Basel

Mehr Senioren wird der Fahrausweis entzogen

Von Jonas Hoskyn. Aktualisiert am 07.08.2012 16 Kommentare

Die Zahl der Senioren am Lenkrad nimmt zu, deren Leistungsfähigkeit im Verkehr dagegen tendenziell ab. Innert zehn Jahren haben sich die Fahrausweisentzüge in der Region mehr als verfünffacht.

Verlust an Autonomie. Viele ältere Menschen wollen nicht aufs Auto verzichten.

Verlust an Autonomie. Viele ältere Menschen wollen nicht aufs Auto verzichten.

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Die Zahl der Senioren am Lenkrad nimmt zu, deren Leistungsfähigkeit im Verkehr dagegen tendenziell ab. Nach heutigem Modell muss sich ein Lenker ab 70 jedes zweite Jahr einem medizinischen Check unterziehen, um seinen Ausweis behalten zu können. Ist diese Praxis sicher genug?

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Die Zahl der Fahrausweisentzüge bei den älteren Verkehrsteilnehmern hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. So mussten letztes Jahr in Basel-Stadt und Baselland insgesamt 271 Personen über 75 ihren Führerschein abgeben. Zehn Jahre zuvor hatte diese Zahl noch bei 48 gelegen, viereinhalb Mal weniger. Schweizweit zeigt der Trend in die gleiche Richtung: In den letzten zehn Jahren stiegen die Ausweisentzüge bei über 70-Jährigen um das Dreifache, während sie in den anderen Alterskategorien mehr oder weniger konstant blieben.

Für den Anstieg gibt es mehrere Gründe. So sind heute schlichtweg mehr Senioren auf den Strassen unterwegs als früher. Wer heute über 80 Jahre alt ist, hat den Führerschein in den 1950er-Jahren gemacht, gehört also zur ersten Generation, in welcher der Führerausweis zu etwas Selbstverständlichem wurde. Noch zwanzig Jahre zuvor war das anders. Dies verdeutlicht eine Studie des Bundesamts für Statistik: Zwischen 1994 und 2010 verdoppelte sich die Zahl der über 80-Jährigen, die im Besitz eines Führerscheins sind. Mittlerweile haben in dieser Altersgruppe schon 40 Prozent das «Billett» – Tendenz steigend. In den beiden Basel sind das mittlerweile 9500 Personen.

Dazu kommt die demografische Entwicklung: «Wir leben in einer Gesellschaft mit vielen älteren Leuten», sagt Beat Loosli, Chef des Dienstes für Verkehrszulassungen und Sanktionen bei der Basler Polizei. «Gleichzeitig wollen wir immer mobil bleiben.» Gerade älteren Leute falle es oft sehr schwer, den Führerausweis abzugeben. «Damit ist immer auch ein Verlust an Autonomie verbunden.»

Nichteignung als Hauptgrund

Doch auch bei den Behörden hat ein Umdenken stattgefunden: «Man ist sich der Problematik von Rentnern am Steuer heute stärker bewusst», meint Loosli. Einerseits habe es eine Häufung von Unfällen gegeben, bei denen Rentner das Gas- und das Bremspedal verwechselt haben. Zum anderen rüttelten Fälle wie jener von «Olivia P.» vor sieben Jahren die Öffentlichkeit auf. Damals wurde im Aargau ein 15-jähriges Mädchen von einem halbblinden 82-Jährigen mit Altersdemenz überfahren.

Tatsächlich ist die «Nichteignung» wegen einer Krankheit oder eines Gebrechens der Hauptgrund für Ausweisentzüge bei Senioren. Fast die Hälfte der schweizweit rund 3200 Entzüge für Fahrer über 75 wurden letztes Jahr so begründet. Auch in der Kategorie Missachtung des Vortritts nehmen die Senioreneinen Spitzenplatz ein. Witziges Detail am Rande: Zwei Senioren über 70 mussten letztes Jahr ihren Führerschein abgeben, weil sie ohne Begleitperson zu einer Lernfahrt aufgebrochen waren.

Auch sonst haben es einige Rentner faustdick hinter den Ohren. Einzig bei den Rasern wurden mehr Widerhandlungen gegen die Entzüge festgestellt als in der Seniorenkategorie «Nicht­eignung wegen Krankheit oder Gebrechen». Konkret wurden 4131 Autolenker gestoppt, die eigentlich nicht mehr hinter dem Lenkrad sitzen durften. In rund 170 Fällen kam es dabei zu einem Unfall, die meisten Vorfälle wurden von der Polizei als «schwerer Fall einer Widerhandlung» eingeordnet.

Ansprüche sind höher

Ebenfalls auf den Anstieg ausgewirkt hat sich, dass 2005 die Administrativmassnahmen verschärft wurden. «Bei der Frage nach einem Entzug schaut man das automobilistische Vorleben genauer an», so Loosli. Auch wird seither der Führerausweis schneller und prinzipiell auch länger entzogen – in allen Altersklassen. Aber gerade bei Rentnern gelte dieser Entzug oftmals für immer. «Heute sind die Ansprüche bei einer Prüfung der Fahrtauglichkeit deutlich höher als früher.»

Bei einem kleinen Auffahrunfall ohne weitere Folgen etwa gebe es normalerweise einen kurzen Entzug. «Wenn der Verdacht naheliegt, dass ein medizinisches Problem vorliegt, schicken wir den betreffenden Fahrer zu einem Vertrauensarzt», beschreibt Loosli das Prozedere. Rund zehn Mediziner sitzen in Basel-Stadt in der Fahrtauglichkeitskommission. Je nach Arztbericht wird ein Führerausweisentzug veranlasst. Und auch bei einem Plazet des Arztes wird der Rentner im Zweifel zu einer Kontrollfahrt aufgeboten.

Und die Behörden würden gerne noch weiter gehen: «Aus Sicht der Verkehrssicherheit wäre es wünschenswert, wenn die Verkehrserziehung nicht mit dem Erhalt des Ausweises enden würde», meint Loosli. Sprich neben dem Aspekt der Gesundheit sollen auch Verkehrsregeln und Verhalten als Automobilist stärker geprüft werden. Das betreffe nicht nur Rentner, «aber wenn die Fahrprüfung 50 oder 60 Jahre zurückliegt, ist dieses Problem natürlich grösser als bei einem 30-Jährigen.» (Basler Zeitung)

Erstellt: 07.08.2012, 07:18 Uhr

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16 Kommentare

Bosshard Matthias

07.08.2012, 07:58 Uhr
Melden 29 Empfehlung 0

Wenn ich nur schon rechts die Abstimmung "Ist der Kreisel bei der Prüfstation trotz Sanierung gefährlich" sehe und 52.2 % finden ihn gefährlich, dann muss ich mich schon fragen!
Ich fahre täglich über diesen und seit der Sanierung ist er gross und es gibt mehr als genug Platz.
Vieles wird vom Staat mittlerweile übertrieben, so auch den Ausweisenzug aufgrund einem Auffahrunfall.
Antworten


Jasmin Loser

07.08.2012, 08:28 Uhr
Melden 25 Empfehlung 0

Den Führerschein abzugeben, wenn man 50 Jahre und länger gefahren ist, ist sicher nicht einfach. Ich kann verstehen, dass ein Senior dies als Einschränkung und Bevormundung empfindet. Aber die Gefahr, die von jemandem (unabhängig des Alters) ausgeht, der krank ist, mangelnde Reaktion zeigt oder die Verkehrsregeln nicht mehr beherrscht, ist zu gross, um auf die Befindlichkeiten Rücksicht zu nehmen. Antworten



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