Basel

«Wie in einer Bananenrepublik»

Von Denise Battaglia. Aktualisiert am 02.06.2009 8 Kommentare

Linksgrüne Parlamentarier machen seit Monaten auf «rechtswidrige Praxen» der Baselbieter Regierung aufmerksam und stellen fest, dass diese sich um das Gesetz foutiert. In den drei angeprangerten Beispielen interpretiert die Regierung das Recht tatsächlich eigenwillig.

Rechtswidrig. Die Baselbieter Regierung foutiere sich um das Recht, kritisieren linksgrüne Parlamentarier.

Rechtswidrig. Die Baselbieter Regierung foutiere sich um das Recht, kritisieren linksgrüne Parlamentarier. (Bild: Margrit Müller)

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Linksgrüne Parlamentarier im Baselbiet werfen der Regierung vor, sie missachte Gesetze. Landrat Jürg Wiedemann spricht gar von einer «Bananenrepublik». Teilen Sie diese Ansicht?

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Das ist ein happiger Vorwurf: Die Baselbieter Regierung, sagt Landrat Jürg Wiedemann (Grüne), verhalte sich wie eine Regierung in einer «Bananenrepublik». Für Wiedemann handelt die Exekutive willkürlich, das heisst: Sie lässt sich von Eigeninteressen und nicht von allgemeinen Regeln, dem Gesetz, leiten.

Illegal

Wiedemann ist nicht der einzige Parlamentarier, welcher der Exekutive vorwirft, dass sie sich ums Gesetz foutiert. Im vergangenen halben Jahr machten linksgrüne Politiker drei Mal auf «rechtswidrige» und «illegale» Praxen der bürgerlichen Regierung aufmerksam. SP-Präsident Martin Rüegg findet die Bezeichnung «Bananenrepublik» zwar etwas übertrieben, trotzdem ist auch für ihn die Rechtsauffassung der Regierung «nicht nachvollziehbar und seltsam». Entweder werde die Regierung juristisch schlecht beraten und sei sich nicht bewusst, dass sie die Gesetze «grosszügig verbiegt», sagt Rüegg. «Oder aber sie ritzt bewusst an den Grenzen der Legalität, wenn es ihr gerade in den Kram passt.» Die drei von SP und Grünen angeprangerten Beispiele sind folgende:

> Ausstandspflicht:

Die Kantonsverfassung äussert sich klar: Sie schreibt den Regierungsratsmitgliedern vor, dass sie in Ausstand treten müssen, wenn sie bei einem Geschäft befangen sind. Die Ausstandspflicht gilt für «Vorbereitung, Beratung und Beschlussfassung», heisst es in Paragraf 58. Nimmt man ihn wörtlich, dann muss ein befangener Regierungsrat den Raum bereits verlassen, bevor das entsprechende Geschäft behandelt wird.

Die Regierung nimmt den Paragrafen nicht wörtlich. Ein befangenes Regierungsratsmitglied muss den Raum nur dann verlassen, wenn bei dem Geschäft die Diskussion verlangt wird. Wird sie nicht verlangt, darf das befangene Regierungsratsmitglied im Sitzungszimmer bleiben – auch während der Abstimmung; es dürfe bloss nicht selber abstimmen, erläutert die Regierung die Alltagspraxis auf die Frage von Martin Rüegg, wie es die Regierung mit der Ausstandspflicht halte.

Ausgelöst worden war der Vorstoss durch das Verhalten von Baudirektor Jörg Krähenbühl (SVP). Dieser hatte mehr als einmal die Ausstandspflicht beim Geschäft über die geplante Kap-Tramhaltestelle in Reinach verletzt, gegen die er sich als Privatmann wehrt und die er später als Baudirektor aus der Planung kippte. Damit hatte er die Reinacher Behörde, die die Kap-Haltestelle favorisiert, erzürnt.

Dass die Regierungsratsmitglieder den Raum nicht «immer» verlassen, wenn sie befangen sind, geht für Rüegg nicht. «Hier hat sich aus Bequemlichkeit eine Praxis eingeschliffen, die dem Gesetz widerspricht.» Was Rüegg vor allem nervt, ist die «mangelnde Einsicht und Lernbereitschaft dieser Regierung». Tatsächlich ist die Regierung bis heute der Ansicht, dass «Regierungsrat Jörg Krähenbühl die Ausstandspflicht nicht verletzt hat». Allerdings räumt sie ein, dass es sich um einen Grenzfall handle und sie «in einem gleich gelagerten Fall» künftig von «einem solchen Vorgehen» absehen wolle.

> Bausparen:

Auch das Bundesgesetz zur Steuerharmonisierung ist klar. Seit 2000 verbietet es Steuerabzüge fürs Bausparen. Der Kanton Baselland, der diesen Steuerabzug 1991 als erster Kanton in der Schweiz einführte, erhielt vom Bund eine zusätzliche vierjährige Übergangsfrist für dessen Abschaffung. Seit dem Jahr 2005 dürfte es also das Steuerprivileg für zukünftige Hausbesitzer in Baselland nicht mehr geben.

Das Privileg gibt es immer noch. Jahr für Jahr bewilligt die Regierung den Steuerabzug aufs Neue. «Der Abzug ist illegal», monierten Jürg Wiedemann und Marc Joset (SP) an der Landratssitzung Anfang Mai. Das Baselbieter Bausparmodell verstosse «in gröbster Weise» gegen das eidgenössische Steuerharmonisierungsgesetz. Doch die Regierung kümmert das nicht.

Sie hat ihr eigenes Verständnis davon, wann ein Bundesgesetz eingehalten werden muss. Ihre Argumente für die Beibehaltung des Steuerprivilegs sind erstens: Vergangenen Herbst sei eine eidgenössische Bausparinitiative eingereicht worden; ergo «war der Regierungsrat noch nie besser legitimiert, die Übergangsfrist für das Bausparen zu verlängern», belehrte Finanzdirektor Adrian Ballmer (FDP) die linksgrünen Landräte.

Demnach bewirkt für Ballmer bereits eine eingereichte Initiative eine Veränderung. Joset wies den Regierungsrat darauf hin, dass man auch (noch) nicht 140 Stundenkilometer auf der Autobahn fahren dürfe, bloss weil jemand eine Initiative für Tempo 140 eingereicht habe.

Zweites Argument: Das Bausparmodell sei eine Erfolgsgeschichte; ergo muss der Kanton Baselland das Bundesgesetz nicht befolgen. Nach dieser Logik könnte sich jeder Kanton Bundesrecht widersetzen, wenn dieses ihm nicht passt. Drittes Argument: Weil man den Gesetzesverstoss aus «formalrechtlichen Gründen» gerichtlich nicht überprüfen könne, habe der Kanton keine Sanktionen zu befürchten; ergo kann man die rechtswidrige Praxis weiterführen.

Für die Regierung sind somit illegale Handlungen zulässig, solange sie nicht bemerkt oder sanktioniert werden (können). Für Wiedemann ist «eine Regierung mit diesem Rechtverständnis kein Vorbild, sondern ein Armutszeugnis für den Kanton».

> Bewilligung von Läden:

«Ist die Anwendung bekanntermassen rechtswidriger Praxen ein Kavaliersdelikt?», fragte Landrat Isaac Reber (Grüne) vergangenen September in einer Interpellation. Der Grund für diese rhetorische Frage war die Bewilligung von Verkaufseinheiten – vom Tankstellenshop bis zu Läden wie Aldi – in der Gewerbezone, obwohl es dafür keine gesetzliche Grundlage gab.

Ein Entscheid des Kantonsgerichts Anfang 2001 bestätigte noch, dass solche Bewilligungen in der Gerwerbezone nicht zulässig sind. Trotzdem bewilligte die Baselbieter Verwaltung sieben weitere Jahre den Bau von Aldis, Lidls und Tankstellenshops unter 1000 Quadratmetern in der Gewerbezone.

Die Begründung der Regierung, warum sie sich um das Gerichtsurteil foutierte: «Die Verwaltung hat die verschiedenen Auslegungselemente anders gewichtet als das Verwaltungsgericht.» Für Reber kann die Verwaltung aber eigene Gesetzesinterpretationen nicht über das «unmissverständliche» Urteil des Gerichts stellen. «Ich halte das hier zugrundeliegende Rechtsverständnis für bedenklich», sagt Reber. Die seit dem Gerichtsurteil bewilligten 23 Ladenlokale sind für ihn alle «wissentlich illegal» bewilligt worden, das heisst ohne Gesetzesgrundlage. Ende 2008 wurde die nötige Gesetzesanpassung endlich vorgenommen. Neu sind Verkaufseinheiten unter 500 Quadratmetern in der Gewerbezone zugelassen.

Die drei Beispiele, sagen Rüegg, Reber und Wiedemann, zeigten, dass die Baselbieter Regierung allzu salopp mit dem Recht umgehe. Wiedemann hat dafür kein Verständnis: «Ich erwarte von der Exekutive, also der gesetzausführenden Gewalt, dass sie das Recht sehr genau prüft und anwendet.»

Was sagt der Staatsrechtler zur Rechtsauffassung der Baselbieter Regierung? Lesen Sie morgen das Interview mit Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel. (Basler Zeitung)

Erstellt: 02.06.2009, 07:30 Uhr

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8 Kommentare

david canela

02.06.2009, 11:17 Uhr
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Das seien linksgrüne Paragraphenreiter? find ich nicht...die im Artikel erwähnten Äusserungen der Regierung muten seltsam an, wenn sie denn zutreffend wiedergeben wurden. gerade wenn man sich (evtl. im Parteinamen) auf das Volk beruft, dann soll man dessen Willen, sprich die Gesetze, respektieren, bitteschön...wenn Regierungen meinen, sie stünden über dem Gesetz, kommt selten was Gutes dabei raus. Antworten


G. Frey

02.06.2009, 12:10 Uhr
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Das wundert mich nicht, alles was nicht in Sichtweite der sog. Verantwortlichen ist wird vergessen. Das Tramhüsli Lindenplatz stinkt zum Himmel es ist so dreckig der Saustall ist dagegen sauber. Zwischen Morgartenring und Lindenplatz ist Niemandsland auch soviel Dreck. Den Steuerzahler freut es oder nicht? Eben Bananenrepublik. Antworten



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