwerwiegend erweisen könnten. Die Bürgerlichen relativierten die Auswirkungen aber: Die Massnahmen seien, zumindest nachträglich, anfechtbar, und es brauche dringend Schritte gegen Gewalt bei Sportanlässen.

Der Nichteintretensantrag der SP scheiterte aber. Ausser über den Konkordatsbeitritt hat der Rat über eine Polizeigesetzänderung zu befinden.

Diese wurde nötig, weil das Kantonsgericht für die richterliche Gewahrsamsüberprüfung eine Zuständigkeitsregelung in einem Gesetz statt in einem Dekret forderte. Es gab damit einem privaten Beschwerdeführer teils Recht. (amu/sda)

Erstellt: 10.09.2009, 12:56 Uhr

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7 Kommentare

daniel peter

10.09.2009, 14:13 Uhr
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polizei gehört ins stadion. unruhestifter gezielt herausnehmen. dann hat man ruhe, bevor sich die ganzen feigen mitläufer in szene setzen wollen. einer der sich als fan bezeichnet und gleichzeitig SEINEM verein so schaden zufügt, ist doch nicht zurechnungsfähig. es geht um den sport jungs. euer imponier gehabe ist einem richtigen fan langsam verleidet. Antworten


sandro hartmann

10.09.2009, 14:45 Uhr
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ich frag mich wo es im Kt. Baselland zu Ausschreitungen im Sport kommt???? Zunzgen/Sissach gegen Solothurn oder so? Antworten



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