Basel

Regierung belastet die Älteren stärker

Von Thomas Gubler. Aktualisiert am 21.06.2012 12 Kommentare

Die Vorlage zur Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse schont die jüngeren Arbeitnehmer. Auch Staatsangestellte und Gemeinden werden bei der Sanierung der Baselbieter Pensionskasse teilweise geschont.

Der Gang in die Rente dauert künftig im Kanton Baselland etwas länger – und er wird teurer.

Der Gang in die Rente dauert künftig im Kanton Baselland etwas länger – und er wird teurer.
Bild: Keystone

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Die Baselbieter Regierung hat am Dienstag die Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) zuhanden des Landrats verabschiedet und die überarbeitete Vorlage gestern den Medien vorgestellt. Dabei hat sie einige Forderungen der Arbeitnehmerschaft und der Gemeinden zumindest teilweise erfüllt. Wichtigste Abweichung vom Vernehmlassungsentwurf: Die PK-Beiträge werden nicht wie vorgesehen hälftig zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt, sondern im Verhältnis 45 zu 55. Nicht gerüttelt wird am künftigen Rentenalter 65.

Mit dem neuen Verteilschlüssel fällt auch die sanierungsbedingte Erhöhung der Lohnprozente geringer aus. Diese liegt neu im Schnitt bei 1,4 statt bei 2,6 Prozent. Und der Anteil der Arbeitnehmer an den Kosten der Pensionskassensanierung sinkt von 44 auf 34 Prozent. Die Kantonsquote steigt von 990 Millionen auf 1,069 Milliarden Franken. Dies aber nicht wegen der Verbesserungen für die Arbeitnehmer, sondern, weil die im ersten Entwurf auf 2,3 Milliarden geschätzte Deckungslücke inzwischen noch grösser ist.

Schlechterer Besitzstand

Das Entgegenkommen an die Arbeitnehmenden geht nämlich nicht zulasten des Kantons. Die Milderungen sind für ihn finanziell neutral. Die Zeche bezahlen diejenigen Arbeitnehmer, die vor der Pensionierung stehen mit einem schlechteren Besitzstand. «Diese Massnahmen werden vollumfänglich mit Änderungen bei den Besitzstandswahrungen gegenfinanziert», schreibt die Regierung. Finanzdirektor Adrian Ballmer ist dennoch überzeugt, «dass wir die Reform für alle Beteiligten so erträglich wie möglich gestaltet haben».

Festgehalten hat die Regierung an den vier Grundprinzipien der Reform. Das heisst, die BLPK wird voll kapitalisiert und ab 2014 wie eine privatrechtliche Vorsorgeeinrichtung geführt. Zudem werden nur noch Vorsorgepläne im Beitrags- und nicht mehr im Leistungsprimat angeboten. Das heisst, das angesparte Guthaben inklusive Verzinsung wird mittels Umwandlungssatz in eine Jahresrente umgerechnet. Drittens wird die BLPK in eine Sammeleinrichtung umgewandelt, in welcher alle angeschlossenen Arbeitgeber jeweils ein eigenes Vorsorgewerk bilden. Schliesslich werden Anpassungen an das geänderte Bundesrecht vorgenommen, indem nur noch die Finanzierung der Pensionskasse und nicht mehr umfassend die berufliche Vorsorge geregelt wird. Die Sanierung der Pensionskasse durch Kantone und Gemeinden soll nicht auf ein Mal, sondern im Laufe von 40 Jahren erfolgen. Der jeweilige Ausfinanzierungsbeitrag ist der BLPK während dieser Zeit, verzinst mit dem technischen Zinssatz von drei Prozent, zu entrichten.

Gemeinden kommen besser weg

Allerdings muss diese Frist nicht in allen Fällen 40 Jahre lang sein. Die Arbeitgebenden können neu die Amortisationsfrist frei wählen und beispielsweise auch sofort und auf ein Mal ausfinanzieren. In diesem Punkt kommt die Regierung einer Forderung des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden nach, der eine Flexibilisierung der Frist gefordert hat. Besser weg kommen die Gemeinden noch in einem weiteren Punkt. So bleiben die Lehrpersonen des Kindergartens, der Primar- und der Musikschule im Bestand des Kantons. Das heisst, diese Lehrpersonen bleiben im kantonalen Vorsorgeplan und der Kanton ist weiter für deren Lohn- und Pensionskassenadministration zuständig.

Hingegen wurden die Einwohnergemeinden von der Garantiegewährung für die Forderungen der Pensionskasse an die Bürger- und Kirchgemeinden nicht dispensiert. Keine Spezialregelung wird es auch für die Reformierte Landeskirche geben: Sie sieht aufgrund der finanziellen Verpflichtungen, die durch die Sanierung auf sie zukommen, ihre Existenz infrage gestellt und schlug eine Begrenzung der finanziellen Verpflichtungen auf eine halbe Jahreseinnahme vor. «Jemand muss es finanzieren. Wenn nicht die Landeskirche, wer dann?», fragte der Projektleiter der Reform, Markus Nydegger, rhetorisch. Laut Adrian Ballmer soll der Landrat die Reform in der zweiten Jahreshälfte beraten, damit am 3. März 2013 eine allfällige Abstimmung stattfinden kann. Anfang 2014 sollen die neuen Bestimmungen in Kraft treten. (Basler Zeitung)

Erstellt: 21.06.2012, 07:24 Uhr

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12 Kommentare

Henri Ginther

21.06.2012, 08:37 Uhr
Melden 18 Empfehlung 0

die Altem müssen doch immer den Kopf herhalten, sie werden schon mit niedrigen Renten abgespiesen und werden von der Steuerbehörde nach Strich und Faden GESCHROEPFT. Antworten


John Basler

21.06.2012, 12:56 Uhr
Melden 13 Empfehlung 1

Die älteren die das Leben lang einbezahlt haben werden jetzt noch mehr abgerissen , aber gewisse "Sesselpupser" haben ja Heut zu Tage das grosse Bedauern mit den Jungen.Die armen Jungen sind immer im Stress ,sie verdienen viel zu wenig und 4 Wochen Ferien sind sowiso an der Schmerzgrenze ! Wir älteren verdienten uns ja mit Easy Jobs eine Goldene Nase und genossen lange 4 Wochen Ferien (Ironie!) Antworten



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