Basel

Mordversuch an Tochter: 14 Jahre Haft für Ex-Landrat

Aktualisiert am 12.11.2010 3 Kommentare

Ein ehemaliger SD-Landrat wurde wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt. Der Baselbieter wurde noch weiterer Delikte schuldig gesprochen.

Versuchter Mord, schwere Körperverletzung und Pornographie: Das Strafenregister gegen den Baselbieter ist lang.

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Bild: Polizei BL

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Der frühere Baselbieter SD-Landrat F. A., der auf seine Tochter und deren Freund geschossen hatte, ist wegen mehrfachen Mordversuchs zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Vom Vorwurf, die Tochter sexuell missbraucht zu haben, sprach ihn das Strafgericht frei.

Ausser wegen Mordversuchs verurteilte das Gericht den heute 52-jährigen A. am Freitag auch wegen schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte. In der rund zweieinhalbstündigen mündlichen Urteilsbegründung sprach die Strafgerichtspräsidentin von einem «äusserst schweren Verschulden».

Konservatives Familienbild

Hintergrund war ein Familiendrama. Der Mann, ein Bahnangestellter, war in einer hierarchischen Religionsgemeinschaft aufgewachsen, lebte darin und hatte ein «hierarchisch-konservatives Familienbild», wie die Präsidentin sagte: Der Zusammenhalt der Familie war oberstes Gebot, und er war deren Oberhaupt.

Gleichzeitig sei A. unfähig gewesen, seine Sicht der Dinge in Frage zu stellen und Bedürfnisse Anderer zu sehen. Als dann die Tochter einen Freund hatte und weg wollte, sei der Mann damit nicht fertig geworden. Er versuchte, die Tochter zur Rückkehr zu bewegen, und terrorisierte die Familie des Freundes mit Sachbeschädigungen.

Nach einer Anzeige der Tochter wurde ihm ein Annäherungsverbot auferlegt. Im April 2004 kam es dann zu den Schüssen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass A. der Tochter und deren Freund vor deren Wohnung auflauerte, sie mit Pfefferspray besprayte und dann die Tochter zwingen wollte, ihren Freund zu fesseln.

Als die Opfer zu flüchten versuchten, schoss A. mit einer Pistole seiner Tochter in den Rücken und gab später noch einen zweiten Schuss ab. Die Tochter wurde mittelschwer verletzt; sie und ihr Freund respektive heutiger Ehemann seien zudem seelisch schwer traumatisiert worden, hielt die Präsidentin fest.

Kein Missbrauch

Soweit stützte sich das Gericht insbesondere auf die Aussagen der Opfer. Anders beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung, welchen der Mann stets bestritten hat: Hier sah das Gericht in den Aussagen der Tochter Ungereimtheiten, Widersprüche und Anzeichen, dass diese nicht auf Realitäten beruhten.

Ein Schuldspruch auf der Basis solcher Aussagen sei «nicht vertretbar», sagte die Präsidentin, - und dies nicht nur, weil im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden wäre. Ebenfalls sah das Gericht von einer Verwahrung ab: Diese wäre unverhältnismässig, da es keine Anhaltspunkte mehr für eine «akute signifikante Wiederholungsgefahr» gebe.

Mit dem Strafmass liegt das Baselbieter Strafgericht nahe am Antrag der Staatsanwaltschaft, die 15 Jahre - und auch die Verwahrung - verlangt hatte. Die Verteidigung hatte dagegen auf versuchten Totschlag und eine Freiheitstrafe von dreieinhalb Jahren plädiert.

A. muss den beiden Opfern eine Genugtuungssumme von total 50'000 Franken zahlen. Aufsehen erregt hatte der Fall wegen der Flucht des Mannes: Er hatte sich zwar eine Woche nach den Schüssen gestellt, war später aber ausgebrochen und erst mehr als drei Jahre später von Grenzwächtern in Laufenburg AG gefasst worden. (mrs/sda)

Erstellt: 12.11.2010, 15:22 Uhr

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3 Kommentare

Morten Lupers

13.11.2010, 10:38 Uhr
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Ein ehemaliger SD-Landrat, ausgerechnet von Grenzwächtern gefasst. Erkenne nur ich daran die bittersüsse Ironie? (Stichwort Schengen.) Gut, dass man so einen verstörten Menschen hinter Gitter weiss - hoffentlich für so lange, wie er wahrscheinlich selber in der Verwahrungsabstimmung verlangt hatte. Antworten


Julian Kamasa

13.11.2010, 22:17 Uhr
Melden

Wieso nicht ins fiktive "Land für ausgewiesene Kriminelle aus der Schweiz" ausschaffen? Die Ironie dieses Schicksals ist wirklich bittersüss.. Antworten



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