Basel
Lehrer verprügelt Schüler im Klassenlager
Von Peter de Marchi. Aktualisiert am 12.07.2012 26 Kommentare
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Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Tätlichkeit, verschwundenes Geld, eingeschlossene Schüler, Leibesvisitationen, Prügel – Schauriges muss passiert sein im Schullager einer Kleinklasse aus dem Bezirk Arlesheim. Und die Frage aller Fragen: Wer hat zuerst gezogen, der Lehrer seinen Dolch oder der Schüler sein Sackmesser? Tatsache ist: Mehrere Eltern haben Strafanzeige gegen den Lehrer der Kleinklasse eingereicht. «Die Untersuchungen sind im Gange», bestätigt Michael Lutz, Mediensprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft. Mehr dürfe er zu dem laufenden Verfahren nicht sagen.
Ein Vater erfährt von einer Nachbarin, was in dem Schullager passiert sein soll. Ihre Tochter war auch in dem Lager, der Sohn erzählt erst jetzt, auf Drängen des Vaters: Der Lehrer soll Geld vermisst haben, sei ausgerastet und habe alle Knaben in einen Minibus gesperrt. Einzeln mussten sie rauskommen – Leibesvisitation. Der Lehrer habe den Schülern sogar in die Hosen gegriffen. Er sei ja nicht dabei gewesen, sagt der Vater, die Kinder aber erzählten alle dasselbe. Um es vorwegzunehmen: Der Lehrer hatte das Geld verlegt, keine Spur von Diebstahl. Das ist später an den Tag gekommen.
Schüler wurde verprügelt
Am Abend eskaliert dann die Situation. Die Kinder sind unruhig, schwatzen. Schliesslich sei dem Lehrer ein Nerv gerissen. Er habe seinen Sohn gepackt, erzählt der Vater, in den Würgegriff genommen, geschlagen und in eine Ecke geschmissen. Ein rechtsmedizinisches Gutachten liegt vor: Der Junge ist verprügelt worden. Schliesslich kommen die Messer ins Spiel: Der Lehrer hat einen Dolch, der Junge ein Sackmesser. Wer zuerst die Waffe in den Händen hielt, da stehe Aussage gegen Aussage, sagt der Vater. Er wisse es nicht. Die Polizei bereitet dem Spuk schliesslich ein Ende. Um drei Uhr morgens holte der Vater seinen Sohn in Liestal ab. Der Junge ist von der Schule verwiesen worden und besucht jetzt die Sekundarschule in einer anderen Gemeinde.
Der Vater ist Südländer und spricht perfekt Deutsch. Sein Sohn aber sei erst mit sechs Jahren in die Schweiz gekommen. Er beschreibt ihn als durchschnittlich intelligenten, eher stillen Jungen. Die Primarschule in Basel sei kein Problem gewesen, die Probleme seien erst mit dem Umzug ins Baselbiet aufgetaucht. Auf Anraten der Schule habe man seinen Sohn in eine Kleinklasse eingeteilt, wegen seiner Probleme mit der Sprache. Sohn beschwert sich über Lehrer
Die Erzählung des Vaters schwankt immer zwischen Enttäuschung, Resignation und Zorn. «Ich habe zu wenig auf meinen Sohn gehört», sagt er. In den ersten Wochen sei alles gut gegangen, dann aber habe sich der Sohn immer öfters über den Lehrer beschwert. «Ein Lehrer aber ist für mich immer noch eine Respektsperson und eine Vertrauensperson, die weiss, was sie tut.» Der Sohn aber sei immer unglücklicher geworden, sei leicht ausgerastet – und er habe ihm zu wenig Glauben geschenkt. Der angeschuldigte Lehrer hat sich bis jetzt nicht zu den Ereignissen geäussert. Auf der Therwiler Gemeindeverwaltung weiss man nichts von den Vorfällen in der Kleinklasse der Sekundarschule. Das sei Sache des Schulrates, die Gemeinde sei in solchen Fällen nicht involviert, sagt Gemeindeverwalter Theo Kim. Der Schulrat aber geht auf Tauchstation: «Wir haben uns eine Schweigepflicht auferlegt», sagt Schulrätin Marianne Straumann.
«Massnahmen ergriffen»
Eine Schweigepflicht, die auch der Anwalt des Jungen, der Basler Oliver Borer, zu spüren bekommt. Er wollte sich das vollständige Schülerdossier besorgen, um sich ein umfassendes Bild des Schülers machen zu können. «Die Akte wurde mir verweigert mit Hinweis auf den Datenschutz», sagt Borer. Absurd, es sei ein Grundsatz des Datenschutzes, dass der Betroffene jederzeit Einsicht nehmen kann in seine Akten – auch in Baselland.
Die Bildungsdirektion in Liestal ist informiert über den Vorfall, sagt Generalsekretär Roland Plattner. «Die zuständigen Behörden haben die in der Sache angezeigten und dem Ernst der Lage angemessenen Massnahmen ergriffen. Aufgrund der Hängigkeit des Verfahrens können und sollen aktuell keine weiteren Informationen gegeben werden.» Welche Massnahmen ergriffen worden sind, darf Plattner also nicht sagen. Der Ernst der Lage aber ist erkannt, immerhin ermittelt die Baselbieter Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Tätlichkeit. (Basler Zeitung)
Erstellt: 12.07.2012, 09:28 Uhr
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26 Kommentare
Als wäre die Situation für die (Kleinklassen)Lehrer nicht schon schwierig genug. So einen unausgewogenen Artikel ohne eine Stellungnahme der anderen Partei zu drucken ist pure Polemik. Journalist de Marchi giesst hier nur Oel ins Feuer. Man staunt dass die Redaktion der BAZ mit einen solchen amateurhaften und lausig recherchierten Artikel ueberhaupt an die Oeffentlichkeit geht. Antworten
Wer diesen Bericht liest, muss sich eines bewusst sein, die Darstellung des Falles ist wirklich einseitig abgelegt. Man findet immer nur Stellungnahme von Vater,Tochter und Sohn, der Lehrer hat noch keine Möglichkeit gehabt hier Stellung zu beziehen.
Wichtig jedoch ist, dass die STAWA einen "Aufhänger" hat und wieder einmal punkten könnte.
(nicht wie in anderen Fällen)
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